Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018 hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt).)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
10.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018
hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte  St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt).)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 26.09.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 10.09.2018 Öffentliche Sitzung Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung 2.2 Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018 hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt). 253/2018 Ratsherr Weesbach (SPD) berichtet, dass dieses Thema bereits im Verkehrsausschuss am 04.09.2018 behandelt wurde. Der Ausschuss war sich einig, dass dort Handlungsbedarf besteht. Auch konnte sich inzwischen vor Ort mit dem Elternrat ausgetauscht werden. Die Verwaltung soll prüfen, ob Flächen für das Bringen und Holen der Kinder bereitgestellt und abmarkiert werden können. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) erläutert, dass diese Regelungen in der Josefstraße und nicht in der Mühlenstraße umgesetzt werden sollen Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Anregung nach § 24 GO NRW auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der sogenannten "Brötchentaste" zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 10.09.2018 1 von 1