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Dringlichkeitsentscheidung (Förderantrag Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" bzgl. Projekt "Sportzentrum Erftstadt-Kierdorf-Köttingen")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 15:00
Aktualisiert
27.09.18, 15:00
Dringlichkeitsentscheidung (Förderantrag Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" bzgl. Projekt "Sportzentrum Erftstadt-Kierdorf-Köttingen")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 483/2018 Amt: 65 Az.: 6713-11/20 Amtsleiter Datum: 17.09.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 09.10.2018 Bemerkungen beschließend Förderantrag Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" bzgl. Projekt "Sportzentrum Erftstadt-Kierdorf-Köttingen" Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 480/2018 wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der Bund als Fördermittelgeber hat den Projektaufruf erst in der 31.KW 2018 veröffentlicht und die Fristen für die Einreichung der Unterlagen sehr knapp bemessen. Der zwingend erforderliche Ratsbeschluss ist bis zum 20.09.2018 (Poststempel) nachzureichen. Die nächste Ratssitzung ist jedoch erst für den 09.10.2018 terminiert. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 483/2018 wird zugestimmt. Erftstadt, den 07.09.2018 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ratsmitglied