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Beschlusstext (29. Flächennutzungsplanänderung – Ehemalige Zuckerfabrik hier: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlusstext (29. Flächennutzungsplanänderung – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss) Beschlusstext (29. Flächennutzungsplanänderung – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

S T AD T B e d b u r g Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 28.06.2018. Sitzungsbeginn: 18:01 Uhr Sitzungsende: 22:36 Uhr TOP Betreff 6 29. Flächennutzungsplanänderung – Ehemalige Zuckerfabrik hier: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss Herr Mitter äußert zwei Rückfragen zum Tagesordnungspunkt. Zum einen bittet er um ergänzende Erläuterung, inwieweit sich die Änderung des FNP auf die Eigenschaft der vorhandenen Flächen (hier: GI und GE Gebiete) als Tauschfläche/Potentialfläche auswirken werde. Des Weiteren wird angefragt, ob das geplante Solarfeld östlich der L 361 im FNP mit zu betrachten sei oder eine Berücksichtigung an anderer Stelle erfolge? Herr FDL Stamm verweist auf das im Ausschuss beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept, welches im Bereich an der BAB 61 eine regionale Gewerbefläche vorsehe. Diese Fläche biete ein deutlich höheres Flächenpotential als die Fläche der ehemaligen Zuckerfabrik und solle als neue Fläche in den Regionalplan aufgenommen werden womit ihr faktisch der Charakter einer Tauschfläche zufalle. Eine Betrachtung des Solarfeldes im FNP sei nicht vorgesehen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) die „29. Änderung des Flächennutzungsplanes Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik“ zu beschließen und gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Abstimmung en bloc Beschluss der Sitzung des Stadtentw icklungsausschusses vom 28.06.2018 Seite 2