Daten
Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
S T AD T B e d b u r g
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 28.06.2018.
Sitzungsbeginn:
18:01 Uhr
Sitzungsende:
22:36 Uhr
TOP
Betreff
6
29. Flächennutzungsplanänderung – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Empfehlung zum Feststellungsbeschluss
Herr Mitter äußert zwei Rückfragen zum Tagesordnungspunkt.
Zum einen bittet er um ergänzende Erläuterung, inwieweit sich die Änderung des FNP auf die
Eigenschaft der vorhandenen Flächen (hier: GI und GE Gebiete) als Tauschfläche/Potentialfläche
auswirken werde.
Des Weiteren wird angefragt, ob das geplante Solarfeld östlich der L 361 im FNP mit zu betrachten
sei oder eine Berücksichtigung an anderer Stelle erfolge?
Herr
FDL
Stamm
verweist
auf
das
im
Ausschuss
beschlossene
Gewerbeflächenentwicklungskonzept, welches im Bereich an der BAB 61 eine regionale
Gewerbefläche vorsehe. Diese Fläche biete ein deutlich höheres Flächenpotential als die Fläche
der ehemaligen Zuckerfabrik und solle als neue Fläche in den Regionalplan aufgenommen werden
womit ihr faktisch der Charakter einer Tauschfläche zufalle.
Eine Betrachtung des Solarfeldes im FNP sei nicht vorgesehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
a)
die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu
bewerten und
b)
die „29. Änderung des Flächennutzungsplanes Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik“
zu beschließen und gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Abstimmung en bloc
Beschluss der Sitzung des Stadtentw icklungsausschusses vom 28.06.2018
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