Daten
Kommune
Brühl
Größe
168 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 26.09.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 06.09.2018
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita
südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
263/2018
Herr Bömken trägt vor und schildert, dass die im Zuge der öffentlichen Beteiligung geäußerten Bedenken bezüglich der zukünftig zu erwartenden Verkehrssituation durch ein
Verkehrsgutachten ausgeräumt werden konnten. Auf der südlichen Seite der Schildgesstraße soll auf Höhe der Kindertagesstätte ein absolutes Halteverbot ausgewiesen werden.
Ratsfrau Surmann fragt, ob berücksichtigt wurde, dass es zahlreiche LKW gebe, die von
Westen aus über die Schildgesstraße vom Kreisverkehr zum Werksstandort Mauser
GmbH fahren. Hierbei handle es sich um rechtswidriges Verhalten der LKW-Fahrer.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass das Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis
kommt, dass die Schildgesstraße aufgrund ihres Ausbauzustandes für alle vorhandenen
Verkehrsarten geeignet sei und auch mit dem zu erwartenden Mehrverkehr leistungsfähig
und verkehrssicher bleibe.
Ratsherr Bobe schildert, dass der Werkstandort in die Pflicht genommen werden müsse,
die Ein- und Ausfahrt für die LKW verkehrssicher zu gestalten.
Dezernent Schiffer erklärt, dass es Gespräche mit der Firma Mauser gegeben habe und
dass diese versichert habe die notwendigen Maßnahmen zu tätigen, sodass die LKW vom
Kreisverkehr aus auf das Werksgelände gelangen.
Ratsherr vom Hagen fragt, ob auch eine gefahrenfreie Anfahrt des Geländes der Kindertagesstätte von PKW-Fahrern die aus Richtung des Kreisverkehrs kommen und somit
links abbiegen müssen, gewährleistet sei.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass diese PKW gegebenenfalls an haltenden
LKW vorbei fahren müssen, die Einfahrtsituation allerdings im Verkehrsgutachten auch
diesbezüglich betrachtet wurde und als funktionsfähig und verkehrssicher bewertet wurde.
Ratsherr vom Hagen merkt an, dass man darauf achten solle, dass das erwähnte Halteverbot auch eingehalten werde, um Gefahrensituationen nachdrücklich zu vermeiden.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob der Querschnitt der Schildgesstraße es erlaube, verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen, um ein Anfahren über den
Kreisel der LKW zu erzwingen.
Dezernent Schiffer schildert, dass dies nicht durch den Bebauungsplan zu regeln sei. Die
Situation werde mit Eröffnung der Kindertagesstätte sehr sorgfältig beobachtet, um gegebenenfalls zeitnah zusätzliche Maßnahmen ergreifen zu können.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
1 von 4
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob das Verkehrsgutachten im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt werde.
Dezernent Schiffer äußert, dass dies nicht vorgesehen sei, da die Verkehrsflächen nicht
verändert werden.
Sachkundige Bürgerin Wenner wünscht sich allgemein, dass die Ergebnisse von Verkehrsuntersuchungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollten.
Dezernent Schiffer sichert zu, die Daten bereitzustellen.
Ausschussvorsitzender Kollenberg fragt, was die weiß-gelb gestreifte Fläche darstelle.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass es sich hierbei um eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung handle, die konkret als Fuß- und Radweg festgesetzt ist.
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße":
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Berücksichtigung
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B 1.02
B 1.03
B 1.04
B 1.05
B 1.06
B 1.07
B 1.08
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
B 1.09
B 1.10
B 1.11
Nein
Nein
Nein
B 1.12
B 1.13
B 1.14
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
B 1.15
B 1.16
B 1.17
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
2 von 4
B 1.18
B 1.19
B 1.20
B 1.21
Ja
Ja
Nein
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
T1.01
Landesbetrieb Straßenbau NRW
T1.02
T2.01
T2.02
T3.01
T3.02
T3.03
T3.04
T4.01
T4.02
T5.01
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Erftverband
Geologischer Dienst
NRW
Telekom Deutschland GmbH
T5.02
T6.01
T6.02
T6.03
T6.04
T6.05
T6.06
T7.01
T7.03
T7.04
T7.05
T7.06
T7.07
T7.08
T7.09
T7.10
T8.01
T8.02
Berücksichtigung
ja / nein
Ja
-
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Rhein-Erft-Kreis, Amt
für Umweltschutz
und
Kreisplanung
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Wird berücksichtigt.
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
-
Nein
Deutscher Kinderschutzbund Brühl
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
3 von 4
Lfd. Nr.
TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
T8.03
Nein
Abstimmungsergebnis:
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
einstimmig
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524,
525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531,
532, 527, 553,
durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554
durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit
der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks
579,
vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des
Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
579.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
4 von 4