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Beschlusstext (Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
27.09.18, 17:06
Aktualisiert
27.09.18, 17:06
Beschlusstext (Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG))

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 21.09.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 18.09.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG) Vorlagennummer: 140/2018 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird zugestimmt: 1. § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags wird wie folgt ergänzt: „n) Stimmabgaben in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (verbundene Unternehmen), oder sonstige Mitwirkungen bei Geschäften der vorbezeichneten Art, - die Feststellung des Jahresabschlusses, - die Verwendung des Ergebnisses und der Vortrag oder die Abdeckung eines Verlustes, - die Wahl des Abschlussprüfers, - die Entlastung der Geschäftsführung, - Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, - die Auflösung der Gesellschaft.“ 2. § 18 des Gesellschaftsvertrags wird um einen weiteren Absatz (Ziffer 5) mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) werden eingehalten.“ Einstimmig, 0 Enthaltung(en)