Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 15:00
Aktualisiert
27.09.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 411/2018 1. Ergänzung
Az.: 51 13-00
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.09.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.10.2018
vorberatend
09.10.2018
beschließend
Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von
Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
133.000
Kostenträger:
Sachkonto:
060361010
4311000
060365010
4311000
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege und die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule werden zu einer Elternbeitragssatzung zusammengefasst.
2. Die Änderung der Satzung und deren Anlage I und II werden mit Wirkung zum neuen Kindergartenjahr 2019/20, ab 01.08.2019 beschlossen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage der Verwaltung und der neuen Beitragssatzung in seiner Sitzung am 20.09.18 einstimmig, mit einem Ergänzungswunsch, zugestimmt. Beschlossen hat
der Fachausschuss eine zusätzliche, obere Stufe ab 125.000 € in den Beitragssatzungen Tagespflege und Kita aufzunehmen. Die neuen, angepassten Tabellen befinden sich in der Anlage der
Satzung.
In Vertretung
(Breetzmann)
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