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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 15. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Verfahren.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 15. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Verfahren.) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 15. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Verfahren.) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 15. Änderung
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9147/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan 28 / Kaster, 15. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Verfahren. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/ Kaster gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren (nach § 13a BauGB). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverwaltung liegt eine Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/ Kaster vor (siehe beigefügtes Schreiben). Auf dem Gartengrundstück der Brunnenstraße 77 wird beantragt ein Baufenster für einen weiteren Bauplatz zu planen. Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 28/ Kaster, in der Fassung vom 08.02.1977. Für das betroffene Grundstück ist ein Allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossiger, offener Bauweise sowie einem Satteldach mit einer Dachneigung von 30° - 38° festgesetzt. Bei dem betroffenen Grundstück handelt es sich um ein Eckgrundstück, das von Norden und Westen erschlossen ist. Nach derzeitigem Planungsrecht wäre eine Bebauung an der vom Interessenten vorgesehenen Stelle nicht möglich, da das im Bebauungsplan 28/ Kaster bestehende Baufeld lediglich eine Bebauung parallel zur nördlichen Erschließung vorsieht. Bei einer Größe von 912 qm bietet sich an dieser Stelle ausreichend Raum für eine weitere Verdichtung von Wohnbebauung an. Gegen die beantragte Veränderung des Baufeldes und der damit einhergehenden Vergrößerung der zulässigen überbaubaren Fläche bestehen seitens der Verwaltung keinerlei Bedenken. Vielmehr werden die Planungen ausdrücklich begrüßt, da es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Die genaue Positionierung der Gebäude sowie deren Maße sind noch mit dem Antragsteller abzustimmen. Die textlichen Festsetzungen des am 08.02.1977 in Kraft getretenen Bebauungsplanes 28/ Kaster haben weiterhin Bestand und sind bei einer Bebauung zu beachten. Die angestrebte Änderung umfasst nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes. Das Baufeld soll entlang der westlichen Erschließung nach Süden verlängert werden, sodass die Voraussetzung für eine lückenlose Nachverdichtung geschaffen werden kann. Die Kosten für das Verfahren bzw. die Erstellung der notwendigen Planung müssen vom Antragsteller übernommen werden. Dies ist im Zuge der Kostenübernahme durch einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss daher, den Aufstellungsbeschluss gemäß dem Beschlussvorschlag für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/ Kaster zu fassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Das geplante Vorhaben dient der Nachverdichtung im Innenbereich und entspricht somit dem städtebaulichen Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Damit wird im Sinne der Nachhaltigkeit eine ausufernde Flächeninanspruchnahme im Außenbereich verhindert und Bauland bereitgestellt, das sich auch für Familien mit Kindern eignet. So können darüber hinaus soziale Strukturen stabilisiert und fortentwickelt werden. Beschlussvorlage WP9-147/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein x Die Planungskosten trägt der Planungsträger Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 19.09.2018 ----------------------------------(Nina Asbach) ----------------------------------(Torsten Stamm) ----------------------------------(Sascha Solbach) Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-147/2018 Seite 3