Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-35/2018
2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
09.10.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
"Drechslerstraße zur Einbahnstraße machen" sowie „Dorfplatz in Kirchherten verschönern“
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung sowie die
Konzeption zur Umgestaltung des Dorfplatzes zur Kenntnis und beschließt:
1.
2.
3.
die endgültige Umwandlung der Drechslerstraße (Einmündung Zaunstraße bis Breite
Straße in Fahrtrichtung Breite Straße) in eine Einbahnstraße,
die Drechslerstraße in beide Richtungen für den Radverkehr zu öffnen,
die konkretisierende Planung der vorgestellten Konzeption zur Umgestaltung des
Dorfplatzes und der Anordnung der Parkplätze.
STADT
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 08.05.2018:
Mit Schreiben vom 27.02.2018 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg u.a. die
Drechslerstraße „zu einer Einbahnstraße zu machen“ und dies in einer Testphase zunächst zu
erproben. Der Antrag entspreche dem Wunsch vieler Anwohner der Drechslerstraße um den
durchfahrenden Verkehr besser regulieren zu können.
Die Thematik ist in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft worden. Mit Verfügungen vom
01.04.1996, 03.12.1997, 16.08.1999 und zuletzt 11.03.2005 (s. Anlage) wurde eine Änderung der
Verkehrsführung durch den Rhein-Erft-Kreis - als damalige Verkehrsanordnungsbehörde - nach
Rücksprache mit der Polizeibehörde abgelehnt.
Die Stadt Bedburg vertritt die Auffassung, dass die beantragte Regelung voraussichtlich keine
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben wird. Grundsätzliche verkehrsrechtliche Bedenken
an einer Umsetzung bestehen insoweit nicht und die Entscheidung hinsichtlich der Erforderlichkeit
kann somit der politischen Willensbildung vorbehalten bleiben.
Verwaltungsseitig wird lediglich zu bedenken gegeben, dass durch einen zukünftigen Wegfall des
Begegnungsverkehrs in der Drechslerstraße eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten in
der Drechslerstraße nicht auszuschließen ist. Dies bleibt aber bis zur Auswertung der
Erprobungsphase eine widerlegliche Vermutung.
In Abhängigkeit der Beschlussfassung soll über die Ergebnisse des Probebetriebes nach der
Sommerpause berichtet und sodann auch über eine mögliche Gestaltung des Marktplatzes
entschieden werden. Erst nach einer endgültigen Entscheidung über die Verkehrsführung steht
fest, welche Teile des Dorfplatzes überplant werden können. Derzeit existiert noch eine Fahrgasse,
die den Platz in zwei Hälften teilt. Bei Beibehaltung des Einrichtungsverkehrs in der Drechselstraße
könnte diese Fahrgasse eingezogen und der Platzfläche zugeschlagen und umgestaltet werden.
Die Bereitstellung von Stellplätzen und die Erreichbarkeit von Privatgrundstücken (Garagenhof) sind
dabei selbstverständlich zu berücksichtigen.
Sachstand zur aktuellen Sitzung:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 08.05.2018
folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Umwandlung der Drechslerstraße von der Einmündung in die Zaunstraße bis zur
Kreuzung mit der Breite Straße in eine Einbahnstraße, Fahrrichtung in Richtung Zaunstraße,
probeweise bis zum Herbst 2018. In der ersten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach
der Sommerpause 2018 soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen, danach soll über die
endgültige Umwandlung entschieden werden. Die Entscheidung über die Umgestaltung des
Dorfplatzes wird bis dahin vertagt.
Mit Schreiben vom 24.05.2018 wurden die Anwohner der Drechslerstraße per Hauseinwurfsendung
über die beabsichtigte Umwandlung der Straße in eine Einbahnstraße in Kenntnis gesetzt. Die
geänderte Verkehrsführung ist sodann mit der Anpassung der Beschilderung am 29.05.2018 in
Kraft getreten.
Bedenken aus der Anwohnerschaft hinsichtlich des Einrichtungsverkehres wurden im
Wesentlichen nicht geäußert. Diversen telefonischen Rückfragen (im Vorgriff auf die geplanten
Änderungen) konnte im Tenor entnommen werden, dass die Maßnahme grundsätzlich begrüßt und
positiv begleitet werde.
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Der Verwaltung liegt lediglich eine kritische Einlassung zu der geänderten Verkehrsführung vor. In
dieser wird durch einen Anwohner/eine Anwohnerin der Drechslerstraße Beschwerde darüber
geführt, dass aufgrund der Neuregelung eine Nutzung der Garagenzufahrt nicht mehr möglich bzw.
nicht mehr zumutbar sei.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 17.05.2018 (d.h. bereits vor der Umsetzung der Regelung)
wurde anhand eines Fahrversuches aufgezeigt, dass die Befahrbarkeit der Garage sowohl
vorwärts (unter mehrfachem Rangieren) als auch rückwärts (ohne Rangieren) - ohne erkennbare
Schwierigkeiten - gewährleistet wird.
Zusätzlich wurde verwaltungsseitig zu den Einlassungen rechtsgutachterlich Stellung bezogen.
Hiernach ist eine geringfügige Beeinträchtigung (hierzu: gängige Rechtsprechung) noch zumutbar
und insofern zu dulden.
Durch Herrn Ortsbürgermeister Maaßen wurde bereits in der letzten Sitzung des SEA angefragt,
inwieweit eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr (in beide Richtungen) möglich sei.
Der als Probebetrieb vereinbarte Zeitraum bis nach der Sommerpause 2018 konnte
zwischenzeitlich ohne feststellbare Zwischenfälle beendet werden.
In die Evaluierung der geänderten Verkehrsführung wurden sowohl verkehrliche Aspekte (unter
Beteiligung der Verkehrsanordnungsbehörde, der Einsatzdienste sowie Entsorgungsunternehmen)
eingebunden als auch den Wünschen und Erfahrungswerten aus der Anwohnerschaft und Politik
Rechnung getragen.
Insgesamt wurden Gründe, die gegen eine dauerhafte Änderung der Verkehrsführung sprechen
könnten bislang weder glaubhaft vorgetragen noch sind solche grundsätzlich ersichtlich, sodass
auch verwaltungsseitig keine Bedenken hinsichtlich einer Neuregelung geäußert werden.
Gegen einen Zweirichtungsverkehr für Radfahrer bestehen auf Grundlage des gegenwärtigen
Kenntnisstandes verwaltungsseitig ebenfalls keine Einwände.
Kirchherten verfügt als größter Stadtteil der Randbezirke über keinen echten Dorfplatz. Die
Platzfläche zwischen Drechsler- und Zaunstraße bietet für das Dorf viel Potential um einen
zentralen Ort der Begegnung zu schaffen. Der unbebaute, mindergenutzte Freiraum wird zurzeit
durch einen überdimensionierten Straßenraum und ungeordnete Parkplätze dominiert. Eine
Umgestaltung des Platzes bei Erhalt und Ordnung der Stellplätze und deren Anzahl sowie bei der
Schaffung von Sitz- und Grünflächen trägt erheblich zur Aufwertung der Straßenraumqualität bei.
Punktuelle Sitz- und Verweilmöglichkeiten, sowie eine angemessene Zonierung und Ordnung des
Platzes tragen maßgeblich zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei, aber
auch zum Kommunizieren und Bewegen.
Die vorliegende Skizze soll bei positivem Votum als Grundlage für eine Entwurfsplanung dienen.
Die Beantragung von Fördermitteln ist im NRW_Programm Ländlicher Raum 2014-2020 für die
Dorferneuerung und Dorfentwicklung vorgesehen. Eine Förderung würde sich auf 45 % der Kosten
belaufen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X (in Abhängigkeit der Beschlussfassung Kosten für Umgestaltung Dorfplatz,
Markierung Radfahrer, Beschilderung Radfahrer)
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 24.09.2018
-----------------------------------------Nina Asbach / Guido Heinrichs
----------------------------------Herbert Baum
Sachbearbeiter(in)
Kämmerer
-----------------------------------------Torsten Stamm
Fachdienstleiter
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----------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
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