Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
27.09.18, 10:59
Aktualisiert
27.09.18, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 502/2018
Az.:
Amt: - 105 BeschlAusf.: - 105 Datum: 27.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
02.10.2018
beschließend
09.10.2018
beschließend
Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erftstadt 2018-2022
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Gleichstellungsplan 2018-2022 wird beschlossen.
Begründung:
Am 15.12.2016 ist das novellierte Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW)
in Kraft getreten. Dieses sieht in § 5 LGG NRW die Pflicht vor, Gleichstellungspläne (zuvor: Frauenförderpläne) zu erstellen.
Gem. § 6 LGG NRW sind Gegenstand des Gleichstellungsplans Maßnahmen:
- zur Förderung der Gleichstellung,
- der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und zum
- Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.
Auf Basis einer Analyse der Beschäftigtenstruktur werden Handlungsfelder mit Zielsetzungen beschrieben. Diese enthalten bewährte Standards für Chancengleichheit sowie neue Maßnahmen
und Instrumente, u. a. zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für alle
Beschäftigten.
(Erner)
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