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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 40/ Kirchtroisdorf, 1. Änderung - Kindergarten Montessori hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 18:02
Aktualisiert
20.11.18, 08:53
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 40/ Kirchtroisdorf, 1. Änderung - Kindergarten Montessori
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 40/ Kirchtroisdorf, 1. Änderung - Kindergarten Montessori
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 40/ Kirchtroisdorf, 1. Änderung - Kindergarten Montessori
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9155/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 40/ Kirchtroisdorf, 1. Änderung - Kindergarten Montessori hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/ Kirchtroisdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der von der Elterninitiative Springmäuse e.V. betriebene Kindergarten Montessori in Kirchtroisdorf muss aufgrund des erhöhten Bedarfs an Kindergartenplätzen baulich erweitert werden. Das Grundstück auf dem sich der Kindergarten befindet, bietet dazu noch genügend Platz. Auch das Baufenster des hier gültigen Bebauungsplanes Nr. 4/ Kirchtroisdorf ist für die geplante Maßnahme ausreichend. Der Bebauungsplan setzt jedoch eine für ein Wohngebiet übliche Grundflächenzahl von 0,4 fest. Danach dürfen lediglich 40 % des Grundstückes überbaut werden. Dies ist für die geplante Baumaßnahme jedoch nicht ausreichend. Es ist daher notwendig den Bebauungsplan zu ändern. Darüber hinaus soll auch das westlich angrenzende – im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzte – Grundstück überplant und dem Kindergarten zugesprochen werden. Der Kindergarten nutzt die Fläche bereits interimsweise als Außenbereichsspielfläche für die Kinder. Auch ein im Westen liegendes Grundstück wird zwischenzeitlich vom Kindergarten als Außenanlage genutzt. Dieser Bereich soll ebenso in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit aufgenommen werden. Aufgrund des geringen Umgriffes des Geltungsbereiches kann hier das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen – vor allem in den dörflichen Lagen – ist ein essentieller Schritt zur Begegnung der Entwicklung des demografischen Wandels. Die Erweiterung stellt eine Maßnahme der Innentwicklung dar und fördert damit nicht den fortschreitenden Flächenverbrauch. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X (Die Planungskosten werden von der Stadt getragen und über Haushaltsmittel des FD 4 gebucht) Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 21.09.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-155/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-155/2018 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3