Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 15:00
Aktualisiert
27.09.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Susanne Loosen
Niederweg 12
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
24.09.2018
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Frau Gerlach
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 03.09.2018
Rat
Betrifft:
Datum
F 476/2018
09.10.2018
Anfrage bzgl. Schwimmerquote an Grundschulen
Sehr geehrte Frau Loosen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1. und 2. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Rhein-Erft-Kreises beobachtet
seit Jahren u. a. die Entwicklung der Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern. Da die
ursprüngliche Auswertung des Jahres 2016 für Erftstadt fehlerhaft war, hat der KJGD eine neue
Fassung vorgelegt. Aus der als Anlage beigefügten Übersicht ist somit das Ergebnis der Jahre
2012 und 2016 zu ersehen, ergänzt um eine aktuelle Abfrage bei den Erftstädter Grundschulen
hinsichtlich der Schwimmfähigkeit der 4. Klässler des Schuljahrs 2017/18.
Zu 3. An den hiesigen Schulen werden unterschiedliche Aktionen durchgeführt, um die
Schwimmfähigkeit der Kinder zu verbessern, wie z. B.
- Information der Eltern bei der Schulanmeldung über ortsansässige Schwimmangebote,
- Anfänger-Schwimmen-AG (bei entsprechenden personellen Ressourcen),
- aktionsgebundene Schwimmtage
- Nutzung der Freibäder vor Ort
- Ferienschwimmkurse für Grundschülerinnen und Grundschüler (DLRG)
Zu 4. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, die eine unterschiedliche Schwimmquote
erklären können. Für eine Schule, die – wie die Janusz-Korczak-Grundschule – über ein
Lehrschwimmbecken im Gebäude verfügt, ist es natürlich leichter als für andere Schulen, die
Schülerinnen und Schüler an das Schwimmen heranzuführen. Grundsätzlich sind auch
individuelle Gründe eine Erklärung dafür, warum ein Kind nicht schwimmen lernen kann oder will
(gesundheitliche oder religiöse Gründe). Viele Kinder mit Fluchthintergrund haben in ihrer Heimat
nie schwimmen gelernt.
Zudem steht das Erlernen des Schwimmens natürlich in Abhängigkeit von den zur Verfügung
stehenden Ressourcen, d. h. den Wasserflächen, aber auch der Anzahl der Sport- und
Schwimmlehrer-/innen. Auch fehlende elterliche Begleitung beim Erwerb und der Vertiefung der
Schwimmfähigkeit zur Unterstützung des schulischen Angebots kann ein entsprechender
Erklärungsansatz sein.
Zu 5. Eine Rückfrage bei den Schulleitungen der erftstädtischen Grundschulen ergab, dass derzeit
genügend Hallenzeiten in den Schwimmbädern zur Verfügung stehen, so dass der
Schwimmunterricht planmäßig erteilt werden kann. Zur Förderung der Schwimmfähigkeit werden
nach Aussagen der Grundschulleitungen mehr Sportlehrer/-innen benötigt, die im
Anfängerschwimmen ausgebildet sind, bzw. verstärkter Einsatz von sog. Schwimmhelfern. Ein
entsprechendes Programm zur Ausbildung von Schwimmhelfern ist derzeit durch den
Kreissportbund geplant.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Breetzmann)
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