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Beschlussvorlage (Übertragung der Trägerschaft für die gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
209 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.09.18, 10:43
Aktualisiert
27.09.18, 10:43
Beschlussvorlage (Übertragung der Trägerschaft für die gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“) Beschlussvorlage (Übertragung der Trägerschaft für die gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“) Beschlussvorlage (Übertragung der Trägerschaft für die gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“) Beschlussvorlage (Übertragung der Trägerschaft für die gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 25.09.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 10.10.2018 TOP Ein Ja Nein 198/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Übertragung der Trägerschaft für die gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“ Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, die Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.08.2019) auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“ zu übertragen. Begründung: In den letzten Jahren hat es im Bereich der Kindertageseinrichtungen eine Reihe von teilweise gravierenden Veränderungen gegeben. Dazu gehört unter anderem die Kündigung des Kindergartenpools, die Gemeinde Inden hat aus den Spitzabrechnungen der Jahre 2012/13, 2013/14 und 2014/15 sowie den Pauschalabrechnungen für 2015/16 und 2016/17 insgesamt rund 576.000 € zu erwarten. Diese Einnahme entfällt zukünftig. Aber auch der aufgrund des steigenden Betreuungsbedarfes notwendige Ausbau von Kindergartenplätzen und der Mangel an Fachpersonal führen zu Problemen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Nörvenich ihre Kitas bereits auf die „Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR“ übertragen. In einer Reihe von weiteren Kommunen, an erster Stelle die Stadt Jülich, wird ebenfalls sehr intensiv über diesen Schritt nachgedacht. Die Gemeinde Inden hat drei Kitas mit insgesamt 11 Gruppen in eigener Trägerschaft. Vor dem Hintergrund der mit der Trägerschaft der Einrichtungen verbundenen Kosten und der Entwicklung der Gesamtsituation ist daher zu prüfen, ob die Übertragung der gemeindlichen Kindergärten auf die Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR auch eine sinnvolle Option für die Gemeinde Inden ist. In der Ratssitzung am 05.09.2018 hat Herr Landrat Spelthahn sehr ausführlich über die mit einer Übertragung verbundenen Schritte informiert. Grundsätzlich kommt nur eine Übertragung zum Beginn eines Kindergartenjahres in Frage. Gleichzeitig hat er aber auch erklärt, dass weitere Gespräche über das notwendige Procedere, die Klärung der offenen Fragen zu Liegenschaften usw. erst dann erfolgen können, wenn der Rat der Gemeinde Inden einen Grundsatzbeschluss getroffen hat, dass er beabsichtigt, die Trägerschaft für die gemeindlichen Kindergärten zu übertragen. Erst danach könnten Gespräche zur Klärung aller Details erfolgen. Sollte hier dann keine Übereinstimmung erzielt werden, bliebe die Trägerschaft weiterhin bei der Gemeinde Inden. Insbesondere im Interesse der betroffenen Mitarbeiter/Innen der Kitas bat er um eine möglich kurzfristige Grundsatzentscheidung. Diese sollte in der heutigen Ratssitzung getroffen werden, damit auf dieser Basis dann eine Klärung der einzelnen Konditionen wie Regelungen zum Eigentum und Unterhaltung der Liegenschaften etc. erfolgen kann. Im Bezug auf eine mögliche Übertragung der Trägerschaft hat die SPD-Fraktion Inden mit Schreiben vom 19.09.2018 eine Reihe von Fragen gestellt, die im Folgenden beantwortet werden. Zu Frage 1: „Wenn Personal an die AöR wechselt, dann verliert die Gemeinde Inden in der Zusatzversorgungskasse Personal und Gehaltssummen. Muss dann die Gemeinde Inden evtl. lt Satzung Abstandszahlungen an die Zusatzversorgungskasse zahlen, um die fehlende Kopfzahl und Gehaltssumme auszugleichen?“ Der Kreis Düren ist mit der "Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR" ebenfalls Mitglied im Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Von daher ist ein (Teil-)Betriebsübergang kein Problem, da die pflichtversicherten Beschäftigten der Kindertagesstätten bei der Gemeinde Inden abgemeldet und bei der "Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR" wieder angemeldet werden. Ein anteiliger Ausgleichbetrag gem. § 12 a Abs. 1 der RZVK-Satzung fällt für die Gemeinde Inden hierfür nicht an. Neben der Situation der überzuleitenden Arbeitsverhältnisse muss aber die "Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR" darauf hingewiesen und in Kenntnis gesetzt werden, dass sie als Rechtsnachfolgerin auch in die sich aus der Satzung der Rhein. Versorgungskasse ergebenden Verpflichtungen für die bisher bei der RZVK erworbenen Anwartschaften und Ansprüche aller – auch ausgeschiedener – Mitarbeiter in Bezug auf § 15 a Abs. 3 der RZVK-Satzung einzutreten hat. § 15 a Abs. 3 RZVK-Satzung beschäftigt sich mit dem Ausscheiden von Mitgliedern aus der Pflichtversicherung der RZVK. Dieser Fall würde erst dann eintreten, wenn der Kreis Düren, bzw. die "Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR" zu einem späteren Zeitpunkt die RZVKMitgliedschaft beenden würde. Erst dann werden Ausgleichszahlungen fällig, die von der "Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR" als Rechtsnachfolgerin zu tragen sind. Zu Frage 2: „Welche Einsparungen ergeben sich bei einer Übertragung der Gemeinde Inden, im Vergleich zum zu erwartenden Mehraufwand bei der Jugendamtsumlage? Detailliert angeben“ Die Einsparungen bzw. die Auswirkungen auf den Haushalt können nicht dezidiert angegeben werden, da diese noch von einigen Aspekten weiterer Verhandlungen - so z.B. Trägeranteil oder über den Trägeranteil hinausgehende Aufwendungen - abhängen. Für eine annähernde Berechnung wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die Gemeinde keinerlei Eigenanteil mehr einbringen wird und alle Kosten komplett durch den neuen Träger übernommen werden. 1. Wegfall der Fehlbeträge aus den Produkten 060 365 001 – 060 365 003: Lt. vorl. Jahresergebnis 2016: 719.463,63 EUR  720 TEUR 2. Steigerung des Defizits beim Kreis Düren: Lt. Benehmensschreiben zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt der Fehlbedarf im Jahr 2019: 167.144.289 EUR Zuzüglich des vorgenannten Defizits steigt das Defizit auf: 167.864.289 EUR Dies führt zu einer Steigerung der Kreisumlage um rund 0,18 %. Beschlussvorlage 198/2018 Seite 2 3. Steigerung der Umlageverpflichtung der Gemeinde Inden: Bisher: Umlagegrundlage 9.178.017 x Hebesatz (41,77 %) = 3.833.658 EUR zu zahlende Kreisumlage Neu: Umlagegrundlage 9.178.017 x Hebesatz (41,95 %) = 3.850.178 EUR zu zahlende Kreisumlage  Steigerung um 16.520 EUR Die Ergebnisverbesserung in Höhe von insgesamt rd. 700 TEUR kann als erster Anhaltspunkt für eine Verbesserung des Ergebnisses herangezogen werden. Hierin wird aber nicht betrachtet, wie sich ein Verzicht auf die Übernahme des Trägeranteils auch in Bezug auf andere Kommunen, die schon übertragen haben, auswirkt. Die Gemeinde Inden hat allerdings „nur“ einen Anteil von rund 2,3 % an der Kreisumlage, so dass eine Umkehrung der Ersparnis erst ab einer Steigerung des Defizits beim Kreis von mehr als 30 Mio. EUR zu erwarten ist. Dies ist - zumindest durch die Übertragung von Kindergärten – nicht absehbar. Zu Frage 3: „Bei Wegfall von rund 40 Stellen im Kitabereich (Gesamtstellen im Stellenplan 88) wird wieviel Personal in der Gemeindeverwaltung eingespart, ggf. welche Arbeitsbereiche? „ Nach Abschluss der Übertragung der Kindergärten an einen anderen Träger werden sowohl im Bereich der Personalverwaltung als auch im Fachbereich III weniger Arbeiten anfallen. Hierdurch können im ersten Schritt die vorhandenen Gleitzeitguthaben (rund 0,5 Stellen) zunächst abgebaut werden. Stelleneinsparungen sind aber vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einige Themen wie z.B. Personalentwicklung oder Auswirkungen des demographischen Wandels derzeit nicht bzw. nur unzureichend bearbeitet werden können, nicht erkennbar. Zu Frage 4: „Ist eine gemeinsame und solidarisch finanzierte Handlungsgemeinschaft im Bereich der Kinderbetreuung denkbar (Anschlussregelung an bisherigem Kindergartenpool) und wer kann/sollte dies aufgreifen? Würde der Bürgermeister solche Überlegungen positiv unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“ Aus Sicht der Verwaltung ist eine neuerliche Handlungsgemeinschaft im Bereich der Kinderbetreuung nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Sobald alle Trägerschaften auf die Kreismäuse AöR übertragen wurden, kann die Anstalt aufgelöst werden und alle Einrichtungen direkt an den Kreis Düren gehen. Sodann stellt die Finanzierung über die Jugendamtsumlage das solidarische Instrument dar. Zu Frage 5: „Wenn aus dem aktuellen Personalrat der Gemeinde Inden Mitglieder wegen Übergang an die AöR ausscheiden, was passiert mit dem örtlichen Personalrat.“ Zunächst rücken die Ersatzmitglieder in den Personalrat ein. Sodann muss geprüft werden, ob der Personalrat gemäß § 24 Abs. 1 Buchstabe a) oder b) LPVG neu zu wählen ist. Des Weiteren entfällt der Anspruch auf Freistellung gemäß § 42 LPVG, der derzeit nicht genutzt wird. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Beschlussvorlage 198/2018 ☒ ja s. Begründung ☐ nein Seite 3 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 198/2018 Seite 4