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Anfrage (Anfrage bzgl. Schwimmerquote an Grundschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 15:00
Aktualisiert
27.09.18, 15:00
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Susanne Loosen Niederweg 12 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport 24.09.2018 Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Mein Zeichen Ihr Zeichen Frau Gerlach gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 03.09.2018 Rat Betrifft: Datum F 476/2018 09.10.2018 Anfrage bzgl. Schwimmerquote an Grundschulen Sehr geehrte Frau Loosen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1. und 2. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Rhein-Erft-Kreises beobachtet seit Jahren u. a. die Entwicklung der Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern. Da die ursprüngliche Auswertung des Jahres 2016 für Erftstadt fehlerhaft war, hat der KJGD eine neue Fassung vorgelegt. Aus der als Anlage beigefügten Übersicht ist somit das Ergebnis der Jahre 2012 und 2016 zu ersehen, ergänzt um eine aktuelle Abfrage bei den Erftstädter Grundschulen hinsichtlich der Schwimmfähigkeit der 4. Klässler des Schuljahrs 2017/18. Zu 3. An den hiesigen Schulen werden unterschiedliche Aktionen durchgeführt, um die Schwimmfähigkeit der Kinder zu verbessern, wie z. B. - Information der Eltern bei der Schulanmeldung über ortsansässige Schwimmangebote, - Anfänger-Schwimmen-AG (bei entsprechenden personellen Ressourcen), - aktionsgebundene Schwimmtage - Nutzung der Freibäder vor Ort - Ferienschwimmkurse für Grundschülerinnen und Grundschüler (DLRG) Zu 4. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, die eine unterschiedliche Schwimmquote erklären können. Für eine Schule, die – wie die Janusz-Korczak-Grundschule – über ein Lehrschwimmbecken im Gebäude verfügt, ist es natürlich leichter als für andere Schulen, die Schülerinnen und Schüler an das Schwimmen heranzuführen. Grundsätzlich sind auch individuelle Gründe eine Erklärung dafür, warum ein Kind nicht schwimmen lernen kann oder will (gesundheitliche oder religiöse Gründe). Viele Kinder mit Fluchthintergrund haben in ihrer Heimat nie schwimmen gelernt. Zudem steht das Erlernen des Schwimmens natürlich in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen, d. h. den Wasserflächen, aber auch der Anzahl der Sport- und Schwimmlehrer-/innen. Auch fehlende elterliche Begleitung beim Erwerb und der Vertiefung der Schwimmfähigkeit zur Unterstützung des schulischen Angebots kann ein entsprechender Erklärungsansatz sein. Zu 5. Eine Rückfrage bei den Schulleitungen der erftstädtischen Grundschulen ergab, dass derzeit genügend Hallenzeiten in den Schwimmbädern zur Verfügung stehen, so dass der Schwimmunterricht planmäßig erteilt werden kann. Zur Förderung der Schwimmfähigkeit werden nach Aussagen der Grundschulleitungen mehr Sportlehrer/-innen benötigt, die im Anfängerschwimmen ausgebildet sind, bzw. verstärkter Einsatz von sog. Schwimmhelfern. Ein entsprechendes Programm zur Ausbildung von Schwimmhelfern ist derzeit durch den Kreissportbund geplant. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Breetzmann) -2-