Daten
Kommune
Merzenich
Größe
148 kB
Erstellt
25.09.18, 13:44
Aktualisiert
25.09.18, 13:44
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M75/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.21
Datum: 24.09.2018
Termin:
25.09.2018
Betreff / TOP:
Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege
und Sachstand Erschließung
Sachverhalt / Begründung:
Archäologische Recherche:
Im Plangebiet des Bebauungsplanes C 25 - Südlich Merzpark - wird seit dem 27. März
nach Vorgaben des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege eine Sachverhaltsermittlung
durch die archäologische Fachfirma Goldschmidt, Düren, durchgeführt. Hierbei wurden
insbesondere im östlichen Teil der Fläche umfangreiche bandkeramische Siedlungsreste
(um 5000 v. Chr.) festgestellt (vgl. Drs. M41/2018).
Die Gemeinde hatte sich mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan dazu entschieden, die Erhaltung möglicher Bodendenkmäler an Ort und Stelle (§§ 1, 8 DSchG
NW) zugunsten der Umsetzung des Wohnbaugebietes zurückzustellen, mit der Folge,
dass den Belangen des Bodendenkmalschutzes insoweit gerecht zu werden ist, dass
ermittelte Bodendenkmäler nach Vorgaben des § 29 DSchG NW wissenschaftlich zu untersuchen, auszugraben und als sogenannte Sekundärquelle zu dokumentieren sind.
Aufgrund des Ausmaßes der Befunde laufen die archäologischen Untersuchungen derzeit noch. Es ist geplant, die Untersuchungen mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen
im Oktober abzuschließen.
Der GIS liegen bislang Rechnungen der Fa. Goldschmidt in Höhe von 196.015,54 € vor.
Dies entspricht einem Wert von 7,84 € / m² Nettowohnfläche. Es soll hierbei darauf hingewiesen werden, dass in den Kosten allerdings auch Erdarbeiten (Straßenaushub) als
Vorgriff auf die Erschließungsmaßnahme Kanal- und Baustraße enthalten sind.
Um den Untersuchungsumfang so gering wie möglich zu halten, hat die GIS im Untersuchungsverlauf regelmäßige Besprechungen mit dem LVR unter Beteiligung der Verwaltung FB III und dem Gutachter veranlasst. Im Ergebnis konnte erwirkt werden, dass sich
die Untersuchungen anfangs auf den Straßenraum konzentrierten. Der Teilbereich der
öffentlichen Grünfläche (Schallschutzwall) und weitestgehend der westliche und südwestliche Teilbereich sollte vorerst von den Untersuchungen (gesamt 1/3 der Untersuchungsfläche) ausgenommen werden und einzelne Befundstellen nicht "bis ins letzte Detail" untersucht werden. Leider ist die Befunddichte und die kulturgeschichtliche Bedeutung der
Befunde in den zu untersuchenden Teilbereichen so hoch, dass die Untersuchungen
noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Eine Abschlussprognose wurde beim Gutachter angefragt, konnte aber wegen urlaubsbedingter Abwesenheit der Grabungsleiterin erst für Ende der 39. KW zugesagt werden.
Zu erwartende Kosten und Zeitrahmen werden der Gemeinde dann verbindlich mitgeteilt.
Erschließung im Grundausbau (Kanal- und Baustraße):
Unmittelbar nach dem zustimmenden Beschluss des Gemeinderates über die Erschließungsplanungen (Drs. 74/2018) wurde die Ausschreibung für den Kanal- und Straßenbau vorbereitet und veranlasst. An der Ausschreibung wurden zwölf Tiefbauunternehmen beteiligt. Eingegangen sind Angebote von fünf Unternehmen. Mit drei der fünf
Unternehmen werden in der 40. KW Nachverhandlungen im Beisein des Bauamtes der
Gemeinde und des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt geführt.
Im Ergebnis liegen die Angebotsergebnisse vor Nachverhandlung im Rahmen der Kostenprognose des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt. Unmittelbar nach Nachverhandlung wird der Ausführungsauftrag über die GIS an den Mindestbieter vergeben. Der
Auftrag wird auf Nachweis und nach Aufmaß vergeben, weil im Rahmen der archäologischen Recherche bereits Teilleistungen der Erdarbeiten, wie vorab ausgeführt, erbracht
worden sind und nicht mehr ausgeführt werden müssen.
An die Vergabe ist die unmittelbare Ausführung der Bauarbeiten verknüpft. Es ist die
Zielvorgabe, die Erschließung im Grundausbau bis zum Jahresende abzuschließen.
Die Maßnahme liegt exakt im Zeitplan (Drs. 74/2018 Anlage 4) und ist mit dem parallel
laufenden Verfahren der Grundstücksvermarktung abgestimmt.
Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang sukzessive berichten.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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