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Beschlussvorlage (Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erftstadt 2018-2022)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 10:59
Aktualisiert
27.09.18, 10:59
Beschlussvorlage (Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erftstadt 2018-2022) Beschlussvorlage (Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erftstadt 2018-2022)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 502/2018 Az.: Amt: - 105 BeschlAusf.: - 105 Datum: 27.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 02.10.2018 beschließend 09.10.2018 beschließend Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erftstadt 2018-2022 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Gleichstellungsplan 2018-2022 wird beschlossen. Begründung: Am 15.12.2016 ist das novellierte Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) in Kraft getreten. Dieses sieht in § 5 LGG NRW die Pflicht vor, Gleichstellungspläne (zuvor: Frauenförderpläne) zu erstellen. Gem. § 6 LGG NRW sind Gegenstand des Gleichstellungsplans Maßnahmen: - zur Förderung der Gleichstellung, - der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und zum - Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Auf Basis einer Analyse der Beschäftigtenstruktur werden Handlungsfelder mit Zielsetzungen beschrieben. Diese enthalten bewährte Standards für Chancengleichheit sowie neue Maßnahmen und Instrumente, u. a. zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für alle Beschäftigten. (Erner) -2-