Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 13:05
Aktualisiert
25.09.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 24.09.2018
Vorlagen-Nr.: 88/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
09.10.2018
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2019
I. Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das
Haushaltsjahr 2019 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
36.157.942 €,
39.054.042 €,
- 2.896.100 €.
33.553.816 €,
35.553.637 €,
4.523.986 €,
6.375.810 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden mit 4.400.000 € veranschlagt. Davon sind
400.000 € zum Abruf der verfügbaren Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“
erforderlich. 4.000.000 € werden überschlägig für den Grunderwerb und die Erschließung von
Baugebieten benötigt. Es ist beabsichtigt, dass die Gemeinde den Kredit aufnimmt und an die neu
zu gründende Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft weiter reicht.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 35.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für die
Grundsteuer A: 399 v.H., für die Grundsteuer B: 499 v.H. und für die Gewerbesteuer: 499 v.H.
Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2019 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt
werden, da die Ausgleichsrücklage bereits seit dem Jahr 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des
Eigenkapitals ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.
Der Ergebnisplan weist in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 einen Fehlbedarf aus. Die
Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept,
das den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 aufzeigt, ist im Anschluss an den Vorbericht
aufgeführt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich.
III. Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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