Daten
Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
S T AD T B e d b u r g
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 28.06.2018.
Sitzungsbeginn:
18:01 Uhr
Sitzungsende:
22:36 Uhr
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Betreff
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Grundlagen der Überplanung und späteren Bebauung des Geländes der
ehemaligen Zuckerfabrik;
hier: Erstellung einer Wohnbedarfsanalyse im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg-Ehemalige Zuckerfabrik, ferner: Erstellung eines
Gutachtens zur allgemeinen Bebauung des Zuckerfabrikgeländes. Anträge de r
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.2018
Dem Antragsteller wird einleitend die Möglichkeit der ergänzenden Erläuterung eingeräumt. Durch
Herrn vom Berg werden verschiedene Fragen über Konsequenzen und Auswirkungen einer
Bebauung auf die Infrastruktur formuliert. In diesem Zusammenhang wird der Bedarf von neuen
Wohnflächen angezweifelt. Darüber hinaus sei keine großflächige, sondern eine lokale Betrachtung
wünschenswert.
Herr FDL Stamm verweist auf den Inhalt des Tagesordnungspunktes und erläutert, dass die
Baugrundsituation des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik ebenfalls Bestandteil der politischen
Diskussion sei und diesbezüglich ein Expertengespräch mit einem Gutachter stattgefunden habe.
Herr FDL Stamm führt fort, dass der Wohnungsmarkt nicht nur lokal zu betrachten sei, dies würden
unter anderem die Zahlen aus der Marktstudie der Kreissparkasse Köln bestätigen. Das positive
Wanderungssaldo in der Stadt Bedburg sei eines der höchsten im Marktgebiet der KSK.
Durch Herrn FDL Stamm wird eine weitere Studie des Ministeriums vorgestellt, wonach für jede
Kommune in NRW ein lokales Wohnungsmarktprofil erarbeitet werde. Demnach seien in Bedburg
die Bedarfe sowohl im Mietwohnungsbereich als auch im Eigentumsbereich überdurchschnittlich
hoch. Der Bedburger Wohnungsmarkt sei nach Auffassung der Verwaltung in der Phase der
Erhitzung und die Anzahl der Baugenehmigungen in den letzten Monaten spürbar angestiegen. Es
bestehe eine erhöhte Nachfrage von Bauträgern nach größeren Objekteinheiten, dies seien nicht
nur lokale Anfragen sondern durchaus regional. Die Verwaltung verspüre zudem eine große
Nachfrage nach sehr differenzierten Wohnformen. Herr FDL Stamm erläutert, dass die
Baugrundsituation herausfordernd sei aber technisch beherrschbar. Am 26.06.2018 seien alle
vorhandenen Gutachten in großer Runde vorgetragen und konstruktiv besprochen worden. Es
konnte in den Grundsätzen Einvernehmen erzielt werden, lediglich hinsichtlich der technischen
Umsetzungen seien verschiedene Ansätze denkbar.
Frau Pier-Sekul äußert sich zur Wohnbedarfsanalyse und spricht erneut von einem Süd-Nord-
Gefälle im Rhein-Erft-Kreis, das auch durch die KSK Studie belegt werde. Ferner wird darauf
hingewiesen, dass dort die Rede von einer 2 prozentigen Wachstumsrate sei. Für die
vorgesehenen neuen 4000 Bürger entspräche dies jedoch einer Wachstumsrate von 16 %.
Herr Nitsche bewertet die Situation anders als seine Vorrednerin. Es gebe ein Gefälle der
Attraktivität zwischen den großen Städten rund um Köln und der Stadt Bedburg. Zukünftig werde
der Bedarf sich verlagern, Standorte wie Bedburg würden sich dadurch attraktiver gestalten. Es
bestehe die Notwendigkeit, Aufmerksamkeit und damit Nachfrage zu erzeugen. Herr Nitsche geht
von einem deutlichen Anstieg der Nachfrage für Bedburg aus, welche bei nicht ausreichendem
Angebot die Grundstückspreise ansteigen ließe und zu einer Überhitzung des Marktes führen
könne. Eine Vorsorge mit ausreichendem Angebot sei daher von Nöten.
Herr Speuser erinnert an einen Beitrag seitens der CDU-Fraktion vom Mai 2018 aus dem
hervorgehe, dass die Stadt Bedburg Zukunft habe, allerdings das Ausmaß nicht einzuschätzen sei.
Einen wichtigen Einfluss könne der Bau der S-Bahn darstellen. Das Gebiet auf dem Zuckerfabrik
Gelände werde die Nachfrage erhöhen. Durch Herrn Speuser werde allerdings davor gewarnt, die
Bestandsimmobilien nicht außer Acht zu lassen, Angebot und Nachfrage müssten „gut austariert“
werden.
Durch Herrn vom Berg wird zunächst nach der Umsetzung des Bebauungsplans angefragt.
Sodann wiederholt er den Sachverhalt aus den vorherigen Sitzungen und bekräftigt seine Bedenken
zur Bodenbeschaffenheit.
Herr Krichel informiert sich, ob die Möglichkeit bestehe die öffentlichen Straßen und Wege im
Eigentum des Investors zu belassen und geht auch auf das Thema des Bestandsverkaufes ein. Er
weist darauf hin, dass somit vermehrter Geschosswohnungsbau nötig werde.
Es wird ferner erläutert, dass der Baugrund vom Bauherrn bzw. dessen Architekten zu prüfen sei
und dort auch die Haftung liege. Zuletzt werden Bedenken bekräftigt, dass durch den Bau auf
problematischem Untergrund die Baukosten ein Vielfaches ansteigen würden.
Herr Nitsche weist im Hinblick auf die Bodenverhältnisse auf die Fakten des Gutachtens hin. Durch
den Erschließungsvertrag könne man dem Investor klare Vorgaben machen und das könne
wiederrum kontrolliert werden, gegebenenfalls durch externe Baukontrolle.
Herr Speuser führt aus, dass wegen der Bodenbeschaffenheit mit Mehrkosten zu rechnen sei.
Diese beliefen sich auf ca. 20.000 – 25.000 Euro. Laut Gutachtern sei technisch alles machbar und
stelle kein Problem dar. Aufgrund des Erschließungsvertrages solle eine enge Kontrolle stattfinden.
Herr Speuser erfragt, ob Grundstücke von Bürgern gekauft werden sollen oder die Interessenten
bereits fertig gebaute Häuser kaufen sollen. Herr Speuser mahnt an, dass vor allem der Preis von
Bedeutung sei, um die Attraktivität aufrecht zu erhalten.
Herr H. Merx bezieht sich auf die Planungen aus 2011 (hier: Bedburger Höfe) und zeigt sich
verwundert, dass zum damaligen Zeitpunkt kein Problem in der Bodenbeschaffenheit gesehen
worden sei. Diesbezüglich wird eine Erklärung gefordert.
Von Herrn Tempelmann könne die angesprochene Diskrepanz nicht nachvollzogen werden, da laut
Gutachten - einvernehmlich - eine grundsätzliche Bebaubarkeit sowie auch wirtschaftliche
Tragbarkeit festgestellt worden sei. Über die Erschließung werde es eine Grundlage geben für
welche die Gutachter auch haftbar seien. Die Erschließungsanlagen könnten jedoch nicht im
Eigentum des Investors verbleiben und müssten ins Eigentum der Stadt Bedburg übergehen.
Es handele sich um eines der größten städtebaulichen Projekte der Firma Sybac GmbH in
Deutschland mit renommierten Partnern. Herr Tempelmann erläutert, dass die Erschließung in
einem einzigen Bauabschnitt erfolgen solle. Dies sei darin begründet, dass durch die Firma Sybac
GmbH beabsichtigt sei, einen wesentlichen Teil der Gebäude selbst zu errichten.
Frau Pier-Sekul geht auf den geplanten Bau der Grundschule ein, die vermeintlich auf einer, bzw.
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der wahrscheinlich größten Methanblase, auf diesem Gelände entstehen soll. Es wird die
Besorgnis geäußert, dass die zukünftigen Kosten der Straßen und Kanäle, heute noch gar nicht
einschätzbar seien. Aufgrund der Bodenverhältnisse wären bislang alle Realisierungen gescheitert.
Herr Becker erklärt, dass ihm durch stattgefundene Gespräch (am Dienstag) die Bedenken
genommen worden seien, dennoch müsse man alle Schritte kritisch begleiten. Durch Herrn Becker
wird der Wunsch geäußert, die Bürger intensiver in das Projekt einzubeziehen. Er fordert eine
realistische Informationspolitik um Akzeptanz in der Bürgerschaft zu schaffen. Zudem wird die
Gründung eines Arbeitskreises für das Projekt angeregt.
Herr FDL Stamm weist auf die bereits niedrigschwellig erfolgte Präsentation hin. Das Interesse der
Bürger beziehe sich nicht auf den Rechtsplan sondern vielmehr auf die konkrete Planung. Gegen
Panikmache in den sozialen Netzwerken sei die Verwaltung letztendlich machtlos.
Herr Steffens äußert sich kritisch zu den Einlassungen, dass der aktuelle Bodengutachter keine
Kenntnisse von den Vorgutachtern gehabt habe und betont, dass ein Gutachten stets unvorbelastet
erfolgen sollte. Herr Steffens parodiert die angeblichen Gefahrenzonen und gibt zu bedenken, dass
danach auch das Baugebiet „Sonnenfeld“ und weitere Baugebiete gefährdet wären.
Abschließend wird zu der Behauptung Stellung bezogen, es würde im Nordkreis keinen Bedarf
geben. Diesbezüglich wird auf das fehlende, jedoch hierfür zwingend erforderliche Angebot
verwiesen.
Durch Herrn Krichel wird bekräftigt, dass der Bereich in einer Gefahrenzone liege und auf die
hierdurch bedingte Versicherungsproblematik verwiesen. Er bittet um Benennung der
Rechtsgrundlage, wonach erschlossene Straßen zwingend in das Eigentum der Stadt übergehen
müssten.
Herr Tempelmann zeigt Verständnis für die Bedenken der Grünen-Fraktion (hier: günstigste
Bauweise), jedoch werde durch den Begutachter Dr. Jung eine Empfehlung für den Investor
erfolgen, welche zwar auch, jedoch nicht ausschließlich auf der Grundlage von wirtschaftlichen
Aspekten erfolge. Zur Thematik der Methanblase wird eine Klärung zugesagt.
Hinweis der Verwaltung:
Auf die Anfrage des Herrn Krichel warum die Erschließungsanlagen (wohl in Gänze), aufgrund der
vermeintlich unsicheren Haftungslage in Sachen Baugrund, nicht im Eigentum des
Erschließungsträgers bleiben könnten wird verwaltungsseitig zur Niederschrift wie folgt ergänzend
ausgeführt:
Nach Herstellung öffentlich zu widmender Erschließungsanlagen durch private Erschließungsträger
ist stets eine Übernahme dieser Verkehrsanlagen durch die Kommune anzustreben. So sagt es
auch der § 11 Abs. 1 StrWG. Diese Vorschrift ist zwar eine „Soll-Vorschrift“, da eine verbindliche
Übertragung eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Enteignung im Sinne des Art. 14 GG
entsprechen würde, jedoch wäre eine in Privateigentum befindliche Straßenverkehrsanlage,
insbesondere eine Sammelstraße, mit erheblichen Problemen und Risiken verbunden, die zu
Lasten des Straßenbaulastträgers – in diesem Fall der Stadt Bedburg – gehen würden. Denn es ist
der Straßenbaulastträger dem die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht obliegt. Sollen
oder müssen gar Ausbaumaßnahmen erfolgen – ob aus gestalterischen Gründen oder aufgrund
von Schadensbehebung, Umbau- oder Erweiterungsplanungen – ist immer auch das
Einverständnis des Eigentümers bzw. der Eigentümer (Eigentumsübertragungen und –teilungen
sind schließlich nicht ausgeschlossen) einzuholen. Das führt regelmäßig schon bei kleineren
Erschließungs- oder Wohnstraßen zu großen Problemen. Daher drängt der Gesetzgeber zu einer
kommunalen Übernahme und räumt dem Eigentümer darüber hinaus auch in § 11 Abs. 2 StrWG
einen Übernahmeanspruch durch den Straßenbaulastträger (innerhalb einer Frist von fünf Jahren)
ein.
Beschluss der Sitzung des Stadtentw icklungsausschusses vom 28.06.2018
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Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
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