Daten
Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9135/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.10.2018
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Geplante Änderung der Verkehrssituation im Bereich des Schulzentrums
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 15.12.2009 in der zur Zeit
gültigen Fassung empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Haupt- und
Finanzausschuss, den Bürgerantrag abzulehnen.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 05.06.2018 (Anlage 1) wurden durch Anwohner der Karlstraße Bedenken
anlässlich der im Rahmen des Masterplanes Mobilität und Verkehr (MMV) geplanten verkehrlichen
Änderungen im Bereich des Schulzentrums geäußert und gleichzeitig eine alternative Konzeption
vorgestellt.
Das mit der Entwicklung des MMV beauftragte externe Verkehrsingenieursbüro „Büro StadtVerkehr“
wurde sodann um eine gutachterliche Stellungnahme zum Bürgerantrag ersucht.
Mit Schreiben vom 06.08.2018 erfolgte die nachfolgend zitierte Rückmeldung:
„Der Bürgerantrag geht im Wesentlichen davon aus, dass der Busverkehr aus dem engeren
Schulumfeld herausgenommen werden soll und über die Herderstraße an dem "kaum genutzten"
Parkplatz an der Josef-Balduin-Arena hält und drehen soll. Zudem wird die geplante Errichtung des
Bring- und Abholplatzes aus Gründen möglicher Rückstaubildungen auf der Lindenstraße an dem
LSA-Knotenpunkt St.-Ursula-Weg/Lindenstraße nicht empfohlen. Zudem wird befürchtet, dass mit
der Fahrradstraße auf der Karlstraße die Konflikte mit dem MIV zunehmen würden.
Aus gutachterlicher Sicht wird die Verlegung des Busverkehrs aus der Karlstraße und
Gartenstraße zum geplanten Buswendeplatz an der Josef-Balduin-Arena nicht empfohlen, da der
heutige Wendeplatz an der Schule gegenüber dem Bring- und Abholverkehr den Vorteil der
direkten Nähe zu Schule hat. Zudem entstehen keine Baukosten. Es ist fraglich, ob der angedachte
Buswendeplatz an der Josef-Balduin-Arena überhaupt förderfähig ist. Zudem müssen vermutlich
Ersatzparkplätze für die Arena an anderer Stelle gebaut werden. Zudem verlängern sich die
Wegelängen im Busverkehr (Buskm-Leistungen), so dass für die Stadt Bedburg zusätzliche
Kosten durch die ÖPNV-Umlage im Rhein-Erft-Kreis entstehen würden. Zusätzlich werden die
längeren Fußwege von der Haltestelle an der Sportarena zu den jeweiligen Schulen zu einer
Abnahme der ÖPNV-Nutzung und damit einer Zunahme von Bring-und Abholverkehren im MIV
führen.
Mit der Herausnahme des Bring- und Abholverkehrs aus dem Bereich Karlstraße/St-Ursula-Weg
durch den Bring- und Abholplatz mit Kreisverkehrsplatz an der Lindenstraße/Herderstraße werden
gerade die Belastungen auf der Karlstraße deutlich reduziert. Insgesamt würden dann nur der
Schulbusverkehr, Schülerradverkehr, Anwohnerverkehr und Lehrerverkehr auf der
Karlstraße/Goethestraße verbleiben, so dass hier die Konflikte mit dem MIV deutlich minimiert
werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine STVO-Beschilderung und eine ständige Überwachung
des Verkehrs.
Ein möglicher Rückstau auf der Lindenstraße in Richtung St.-Ursula-Weg infolge des
Kreisverkehrsplatzes wird von uns so nicht gesehen. Hier könnte die LSA-Anlage an der St-UrsulaStraße/Lindenstraße so verkehrsabhängig und mit kurzen Grünphasen geschaltet werden, dass die
Busse ohne Verzögerung schnell abbiegen können und der Bring- und Abholverkehr auf den
Parkplatz gelenkt wird. Mit der geplanten Umgestaltung der Karlstraße für den Radverkehr
(Radfahren in Gegenrichtung auf der Einbahnstraße), sollen bewusst zudem weitere Konflikte
vermieden werden. Ein Einbiegen der Busse von der Karlstraße in die Herderstraße mit Nutzung
der Gegenfahrbahn ist aus unserer Sicht unproblematisch, da die Verkehrsbelastungen auf der
Herderstraße gering sind. Es muss dabei betont werden, dass die Karlstraße und die Herderstraße
hier über 30 km/h bzw. Tempo-30-Zone verkehrsberuhigt ausgeschildert (Anmerkung der
Verwaltung zur Herderstraße: Hier ist zur Zeit noch Tempo 50 km/h, mit Umsetzung des MMV
müsste eine Ausweitung der Tempo-30-Zone erfolgen) sind, so dass hier die Aspekte der
Verkehrssicherheit genügend beachtet sind.
Bezüglich der Fahrradstraße liegt vermutlich ein grundlegendes Missverständnis beim
Antragsteller bezüglich der Definition der Fahrradstraße vor. Fahrradstraßen sind nach StVO
Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies
durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger
oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für
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alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Kraftfahrer müssen
gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von
Radfahrern zu vermeiden. Von daher sind Fahrradstraßen sehr gut geeignet, da auf diesen Straßen
nur der Radverkehr sowie der echte Anliegerverkehr fahren dürfen. Bring- und Abholverkehre auf
diesen Straßen sind demnach nicht zulässig. Aus diesem Grund würde die Fahrradstraße einen
großen Anteil des heutigen Bring-und Abholverkehrs reduzieren und zu einer Minimierung der
derzeitigen Konfliktpunkte beitragen.
Im Bereich der Kreuzung Karlstraße/Goethestraße wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen
(Fahrradstraße, Einbahnstraßenregelung und Elternparkplatz am Kreisverkehrsplatz) ein Großteil
des heutigen MIV-Verkehrs reduziert, so dass dieser Knotenpunkt im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit deutlich verbessert wird.
Um die genannten Konfliktpotenziale an der Kreuzung Lindenstraße – St.-Ursula-Weg zu mindern
(insbesondere der Konflikt zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und rechtsabbiegenden
Pkws in Richtung des neues KVP) sollte darauf verwiesen werden, dass an dieser Stelle ein
vorgezogener Aufstellbereich analog zur gegenüberliegenden Seite geplant ist. Dadurch wird die
Verkehrssicherheit für die Radfahrer und der Durchfluss für die rechtsabbiegenden Kfz erhöht.
Daher empfehlen wir die Umsetzung des Konzeptes gemäß Masterplan Mobilität und Verkehr der
Stadt Bedburg.“
Die Stadt Bedburg schließt sich den Ausführungen des Gutachters an und empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss entsprechend des Beschlussvorschlages zu verfahren.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 03.09.2018
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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