Daten
Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.09.18, 10:43
Aktualisiert
27.09.18, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Michael Linzenich
24.09.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
10.10.2018
TOP Ein Ja
Nein
191/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Änderung der Hauptsatzung;
- Änderung der Bezeichnung "Ortsvorsteher" in "Ortsbürgermeister"
- Konkretisierung der Formulierung in § 3 Abs. 4 und 6
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden dahingehend zu ändern,
dass der „Ortsvorsteher“ die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“ führt.
Begründung:
Auf den beiliegenden Antrag der Fraktionen CDU und SPD wird Bezug genommen.
Gemäß § 39 Abs. 2 S. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) kann der Rat beschließen, dass der
Ortsvorsteher die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“ führen kann. Mithin ist ein vollständiger
Austausch der in dem Antrag genannten Bezeichnung nicht möglich und muss entsprechend
angepasst werden.
Gemäß § 39 Abs. 7 S. 3 GO kann der Ortsvorsteher mit Aufgaben der laufenden Verwaltung
beauftragt werden und ist insofern dem Bürgermeister als Dienstvorgesetzten verantwortlich. Dies
ist auch in § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden so festgelegt. Die Übertragung der
Aufgaben ist in der Dienstanweisung (sh. Anlage) vom 15.02.2001 geregelt. Eine Konkretisierung
durch den Gemeinderat ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit ausgeschlossen.
§ 3 Abs. 6 der Hauptsatzung berechtigt, den Bürgermeister mit der Übertragung repräsentativer
Tätigkeiten auf die Ortsvorsteher. Zu den übertragenen Aufgaben gehören:
- Überbringung von Glückwünschen zu Geburtstagen / Ehejubiläen
- Teilnahme und Grußworte im Namen der Gemeinde bei Feierlichkeiten der örtlichen
Gemeinschaft (Karneval, Schützenfest, Feuerwehrfest pp.)
- Durchführung / Koordination von Dorfkonferenzen
Eine abschließende Aufstellung ist an dieser Stelle nicht möglich. Ferner wird darauf hingewiesen,
dass bei konkreten Anlässen eine Abstimmung zwischen den Ortsvorstehern und der Verwaltung
stattfindet.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Antrag CDU u. SPD wg. Änderung Hauptsatzung - Ortsbürgermeister
(2) DIE-OV
Beschlussvorlage 191/2018
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