Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
10.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 26.09.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 10.09.2018
Öffentliche Sitzung
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung
2.2
Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.07.2018
hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das
Parken im Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich mit der
sogenannten "Brötchentaste" (die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Personendaten wurde nicht erteilt).
253/2018
Ratsherr Weesbach (SPD) berichtet, dass dieses Thema bereits im Verkehrsausschuss
am 04.09.2018 behandelt wurde. Der Ausschuss war sich einig, dass dort Handlungsbedarf besteht. Auch konnte sich inzwischen vor Ort mit dem Elternrat ausgetauscht werden.
Die Verwaltung soll prüfen, ob Flächen für das Bringen und Holen der Kinder bereitgestellt
und abmarkiert werden können.
Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) erläutert, dass diese Regelungen in
der Josefstraße und nicht in der Mühlenstraße umgesetzt werden sollen
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Anregung nach § 24 GO NRW auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Eltern der Kindertagesstätte St. Margareta für das Parken im
Bereich Innenstadt Nord, hilfsweise auf Ausstattung der Parkautomaten in diesem Bereich
mit der sogenannten "Brötchentaste" zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr
und Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 10.09.2018
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