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Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 15:00
Aktualisiert
27.09.18, 15:00
Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 411/2018 1. Ergänzung Az.: 51 13-00 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 02.10.2018 vorberatend 09.10.2018 beschließend Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 133.000 Kostenträger: Sachkonto: 060361010 4311000 060365010 4311000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege und die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule werden zu einer Elternbeitragssatzung zusammengefasst. 2. Die Änderung der Satzung und deren Anlage I und II werden mit Wirkung zum neuen Kindergartenjahr 2019/20, ab 01.08.2019 beschlossen. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage der Verwaltung und der neuen Beitragssatzung in seiner Sitzung am 20.09.18 einstimmig, mit einem Ergänzungswunsch, zugestimmt. Beschlossen hat der Fachausschuss eine zusätzliche, obere Stufe ab 125.000 € in den Beitragssatzungen Tagespflege und Kita aufzunehmen. Die neuen, angepassten Tabellen befinden sich in der Anlage der Satzung. In Vertretung (Breetzmann) -2-