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Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
171 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Beschluss aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf Objekt Nr. 2 der Verwaltungsvorlage und macht deutlich, dass es seines Erachtens nicht sein könne, dass ein Gebäude jahrelang nicht fertiggestellt worden sei und dies durch eine Förderung nunmehr nachgeholt werden solle. Dieses Vorhaben passe nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht in diese Förderkulisse und sollte somit auch nicht hierüber bezuschusst werden. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet Zingsheim liege. Für eine Ortschaft sei es von Bedeutung, dass Straßenzüge insgesamt gestaltet würden. Dies müsse man abwägen. Allerdings sei auch die Verwaltung der Meinung, in diesem Fall nicht die Höchstfördersumme zu gewähren sondern lediglich eine Anschubfinanzierung. Ohne Gewährung einer Förderung sei zu befürchten, dass die Verbesserungsmaßnahme am Gebäude nach wie vor nicht durchgeführt werde. Auf Nachfrage von Herrn Hilger, wie die Verwendung der Fördermittel vom Bauherrn nachgewiesen würde, teilt der Bürgermeister mit, dass nach Abwicklung der Arbeiten die Rechnungen bei der Gemeinde vorzulegen seien und erst nach Abnahme die Förderung gezahlt werde. Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass es häufiger Häuser gebe, die nicht zu Ende gebaut würden und befürchtet, dass bei einer Förderung des Objektes Nr. 2 ein Präzedenzfall für derartige Objekte geschaffen werde. Quasi würde hiermit das erstmalige Fertigstellen finanziert. Da deutlich geworden sei, dass der Ausschuss eine Förderung von Objekt 2 eher kritisch sehe, schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt zurückzuziehen und nur über die Objekte 1, 3 und 4 abzustimmen. Mit dem Antragsteller werde er nochmals bezüglich möglicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Gespräch führen. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1. Steinfelder Straße 33, Nettersheim Pfalzstraße 1, Zingsheim Erneuerung der Dacheindeckung Instandsetzung und Anstrich der Fassade an Scheune und Wohngebäude sowie Anstrich des Scheunentores Fassadeninstandsetzung an Wohnund Stallgebäude 3. 4. Weidenstraße Zingsheim 4, Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 18.360,82 € 3.000,00 € 4.111,86 € 2.056,00 € 6.091,59 € 3.000,00 € Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 Seite 2