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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW hier: Geplante Änderung der Verkehrssituation im Bereich des Schulzentrums)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Geplante Änderung der Verkehrssituation im Bereich des Schulzentrums) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9135/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.10.2018 Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW hier: Geplante Änderung der Verkehrssituation im Bereich des Schulzentrums Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 15.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bürgerantrag abzulehnen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 05.06.2018 (Anlage 1) wurden durch Anwohner der Karlstraße Bedenken anlässlich der im Rahmen des Masterplanes Mobilität und Verkehr (MMV) geplanten verkehrlichen Änderungen im Bereich des Schulzentrums geäußert und gleichzeitig eine alternative Konzeption vorgestellt. Das mit der Entwicklung des MMV beauftragte externe Verkehrsingenieursbüro „Büro StadtVerkehr“ wurde sodann um eine gutachterliche Stellungnahme zum Bürgerantrag ersucht. Mit Schreiben vom 06.08.2018 erfolgte die nachfolgend zitierte Rückmeldung: „Der Bürgerantrag geht im Wesentlichen davon aus, dass der Busverkehr aus dem engeren Schulumfeld herausgenommen werden soll und über die Herderstraße an dem "kaum genutzten" Parkplatz an der Josef-Balduin-Arena hält und drehen soll. Zudem wird die geplante Errichtung des Bring- und Abholplatzes aus Gründen möglicher Rückstaubildungen auf der Lindenstraße an dem LSA-Knotenpunkt St.-Ursula-Weg/Lindenstraße nicht empfohlen. Zudem wird befürchtet, dass mit der Fahrradstraße auf der Karlstraße die Konflikte mit dem MIV zunehmen würden. Aus gutachterlicher Sicht wird die Verlegung des Busverkehrs aus der Karlstraße und Gartenstraße zum geplanten Buswendeplatz an der Josef-Balduin-Arena nicht empfohlen, da der heutige Wendeplatz an der Schule gegenüber dem Bring- und Abholverkehr den Vorteil der direkten Nähe zu Schule hat. Zudem entstehen keine Baukosten. Es ist fraglich, ob der angedachte Buswendeplatz an der Josef-Balduin-Arena überhaupt förderfähig ist. Zudem müssen vermutlich Ersatzparkplätze für die Arena an anderer Stelle gebaut werden. Zudem verlängern sich die Wegelängen im Busverkehr (Buskm-Leistungen), so dass für die Stadt Bedburg zusätzliche Kosten durch die ÖPNV-Umlage im Rhein-Erft-Kreis entstehen würden. Zusätzlich werden die längeren Fußwege von der Haltestelle an der Sportarena zu den jeweiligen Schulen zu einer Abnahme der ÖPNV-Nutzung und damit einer Zunahme von Bring-und Abholverkehren im MIV führen. Mit der Herausnahme des Bring- und Abholverkehrs aus dem Bereich Karlstraße/St-Ursula-Weg durch den Bring- und Abholplatz mit Kreisverkehrsplatz an der Lindenstraße/Herderstraße werden gerade die Belastungen auf der Karlstraße deutlich reduziert. Insgesamt würden dann nur der Schulbusverkehr, Schülerradverkehr, Anwohnerverkehr und Lehrerverkehr auf der Karlstraße/Goethestraße verbleiben, so dass hier die Konflikte mit dem MIV deutlich minimiert werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine STVO-Beschilderung und eine ständige Überwachung des Verkehrs. Ein möglicher Rückstau auf der Lindenstraße in Richtung St.-Ursula-Weg infolge des Kreisverkehrsplatzes wird von uns so nicht gesehen. Hier könnte die LSA-Anlage an der St-UrsulaStraße/Lindenstraße so verkehrsabhängig und mit kurzen Grünphasen geschaltet werden, dass die Busse ohne Verzögerung schnell abbiegen können und der Bring- und Abholverkehr auf den Parkplatz gelenkt wird. Mit der geplanten Umgestaltung der Karlstraße für den Radverkehr (Radfahren in Gegenrichtung auf der Einbahnstraße), sollen bewusst zudem weitere Konflikte vermieden werden. Ein Einbiegen der Busse von der Karlstraße in die Herderstraße mit Nutzung der Gegenfahrbahn ist aus unserer Sicht unproblematisch, da die Verkehrsbelastungen auf der Herderstraße gering sind. Es muss dabei betont werden, dass die Karlstraße und die Herderstraße hier über 30 km/h bzw. Tempo-30-Zone verkehrsberuhigt ausgeschildert (Anmerkung der Verwaltung zur Herderstraße: Hier ist zur Zeit noch Tempo 50 km/h, mit Umsetzung des MMV müsste eine Ausweitung der Tempo-30-Zone erfolgen) sind, so dass hier die Aspekte der Verkehrssicherheit genügend beachtet sind. Bezüglich der Fahrradstraße liegt vermutlich ein grundlegendes Missverständnis beim Antragsteller bezüglich der Definition der Fahrradstraße vor. Fahrradstraßen sind nach StVO Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Beschlussvorlage WP9-135/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden. Von daher sind Fahrradstraßen sehr gut geeignet, da auf diesen Straßen nur der Radverkehr sowie der echte Anliegerverkehr fahren dürfen. Bring- und Abholverkehre auf diesen Straßen sind demnach nicht zulässig. Aus diesem Grund würde die Fahrradstraße einen großen Anteil des heutigen Bring-und Abholverkehrs reduzieren und zu einer Minimierung der derzeitigen Konfliktpunkte beitragen. Im Bereich der Kreuzung Karlstraße/Goethestraße wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen (Fahrradstraße, Einbahnstraßenregelung und Elternparkplatz am Kreisverkehrsplatz) ein Großteil des heutigen MIV-Verkehrs reduziert, so dass dieser Knotenpunkt im Hinblick auf die Verkehrssicherheit deutlich verbessert wird. Um die genannten Konfliktpotenziale an der Kreuzung Lindenstraße – St.-Ursula-Weg zu mindern (insbesondere der Konflikt zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und rechtsabbiegenden Pkws in Richtung des neues KVP) sollte darauf verwiesen werden, dass an dieser Stelle ein vorgezogener Aufstellbereich analog zur gegenüberliegenden Seite geplant ist. Dadurch wird die Verkehrssicherheit für die Radfahrer und der Durchfluss für die rechtsabbiegenden Kfz erhöht. Daher empfehlen wir die Umsetzung des Konzeptes gemäß Masterplan Mobilität und Verkehr der Stadt Bedburg.“ Die Stadt Bedburg schließt sich den Ausführungen des Gutachters an und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss entsprechend des Beschlussvorschlages zu verfahren. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 03.09.2018 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-135/2018 Seite 3