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Beschlusstext (Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 09:03
Aktualisiert
25.09.18, 09:03
Beschlusstext (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) - Vorlage 1016 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es schon entsprechende Sponsorengelder zur Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils gebe. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das Land in den 80er und 90er Jahren bereits Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gewährt habe. Auf diese Weise hätten die Dörfer von hohen Fördersummen profitieren können. Damals habe es häufig Diskussionen hinsichtlich der meist durch die Eigentümer geleisteten Spenden in Höhe von 50 % gegeben. Das Land habe später die Bereitstellung der Pauschalzuweisung eingestellt. Seit letztem Jahr gebe es nun das Programm wieder. Der Eigenanteil von 50 % sei durch die Gemeinde zu übernehmen und man sei sicherlich dankbar, wenn sich dieser durch Sponsorengelder reduzieren lasse. Bislang liege allerdings noch keine Sponsorengeldzusage vor. Beschluss: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2019 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2019 bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja