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Allgemeine Vorlage (Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
25.09.18, 13:05
Aktualisiert
25.09.18, 18:16
Allgemeine Vorlage (Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019) Allgemeine Vorlage (Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019)

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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 24.09.2018 Vorlagen-Nr.: 88/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 09.10.2018 Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2019 I. Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 36.157.942 €, 39.054.042 €, - 2.896.100 €. 33.553.816 €, 35.553.637 €, 4.523.986 €, 6.375.810 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden mit 4.400.000 € veranschlagt. Davon sind 400.000 € zum Abruf der verfügbaren Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ erforderlich. 4.000.000 € werden überschlägig für den Grunderwerb und die Erschließung von Baugebieten benötigt. Es ist beabsichtigt, dass die Gemeinde den Kredit aufnimmt und an die neu zu gründende Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft weiter reicht. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für die Grundsteuer A: 399 v.H., für die Grundsteuer B: 499 v.H. und für die Gewerbesteuer: 499 v.H. Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2019 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage bereits seit dem Jahr 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt. Der Ergebnisplan weist in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 einen Fehlbedarf aus. Die Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept, das den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 aufzeigt, ist im Anschluss an den Vorbericht aufgeführt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-