Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
171 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.5 -
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf Objekt Nr. 2 der Verwaltungsvorlage und
macht deutlich, dass es seines Erachtens nicht sein könne, dass ein Gebäude
jahrelang nicht fertiggestellt worden sei und dies durch eine Förderung nunmehr
nachgeholt werden solle. Dieses Vorhaben passe nach Auffassung der SPD-Fraktion
nicht in diese Förderkulisse und sollte somit auch nicht hierüber bezuschusst werden.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet Zingsheim
liege. Für eine Ortschaft sei es von Bedeutung, dass Straßenzüge insgesamt gestaltet
würden. Dies müsse man abwägen. Allerdings sei auch die Verwaltung der Meinung, in
diesem Fall nicht die Höchstfördersumme zu gewähren sondern lediglich eine
Anschubfinanzierung. Ohne Gewährung einer Förderung sei zu befürchten, dass die
Verbesserungsmaßnahme am Gebäude nach wie vor nicht durchgeführt werde.
Auf Nachfrage von Herrn Hilger, wie die Verwendung der Fördermittel vom Bauherrn
nachgewiesen würde, teilt der Bürgermeister mit, dass nach Abwicklung der Arbeiten
die Rechnungen bei der Gemeinde vorzulegen seien und erst nach Abnahme die
Förderung gezahlt werde.
Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es häufiger Häuser gebe, die nicht zu
Ende gebaut würden und befürchtet, dass bei einer Förderung des Objektes Nr. 2 ein
Präzedenzfall für derartige Objekte geschaffen werde. Quasi würde hiermit das
erstmalige Fertigstellen finanziert.
Da deutlich geworden sei, dass der Ausschuss eine Förderung von Objekt 2 eher
kritisch sehe, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt zurückzuziehen und nur
über die Objekte 1, 3 und 4 abzustimmen. Mit dem Antragsteller werde er nochmals
bezüglich möglicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Gespräch führen. Hierzu besteht
Einvernehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-,
Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
in den
Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1.
Steinfelder Straße 33,
Nettersheim
Pfalzstraße
1,
Zingsheim
Erneuerung
der
Dacheindeckung
Instandsetzung
und
Anstrich der Fassade an
Scheune
und
Wohngebäude
sowie
Anstrich
des
Scheunentores
Fassadeninstandsetzung
an
Wohnund
Stallgebäude
3.
4.
Weidenstraße
Zingsheim
4,
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
18.360,82 €
3.000,00 €
4.111,86 €
2.056,00 €
6.091,59 €
3.000,00 €
Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018
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