Daten
Kommune
Aachen
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309913.pdf
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179 kB
Erstellt
23.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.09.18, 02:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0301/WP17
öffentlich
FB 11/510
23.08.2018
Frau Wilden
Veränderung durch Einrichtung von zwei Stellen für
Sozialarbeiter/-innen im Bereich des Allgemeinen Sozialen
Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder,
Jugend und Schule
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.10.2018
14.11.2018
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss
dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die Einrichtung von
zwei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE, im Bereich des
Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule zu beschließen.
2.
Auf
Vorschlag
des
Oberbürgermeisters
und
auf
Empfehlung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des
Stellenplans 2018 durch die Einrichtung von zwei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen
nach EG S 14 TVöD SuE, im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung
Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Fortgeschriebener
Folge-
Folge-
Auswirkungen
2018
Ansatz 2018
2019 ff.
Ansatz 2019 ff.
kosten (alt)
kosten (neu)
Ertrag
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
10,800 €
0€
388.800 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
- 10.800 €
- 388.800 €
Gemäß KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)“ sind für eine nach EG S
14 TVöD SuE ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 64.800 € jährlich anzusetzen.
Für das Jahr 2018 wird unterstellt, dass eine Besetzung der Stellen noch zum 1. Dezember 2018
erfolgen kann.
Die zusätzlich entstehenden Personalkosten in 2018 werden aus dem Personalkostenverbund
getragen. Die entsprechenden Mehrkosten ab 2019 sind im Rahmen der Haushaltsplanung
angemeldet worden.
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Aktuell erfolgt eine organisatorische Betrachtung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes
(ASD), dem zur Zeit in neun Sozialraumteams 73,5 Planstellen für Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter zur Verfügung stehen. Wesentlicher Bestandteil der Betrachtung ist die Überarbeitung
der seit der Jahrtausendwende nicht mehr veränderten Bemessungsgrundlage für den Stellenbedarf,
da
sich
die
Arbeitsinhalte
in
der
Zwischenzeit
doch
deutlich
verändert
haben.
Die
Bemessungsgrundlage soll nunmehr zeitgemäß und vor allem fortschreibungsfähig aufgestellt
werden.
Die Organisationsuntersuchung startete Mitte 2017, da sowohl FB 45 als auch FB 11 im Hinblick auf
die in 2016 neu installierte Fachsoftware in diesem Bereich der Auffassung waren, dass eine solche
Maßnahme erst nach einer gewissen Zeit der Einarbeitung aller MitarbeiterInnen im Programm
sinnhaft
stattfinden
sollte.
Die
Untersuchung
erfolgt
unter
Beteiligung
von
Mitarbeitendenvertreterinnen und -vertretern aus den verschiedenen Teams und Aufgabenbereichen,
des Personalrats und FB 11. Es besteht dabei Einigkeit zwischen allen Beteiligten, dass als
Grundlage für eine fortschreibungsfähige Stellenbemessung zunächst die Prozesse grundständig
aufzunehmen und Optimierungspotenziale herauszuarbeiten sind. Hierbei sind nicht nur die Aufgaben
aus dem Bereich der Sozialarbeit, sondern auch der wirtschaftlichen Jugendhilfe und des übrigen
Verwaltungsbereichs zu analysieren. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass neben den fünf
Teams für die bezirkliche Sozialarbeit (SRT 1 bis 5) weitere Sozialraumteams vorhanden sind, die
sich auf verschiedene Themenbereiche spezialisiert haben und deren Prozesse damit von denen der
Bezirksteams abweichen:
Eingliederungshilfen / Hilfen bei Teilleistungsstörungen1 (SRT 6)
Pflegekinderdienst – PKD (SRT 7)
Unbegleitete minderjährige Ausländer - umA (SRT 8)
Kriseninterventionsdienst – KID (SRT 9).
Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit sollen Kinder und Jugendliche entsprechend des staatlichen
Wächteramtes und des daraus abgeleiteten Schutzauftrages vor Gefahren geschützt und
Maßnahmen zu ihrem Wohl gesichert werden. Dies erfolgt durch Beratungsleistung, durch die
Einleitung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen sowie damit einhergehende
Klärungsprozesse. SRT 6 ist dabei zusätzlich auf die Vermittlung von Eingliederungshilfen und Hilfen
bei Teilleistungsstörungen spezialisiert, SRT 7 kümmert sich speziell um Pflegekinder und -familien,
SRT 8 betreut die unbegleiteten minderjährigen Ausländer mit ihren besonderen Problemlagen. Auf
SRT 9 wird im Weiteren noch eingegangen.
1
Eingliederungshilfe wird Kindern mit (drohender) seelischer Behinderung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form
gewährt. Grundlage hierfür ist in der Regel eine fachärztliche Diagnose.
Unter Teilleistungsstörungen (TLS) versteht man Leistungsdefizite in begrenzten Teilbereichen wie Rechnen, Lesen,
Rechtschreiben, Sprechen oder der Motorik. Sie können auch mit Wahrnehmungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefiziten,
Kontaktschwierigkeiten und emotionalen Störungen verbunden sein.
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
Seite: 3/7
Die Aufgaben aller Teams sind sehr von äußeren Einflüssen geprägt. Auch wenn die Fallzahlen
zuletzt nicht mehr eklatant anstiegen bzw. im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer
sogar rückläufig sind, ist feststellbar, dass die Anforderungen an die Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter dennoch immer größer werden: die Problem- und Konfliktfaktoren sind durch physische
und psychische Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen, aber auch betroffener Angehöriger, bis
hin zu Suizidversuchen oder -androhungen sowie durch die stetig steigende Zahl von Prüfungen von
Kindeswohlgefährdungen und – bei den umA – durch immer aufwendigere Klärungen im Hinblick auf
eine eventuelle Familienanbindung erheblich gestiegen. Darüber hinaus ist zum Zwecke der
Nachvollziehbarkeit des Handelns und auch der rechtlichen Absicherung jeder Kontakt mit Klienten
oder anderweitig involvierten Personen und/oder Institutionen durch die Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter im Fachverfahren zu dokumentieren.
Da sowohl die Unterschiedlichkeit in der Bearbeitung als auch die steigenden Anforderungen im
Rahmen der Organisationsuntersuchung Berücksichtigung finden müssen, gestaltet diese sich sehr
zeitaufwendig. Aufgrund der zwischenzeitlich erlangten Einblicke in den Bereich ist bereits
grundsätzlich von einem Stellenmehrbedarf auszugehen, der allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht konkret beziffert werden kann. Das Ergebnis der Stellenbemessung wird voraussichtlich Anfang
2019 vorliegen.
Im Vorgriff auf dieses Ergebnis wurde aber aufgrund einer Reihe von im letzten Jahr eingegangenen
Überlastungsanzeigen bereits eine umfassende Veränderung veranlasst: mit Hilfe der in 2017
unterjährig eingerichteten vier Stellen wurde ein neuntes Sozialraumteam gegründet. Nach
umfänglichen konzeptionellen Überlegungen kam man zu dem Ergebnis, dass dieses nicht als
zusätzliches Bezirksteam, sondern in Form eines weiteren Spezialteams gestaltet werden und zentral
als erster Ansprechpartner für jegliche Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen fungieren sollte. Die
Herauslösung der Bearbeitung dieser Meldungen, die grundsätzlich keinen Aufschub dulden und bis
dato neben dem normalen „Tagesgeschäft“ in den Bezirksteams zu bearbeiten waren, schien am
besten geeignet, die Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Teams zu entlasten.
Um den Kriseninterventionsdienst aber arbeitsfähig zu machen, mussten zusätzlich zu den neu
eingerichteten Stellen 4,5 weitere Stellen aus den übrigen Sozialraumteams herausgelöst und dem
SRT 9 zur Verfügung gestellt werden.
Dies wiederum führte dazu, dass die Belastung der Mitarbeitenden in den übrigen Teams aufgrund
der immer weiter steigenden Komplexität der Fallbearbeitung nicht deutlich zurückging – trotz
Herauslösung der Bearbeitung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und des im Verhältnis zur
Gesamtstellenzahl eher gering erscheinenden Anstiegs an gewährten Hilfen zur Erziehung und
Eingliederungshilfen. Eine Entlastung der Sozialarbeiterinnen und -arbeiter durch Übertragung von mit
der Fallbearbeitung zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben auf Verwaltungspersonal würde
einerseits einen hohen zusätzlichen Austauschbedarf erzeugen, erscheint andererseits im Sinne einer
ganzheitlichen
Fallbearbeitung
aber
auch
nicht
sinnvoll.
Zudem
würde
eine
solche
Aufgabenverlagerung mangels entsprechender Kapazitäten an anderer Stelle einen Stellenaufwuchs
bedeuten.
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
Seite: 4/7
Um erneuten Überlastungsanzeigen aus dem Sozialarbeiter-Bereich vorzubeugen, erscheint es daher
angezeigt, zumindest zwei der ins SRT 9 verlagerten Stellen für SozialarbeiterInnen zu ersetzen.
Nach Auffassung der Fachdienststelle sollte diese Maßnahme ausreichen, zumindest bis zum
Abschluss der Organisationsuntersuchung eine Entspannung der Situation zu gewährleisten und
gleichermaßen den eingehenden Meldungen zur Kindeswohlgefährdung als auch den sonstigen
Aufgaben im Bereich der Sozialarbeit adäquat nachgehen zu können.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, im Vorgriff auf die letztendlichen Ergebnisse der
Organisationsuntersuchung kurzfristig zwei weitere Stellen für SozialarbeiterInnen im Bereich der
Sozialraumteams einzurichten.
Die Beteiligung des Personalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG (Anhörung) wurde in die Wege geleitet.
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
Seite: 5/7
Fallzahlenentwicklung:
Bei Hilfen zur Erziehung handelt es
sich um Hilfen bei erheblichen/
gravierenden Erziehungsschwierigkeiten in der Familie. Sie werden
ambulant (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische
Familienhilfe), teilstationär (z.B.
Heilpädagogische Tagesgruppe) und
stationär (z.B. Pflegefamilie, Heim)
31.12.2010
31.12.2014
31.12.2010
31.12.2014 31.12.2016
31.12.2015
31.12.2014
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2017
geleistet.
31.12.2017
31.12.2017
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
Seite: 6/7
Struktur der Abteilung FB 45/300 – Jugend:
Abteilung 45/300 – Jugend
Abteilungsleitung/ stellv. Fachbereichsleitung
45/300.010 Serviceteam Jugend
Sachgebiet 45/310 Jugendförderung und besondere Dienste
45/310.010 Jugendpflege und Streetwork:
45/310.020 Jugendberufshilfe
45/310.030 Schulsozialarbeit
45/310.040 Schulpsychologischer Dienst:
45/310.050 Jugendgerichtshilfe
45/310.060 Unterhaltsvorschusskasse
45/310.070 Vaterschaftsangelegenheiten/ Beistandschaften
Sachgebiet 45/320 Allgemeine Soziale Dienste
45/320.002 Geschäftsstelle Sozialraumteams
45/320.003 Frühe Hilfen
45/320.010 Sozialraumteam 1 - Bezirksteam
45/320.020 Sozialraumteam 2 - Bezirksteam
45/320.030 Sozialraumteam 3 - Bezirksteam
45/320.040 Sozialraumteam 4- Bezirksteam
45/320.050 Sozialraumteam 5 - Bezirksteam
45/320.060 Sozialraumteam 6 - Eingliederungshilfen
45/320.070 Sozialraumteam 7 - Pflegekinderdienst
45/320.080 Sozialraumteam 8 –
unbegleitete minderjährige Ausländer
45/320.090 Sozialraumteam 9 - Kriseninterventionsdienst
In den neun Sozialraumteams sind derzeit insgesamt
73,5 Planstellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verortet.
Vorlage FB 11/0301/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2018
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