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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung; - Änderung der Bezeichnung "Ortsvorsteher" in "Ortsbürgermeister" - Konkretisierung der Formulierung in § 3 Abs. 4 und 6)

Daten

Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.09.18, 10:43
Aktualisiert
27.09.18, 10:43
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung;
- Änderung der Bezeichnung "Ortsvorsteher" in "Ortsbürgermeister"
- Konkretisierung der Formulierung  in § 3 Abs. 4 und 6) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung;
- Änderung der Bezeichnung "Ortsvorsteher" in "Ortsbürgermeister"
- Konkretisierung der Formulierung  in § 3 Abs. 4 und 6)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt Michael Linzenich 24.09.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 10.10.2018 TOP Ein Ja Nein 191/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Änderung der Hauptsatzung; - Änderung der Bezeichnung "Ortsvorsteher" in "Ortsbürgermeister" - Konkretisierung der Formulierung in § 3 Abs. 4 und 6 Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt, § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden dahingehend zu ändern, dass der „Ortsvorsteher“ die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“ führt. Begründung: Auf den beiliegenden Antrag der Fraktionen CDU und SPD wird Bezug genommen. Gemäß § 39 Abs. 2 S. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) kann der Rat beschließen, dass der Ortsvorsteher die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“ führen kann. Mithin ist ein vollständiger Austausch der in dem Antrag genannten Bezeichnung nicht möglich und muss entsprechend angepasst werden. Gemäß § 39 Abs. 7 S. 3 GO kann der Ortsvorsteher mit Aufgaben der laufenden Verwaltung beauftragt werden und ist insofern dem Bürgermeister als Dienstvorgesetzten verantwortlich. Dies ist auch in § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden so festgelegt. Die Übertragung der Aufgaben ist in der Dienstanweisung (sh. Anlage) vom 15.02.2001 geregelt. Eine Konkretisierung durch den Gemeinderat ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit ausgeschlossen. § 3 Abs. 6 der Hauptsatzung berechtigt, den Bürgermeister mit der Übertragung repräsentativer Tätigkeiten auf die Ortsvorsteher. Zu den übertragenen Aufgaben gehören: - Überbringung von Glückwünschen zu Geburtstagen / Ehejubiläen - Teilnahme und Grußworte im Namen der Gemeinde bei Feierlichkeiten der örtlichen Gemeinschaft (Karneval, Schützenfest, Feuerwehrfest pp.) - Durchführung / Koordination von Dorfkonferenzen Eine abschließende Aufstellung ist an dieser Stelle nicht möglich. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei konkreten Anlässen eine Abstimmung zwischen den Ortsvorstehern und der Verwaltung stattfindet. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Antrag CDU u. SPD wg. Änderung Hauptsatzung - Ortsbürgermeister (2) DIE-OV Beschlussvorlage 191/2018 Seite 2