Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9147/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.10.2018
Betreff:
Bebauungsplan 28 / Kaster, 15. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Verfahren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 28/ Kaster gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren (nach
§ 13a BauGB).
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt eine Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/ Kaster vor
(siehe beigefügtes Schreiben). Auf dem Gartengrundstück der Brunnenstraße 77 wird beantragt ein
Baufenster für einen weiteren Bauplatz zu planen. Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplans 28/ Kaster, in der Fassung vom 08.02.1977. Für das betroffene Grundstück ist ein
Allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossiger, offener Bauweise sowie einem Satteldach mit
einer Dachneigung von 30° - 38° festgesetzt.
Bei dem betroffenen Grundstück handelt es sich um ein Eckgrundstück, das von Norden und
Westen erschlossen ist. Nach derzeitigem Planungsrecht wäre eine Bebauung an der vom
Interessenten vorgesehenen Stelle nicht möglich, da das im Bebauungsplan 28/ Kaster bestehende
Baufeld lediglich eine Bebauung parallel zur nördlichen Erschließung vorsieht. Bei einer Größe von
912 qm bietet sich an dieser Stelle ausreichend Raum für eine weitere Verdichtung von
Wohnbebauung an.
Gegen die beantragte Veränderung des Baufeldes und der damit einhergehenden Vergrößerung der
zulässigen überbaubaren Fläche bestehen seitens der Verwaltung keinerlei Bedenken. Vielmehr
werden die Planungen ausdrücklich begrüßt, da es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme der
Innenentwicklung handelt.
Die genaue Positionierung der Gebäude sowie deren Maße sind noch mit dem Antragsteller
abzustimmen. Die textlichen Festsetzungen des am 08.02.1977 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes 28/ Kaster haben weiterhin Bestand und sind bei einer Bebauung zu beachten.
Die angestrebte Änderung umfasst nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes. Das
Baufeld soll entlang der westlichen Erschließung nach Süden verlängert werden, sodass die
Voraussetzung für eine lückenlose Nachverdichtung geschaffen werden kann.
Die Kosten für das Verfahren bzw. die Erstellung der notwendigen Planung müssen vom
Antragsteller übernommen werden. Dies ist im Zuge der Kostenübernahme durch einen
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss daher, den Aufstellungsbeschluss gemäß dem
Beschlussvorschlag für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/ Kaster zu fassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Das geplante Vorhaben dient der Nachverdichtung im Innenbereich und entspricht somit dem
städtebaulichen Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Damit wird im Sinne der
Nachhaltigkeit eine ausufernde Flächeninanspruchnahme im Außenbereich verhindert und Bauland
bereitgestellt, das sich auch für Familien mit Kindern eignet. So können darüber hinaus soziale
Strukturen stabilisiert und fortentwickelt werden.
Beschlussvorlage WP9-147/2018
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STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x Die Planungskosten trägt der Planungsträger
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 19.09.2018
----------------------------------(Nina Asbach)
----------------------------------(Torsten Stamm)
----------------------------------(Sascha Solbach)
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-147/2018
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