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Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 15:00
Aktualisiert
27.09.18, 15:00
Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 354/2018 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 18.07.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA Amtsleiter Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 09.10.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen zur Kenntnis Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 bei der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW) zur Kenntnis. Begründung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Der Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Entsprechend dem Beschlussentwurf des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 04. Juli 2018 den Jahresabschluss festgestellt und den Bürgermeister entlastet. Anschließend wurde der Jahresabschluss bekanntgemacht und der Kommunalaufsicht gem. § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW angezeigt. In Vertretung (Knips)