Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; - Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung; - Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
25.09.18, 13:16
Aktualisiert
25.09.18, 13:16
Beschlusstext (Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel;
- 	Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung;
- 	Beschlussfassung)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 25.09.2018 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 18.09.2018 3. Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1009-X/Z-2 Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der Auslegung; Beschlussfassung Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. 2. Der Rat folgt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Untere Immissionsschutzbehörde. § 14 Absatz 2, Nr. 2 der Verordnung wird entsprechend angepasst. Die mit Ratsvorlage Nr. 1009-X/Z-2 als Anlage 2 vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.