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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring hier: Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
hier: Satzungsempfehlung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9145/2016 3. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: - 60 - öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 30.08.2016 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Abstimmung en bloc (ohne Herrn Robert Wassenberg) Stadtentwicklungsausschuss 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring hier: Satzungsempfehlung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) den „Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf, An der Spring“ gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung zu beschließen. a) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In Kirchtroisdorf soll eine rund 4.300 m² große Freifläche im Innenbereich des Ortes als Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Fläche, welche im Norden von der Straße An der Spring, westlich und südlich von der Straße Im Vogelsang und dahinterliegenden gemischten Wohn- und Hofflächen sowie im Osten von Wohnbebauung umgrenzt wird, soll von der RWE Power AG entwickelt werden. Nach der ersten Offenlage, die durch den Stadtentwicklungsausschuss am 28. September 2017 beschlossen und vom 22. November bis einschließlich 22. Dezember 2017 durchgeführt wurde, ging im Januar 2018 ein Hinweis bei der Verwaltung ein, wonach auf dem Plangebiet Nachweise einer Niststätte einer Eulenart vorzufinden seien. Daher wurde eine weitergehende Artenschutzprüfung (Stufe II) eingeleitet, die den Verdacht bestätigte. Auf einem angrenzenden Grundstück nistet regelmäßig ein Steinkauz, der das Plangebiet als Nahrungshabitat nutzt. Deswegen ist ein Ausgleich in räumlicher Nähe erforderlich. So wird nun eine 4.600 m² große Ackerfläche am südlichen Ortsrand des Stadtteils Pütz in eine Streuobstwiese umgewandelt. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme und ist daher vor dem ersten Eingriff in das Plangebiet herzustellen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die Herstellung und Pflege dieser Maßnahme. In der erneuten Offenlage, die vom Stadtentwicklungsausschuss am 28. Juni 2018 beschlossen und im Anschluss daran zwischen dem 17. Juli 2018 und dem 17. August 2018 durchgeführt wurde, gingen keine weiteren Hinweise ein, die zu einer erneuten Änderung des Bebauungsplanentwurfes führten. Mit dem Aufstellungsbeschluss am 30. August 2016 wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Zwischenzeit jedoch klargestellt, dass dieses Verfahren bei einer Überplanung von Außenbereichsflächen nicht angewandt werden darf. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches am 3. November 2017 hat der Gesetzgeber jedoch den § 13b BauGB neu eingeführt. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich auch Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren überplant werden. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB sind hier gegeben (Größe der Nettobaufläche und Lage zur vorhandenen Bebauung). Eine erneute Offenlage ist nicht von Nöten, da über den Weg des § 13b BauGB nach wie vor das Verfahren des § 13a BauGB Anwendung findet. Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Der Umweltbericht und die für diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften sind ebenfalls Teil der Bebauungsplanänderung und können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter n.asbach@bedburg.de angefordert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Nachverdichtungen als Maßnahmen der Innenentwicklung können in den ländlichen Stadtteilen in besonderem Maße zur Entwicklung des Ortes und zum Erhaltung und zur Entwicklung der Infrastrukturen beitragen. Beschlussvorlage WP9-145/2016 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 19.09.2017 ----------------------------------Nina Asbach ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-145/2016 3. Ergänzung Seite 3