Daten
Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 26.09.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 06.09.2018
Öffentliche Sitzung
2.
Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
264/2018
Abteilungsleiter Kaiser trägt vor und erläutert, dass für den Fall, dass weitere Eigentümer Nachverdichtungsmaßnahmen wünschen, dies unabhängig von diesem Bebauungsplansplanverfahren erfolgen könne.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg fragt, wobei es sich um das im Lageplan mit der
Nummer eins versehene Objekt handle.
Abteilungsleiter Kaiser schildert, dass es sich hierbei um eine nicht mehr vorhandene
Garage handle. Diese sei Teil der aktuellen Vermessungsgrundlage.
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
A – Eingeschränkte Bürgerbeteiligung (13.04. - 17.05.2018) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd.
Nr.
Bürger
B1
Bürger 1
B 2.01 Bürger 2
B 2.02
B 2.03
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
1 von 4
Lfd.
Nr.
Bürger
B 2.04
B 2.05
B 2.06
B 2.07
B 2.08
B 2.09
B 2.10
B 2.11
B 2.12
B 2.13
B 2.14
B 2.15
B 2.16
B 2.17
B2.18
B 2.19
B 2.20
B 2.21
B 3.01 Bürger 3
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
ja
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
ja
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
nein
Wird nicht berücksichtigt
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd.
Nr.
T 1.02
T 2.03
T 2.07
T 2.08
T 2.09
T 2.10
T 3.01
T 3.02
TÖB
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
Erftverband
ja
Ist bereits berücksichtigt
Rhein-Erft-Kreis
ja
Wird berücksichtigt.
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt
ja
Wird berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
Bezirksregieja
Ist bereits berücksichtigt
rung Arnsberg
Bergbau und
Energie in
NRW
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
2 von 4
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt
die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang einer neu zu bildenden Grenze, die sich ergibt, durch Aufwinkeln,
a) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in östliche Richtung) des
Punktes, welcher 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789
liegt und
b) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in westliche Richtung) als
Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29.
Die Gebietsgrenze des Bebauungsplanes im Norden verläuft also von dem
vorgenannten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29
bis zum 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke
2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegenden Punktes,
im Osten
vom vorgenannten 2,00 m Punkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks
2844 bis zum Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2845, dann vom Grenzpunkt der
Flurstücke 2845, 2846, 2789 in westliche Richtung in Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 2845 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen
Grenze des Flurstücks 2789, von diesem Schnittpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2789 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2789,
2445 und 2841,
im Süden
entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2841 und 246/29,
im Westen
entlang der westliche Grenze des Flurstück 246/29 vom südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 246/29 bis zum Schnittpunkt mit der neu zu bildenden Grenze im Norden.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,12 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
3 von 4
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
4 von 4