Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
S T AD T B e d b u r g
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 28.06.2018.
Sitzungsbeginn:
18:01 Uhr
Sitzungsende:
22:36 Uhr
TOP
Betreff
13
Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier: Einführung eines Losverfahrens und Festsetzung einer
Reservierungsgebühr.
Durch Herrn Speuser wird auf das bestehende Verfahren verwiesen, welches sich in der Praxis
bewährt habe. Das Losverfahren böte hingegen keine Schutzfunktion für Bedburger Bürger, da alle
Bewerber - auch externe Interessenten und Investoren - gleich behandelt würden. Selbst die bereits
im Ausschuss beratenen sozialen Kriterien würden daher letztendlich noch als gerechter erachtet.
Ferner müsse das Vertrauen der Bürger in das bisherige Verfahren geschützt werden.
Es wird angeregt, das bestehende Verfahren beizubehalten und - sofern überhaupt Kriterien zur
Anwendung kommen sollen - allenfalls einen Residenzvorteil einzubringen. Das Losverfahren
könne testweise für ein neues Wohngebiet zur Anwendung kommen.
Herr Nitsche spricht sich für das zweite Verfahren aus den Vorschlägen der Verwaltung aus, da
dieses Konzept eindeutiger, unkomplizierter und mit dem geringsten Aufwand verbunden sei.
Die beabsichtigte Einbehaltung von 500,00 € werde aufgrund des bereits entstandenen Aufwandes
als gerechtfertigt angesehen und wirke zusätzlich einem Vorratskauf entgegen.
Zudem komme dieses Modell bereits in der gängigen Praxis, so z.B. u.a. bei der RWE Power AG,
erfolgreich zur Anwendung.
Es wird daher beantragt das Losverfahren in das beantragte Gesamtkonzept der SPD-Fraktion
einzufügen und bereits für das Baugebiet Sonnenfeld anzuwenden.
Durch Herrn vom Berg wird vorgeschlagen, soziale Kriterien als zusätzliche Beschlussvariante
aufzunehmen, alternativ könne er sich auch für Variante 2 aussprechen.
Herr W. Merx resümiert die historische Diskussion bezüglich der Vergabekriterien. Einem
Losverfahren werde letztendlich zugestimmt, darüber hinaus werde die zeitliche Beschränkung auf
2 Jahre (d.h. Frist bis zum Baubeginn) ebenfalls mitgetragen.
Herr Speuser wiederholt - nunmehr in Anwesenheit des Bürgermeisters - auszugsweise seine
Ausführungen.
Herr H. Merx warnt vor der Einbringung eines Residenzvorteiles, da dieser als äußerst bedenklich
und vermeintlich rechtswidrig erachtet werde.
Herr FDL Stamm ergänzt, dass eine solche Regelung allenfalls als Teil eines Kriterienkataloges mit
der gebotenen Transparenz und Nachvollziehbarkeit denkbar sei, jedoch nicht als
Ausschlusskriterium.
Herr Pawlowski schließt sich vollinhaltlich den Ausführungen des Herrn H. Merx an.
Durch Herrn Nitsche werden die unzähligen Diskussionen - auch im Anschluss an den Arbeitskreis
- in Erinnerung gerufen und eine sofortige Entscheidung angeregt. Für den Fall der Nichtbewährung
seien Nachbesserungen denkbar.
Herr vom Berg führt am Beispiel der Nordseeinseln Amrum und Sylt zu den Vor- und Nachteilen
eines Residenzvorteils aus.
Im Anschluss wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt und zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. dass städtische Baugrundstücke zukünftig nach dem Losverfahren im Sinne der
Beschlussalternative 2 vergeben werden sollen,
2. die in der Begründung unter „Rahmenbedingungen“ aufgeführten Zusätze zum Losverfahren,
3. in die Kaufverträge einen Passus aufzunehmen, wonach der Stadt ein Rückkaufrecht
eingeräumt wird, sofern der Erwerber der Bauverpflichtung nicht innerhalb eines Zeitraumes
von 2 Jahren nachkommen sollte.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Abstimmung en bloc (ohne Herrn Robert Wassenberg)
Beschluss der Sitzung des Stadtentw icklungsausschusses vom 28.06.2018
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