Daten
Kommune
Inden
Größe
50 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
27.09.18, 10:43
Aktualisiert
24.10.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
196/2018
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
FB I - Team Hauptamt
25.09.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
10.10.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Liegenschaften
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung von Richtlinien für die
Nutzungsüberlassung gemeindeeigener Liegenschaften zu beauftragen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat wie in Sitzungsvorlage 194/2018 ausführlich dargestellt im Jahr 2015 eine
Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen, die beanstandet wurde und aus Sicht der
Verwaltung auf zu heben ist. Die Beanstandung wurde u.a. damit begründet, dass der Grundsatz der
Gleichbehandlung durch Einzelentscheidungen gefährdet scheint. Gleichwohl liegt die Regelungsbzw. Satzungsbefugnis in dieser Angelegenheit beim Gemeinderat.
Beiliegend zu dieser Vorlage wird ein erster Entwurf für die Richtlinien zur Überlassung von
gemeindeeigenen Liegenschaften dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann anhand dieses
Entwurfes z.B. im Rahmen des Sozial-, Sport- und Kulturausschuss oder eines eigens
einzurichtenden Arbeitskreises eine einvernehmliche Richtlinie zur zukünftigen Vergabe bzw.
Nutzungsüberlassung erarbeitet werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Richtlinien Nutzungsüberlassung von Liegenschaften