Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9145/2016 3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Abstimmung en bloc (ohne
Herrn Robert Wassenberg)
Stadtentwicklungsausschuss
09.10.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
hier: Satzungsempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu
bewerten und
b) den „Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf, An der Spring“ gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §
13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) als Satzung zu beschließen.
a)
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In Kirchtroisdorf soll eine rund 4.300 m² große Freifläche im Innenbereich des Ortes als
Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Fläche, welche im Norden von der Straße An der Spring,
westlich und südlich von der Straße Im Vogelsang und dahinterliegenden gemischten Wohn- und
Hofflächen sowie im Osten von Wohnbebauung umgrenzt wird, soll von der RWE Power AG
entwickelt werden.
Nach der ersten Offenlage, die durch den Stadtentwicklungsausschuss am 28. September 2017
beschlossen und vom 22. November bis einschließlich 22. Dezember 2017 durchgeführt wurde,
ging im Januar 2018 ein Hinweis bei der Verwaltung ein, wonach auf dem Plangebiet Nachweise
einer Niststätte einer Eulenart vorzufinden seien. Daher wurde eine weitergehende
Artenschutzprüfung (Stufe II) eingeleitet, die den Verdacht bestätigte. Auf einem angrenzenden
Grundstück nistet regelmäßig ein Steinkauz, der das Plangebiet als Nahrungshabitat nutzt.
Deswegen ist ein Ausgleich in räumlicher Nähe erforderlich. So wird nun eine 4.600 m² große
Ackerfläche am südlichen Ortsrand des Stadtteils Pütz in eine Streuobstwiese umgewandelt. Bei
der Maßnahme handelt es sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme und ist daher vor dem
ersten Eingriff in das Plangebiet herzustellen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die Herstellung und
Pflege dieser Maßnahme.
In der erneuten Offenlage, die vom Stadtentwicklungsausschuss am 28. Juni 2018 beschlossen
und im Anschluss daran zwischen dem 17. Juli 2018 und dem 17. August 2018 durchgeführt
wurde, gingen keine weiteren Hinweise ein, die zu einer erneuten Änderung des
Bebauungsplanentwurfes führten.
Mit dem Aufstellungsbeschluss am 30. August 2016 wurde das beschleunigte Verfahren nach §
13a BauGB gewählt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Zwischenzeit jedoch
klargestellt, dass dieses Verfahren bei einer Überplanung von Außenbereichsflächen nicht
angewandt werden darf. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches am 3. November 2017 hat der
Gesetzgeber jedoch den § 13b BauGB neu eingeführt. Danach können unter bestimmten
Voraussetzungen ausdrücklich auch Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren überplant
werden. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB sind hier gegeben (Größe der
Nettobaufläche und Lage zur vorhandenen Bebauung). Eine erneute Offenlage ist nicht von Nöten,
da über den Weg des § 13b BauGB nach wie vor das Verfahren des § 13a BauGB Anwendung
findet.
Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des
zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Der Umweltbericht und die für
diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften sind ebenfalls Teil der Bebauungsplanänderung und
können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum
204 eingesehen oder per Mail unter n.asbach@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Nachverdichtungen als Maßnahmen der Innenentwicklung können in den ländlichen Stadtteilen in
besonderem Maße zur Entwicklung des Ortes und zum Erhaltung und zur Entwicklung der
Infrastrukturen beitragen.
Beschlussvorlage WP9-145/2016 3. Ergänzung
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 19.09.2017
----------------------------------Nina Asbach
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-145/2016 3. Ergänzung
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