Daten
Kommune
Bedburg
Größe
143 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
S T AD T B e d b u r g
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 28.06.2018.
Sitzungsbeginn:
18:01 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
7
Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Beschluss zur Offenlage
22:36 Uhr
Durch Herrn Pott (Planungsbüro Dittrich) wird anhand einer Präsentation zu den Inhalten der
geplanten Offenlage detailliert referiert.
Im Anschluss besteht für die Ausschussmitglieder die Gelegenheit für Rückfragen.
Herr vom Berg mahnt an, Ausgleichsflächen (Ersatzlebensraum) für die betroffenen Lebewesen
(u.a. Feldlerche) rechtzeitig herzurichten und fragt sodann nach der Art der Versickerung an.
Eine Gewährleistung des Ersatzlebensraumes - spätestens bis zur Bekanntmachung - wird durch
Herrn Pott zugesichert. Die Versickerung solle teilweise automatisch sowie im Übrigen durch
Erftzuleitung aus Rückhaltebecken erfolgen.
Herr vom Berg kritisiert, dass die zugesicherte Verkehrsberuhigung nicht in die bisherige Planung
aufgenommen worden sei.
Hierzu teilt Herr Pott mit, dass sich die konkrete Verkehrsplanung erst im Anschluss an die
Gespräche mit (u.a.) der Verkehrsingenieurin des Rhein-Erft-Kreises ergeben habe.
Lt. Herrn Tempelmann sei man auch im Hinblick auf eine mögliche Einführung von „Shared Space“
in der späteren Planung frei. Zur Erschließungsstraße wird sodann erläuternd ausgeführt, dass der
Planung insbesondere eine sicherere Führung des Radverkehrs zugrunde gelegen habe.
Herr Mitter regt an, die Verkehrsplanung vor einer Veröffentlichung zunächst abzustimmen und
erkundigt sich, inwieweit das Abfallsystem bereits im BP festgesetzt werden müsse oder die
Detailplanung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolge.
Lt. Herrn Pott lasse der BP die Standorte sowohl auf den öffentlichen Verkehrsräumen- als auch
den Grünflächen zu, lege diese jedoch noch nicht im Detail fest.
Herr Tempelmann ergänzt, dass eine konventionelle Entsorgung auch weiterhin möglich sei. Das
Unterflur-Müllsystem sei bereits vollständig integriert, die Behälter vollständig abgedichtet und die
Gründung unproblematisch.
Ferner wird durch Herrn Tempelmann darauf hingewiesen, dass im BP lediglich eine Festsetzung
der Straßenraumbreite, nicht jedoch von Geschwindigkeiten erfolge.
Herr Nitsche formuliert drei Nachfragen:
1.
zu der Einarbeitung der Ergebnisse der Bodengutachten in den BP,
2.
zu einer verpflichtenden Aufnahme einer Kellerabdichtung in den BP,
3.
inwieweit weitere Reglungen über den Erschließungsvertrag erfolgen.
Lt. Herrn Tempelmann würden zu den Fragestellungen 1. und 2. derzeit noch Informationen fehlen,
jedoch würde eine „weiße Wanne“ durch den Rhein-Erft-Kreis in Ermangelung weiterer
Berechnungsgrundlagen für das gesamte Areal grundsätzlich empfohlen.
Da von dieser Regelung nicht jedes Grundstück betroffen sei werde von einer verpflichtenden
Festsetzung jedoch abgeraten.
Die Erstellung des Erschließungsvertrages sei nach der Begutachtung der Straßenverkehrsflächen
angedacht.
Herr Nitsche führt zu der Thematik des Grund- und Oberflächenwassers detailliert aus. Eine
verpflichtende Festsetzung werde als sinnvoll und wünschenswert erachtet.
Herr vom Berg erkundigt sich nach der energetischen Vorsorge im Plangebiet. Darüber hinaus
erbittet er Einblick in die Artenschutzprüfung sowie den Umweltbericht.
Zuletzt wird - unter Bezugnahme auf eine entsprechende Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises
aus dem Jahr 2011 - angefragt, ob auf der Fläche Wechsel und/oder Kreuzkröten vorgefunden
worden seien, was jedoch durch Herrn Tempelmann verneint wird.
Durch Herrn Tempelmann wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Ressourcenschutz nicht
festsetzbar sei und sich derzeit eine Gestaltungsfibel in der Entwicklung befinde.
Herr Speuser formuliert zwei weitere Nachfragen,
1.
inwieweit der Erftradweg berücksichtigt worden und
2.
ob auch die Gründung von Terrassen sowie Grünanlagen angedacht sei (hier: Hintergrund
des Absackens)
Herr Tempelmann stellt klar, dass es sich bei dem vermeintlichen Radweg um einen
Wirtschaftsweg handele und ggf. ein Ausbau angedacht sei. Hierfür seien jedoch keine Fördermittel
abrufbar, sodass diesbezüglich noch weitere Gespräche zu führen seien.
Es werde im Gutachten Empfehlungen für Gründungen geben die für den privaten Bau abgeleitet
werden könnten. Grundsätzlich seien Setzungen nur flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet
und nicht punktuell zu erwarten.
Herr Mitter weist darauf hin, dass eine Regelung zur Niederschlagswassernutzung im Plan fehle.
Eine Festsetzung sei lt. Herrn Tempelmann nicht erfolgt, da die Umsetzung durch den Bauträger
erfolge.
Frau Pier-Sekul erkundigt sich nach den Voraussetzungen, die für eine Tempo 30 Zone zu erfüllen
wären.
Herr Tempelmann hält dem entgegen, dass Tempo 30 auf Sammelstraßen grundsätzlich nicht
möglich sei, da eine bestimmte Anzahl an Verkehr aufgenommen werden müsse.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung könne daher lediglich über straßenbauliche Maßnahmen
(Verschwenkungen oder Anpassung der Parkflächen) wirksam erzielt werden.
Herr vom Berg bekräftigt seine Bedenken hinsichtlich der vermuteten Methanblase im Bereich der
geplanten Schule.
Beschluss der Sitzung des Stadtentw icklungsausschusses vom 28.06.2018
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Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
a)
die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
die Offenlage des „Bebauungsplanes Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik “
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Abstimmung en bloc (ohne Herrn Robert Wassenberg)
Beschluss der Sitzung des Stadtentw icklungsausschusses vom 28.06.2018
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