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Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Liblar; Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erfstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
27.09.18, 10:59
Aktualisiert
27.09.18, 10:59
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 363/2018 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 24.09.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 02.10.2018 Bemerkungen beschließend Straßenbenennung in Liblar; Bebauungsplan Nr. 184 der Stadt Erfstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 0,00 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die öffentliche Straße im Baugebiet Bebauungsplan 184 der Stadt Erftstadt –Dechant-LindenWeg- in Erftstadt-Liblar, neues Wohngebiet hinter dem Friedhof, erhält die Bezeichnung: Dietkirchenweg Begründung: Der Bebauungsplan 184 befindet sich derzeit in der Offenlage. Mit einer Rechtskraft ist in diesem Jahr noch zu rechnen. Für dieses Baugebiet ist eine neue Straßenbenennung erforderlich. Ich schlage vor, diese Straße „Dietkirchenweg“ zu benennen, weil sich in der Nähe der geplanten Straße jahrhundertelang der Fronhof des Stiftes Dietkirchen befand. Da die Straßenbezeichnung für das Baugebiet für die Übernahme der einzelnen Grundstücke in das Liegenschaftskataster notwendig ist, ist die Namensgebung der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentliche Verkehrsfläche zwingend erforderlich. Der zuständige Ortsbürgermeister, Herr Kolbe, ist mit der Straßenbezeichnung einverstanden. In Vertretung (Knips) -2-