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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
168 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 26.09.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.09.2018 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 263/2018 Herr Bömken trägt vor und schildert, dass die im Zuge der öffentlichen Beteiligung geäußerten Bedenken bezüglich der zukünftig zu erwartenden Verkehrssituation durch ein Verkehrsgutachten ausgeräumt werden konnten. Auf der südlichen Seite der Schildgesstraße soll auf Höhe der Kindertagesstätte ein absolutes Halteverbot ausgewiesen werden. Ratsfrau Surmann fragt, ob berücksichtigt wurde, dass es zahlreiche LKW gebe, die von Westen aus über die Schildgesstraße vom Kreisverkehr zum Werksstandort Mauser GmbH fahren. Hierbei handle es sich um rechtswidriges Verhalten der LKW-Fahrer. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass das Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Schildgesstraße aufgrund ihres Ausbauzustandes für alle vorhandenen Verkehrsarten geeignet sei und auch mit dem zu erwartenden Mehrverkehr leistungsfähig und verkehrssicher bleibe. Ratsherr Bobe schildert, dass der Werkstandort in die Pflicht genommen werden müsse, die Ein- und Ausfahrt für die LKW verkehrssicher zu gestalten. Dezernent Schiffer erklärt, dass es Gespräche mit der Firma Mauser gegeben habe und dass diese versichert habe die notwendigen Maßnahmen zu tätigen, sodass die LKW vom Kreisverkehr aus auf das Werksgelände gelangen. Ratsherr vom Hagen fragt, ob auch eine gefahrenfreie Anfahrt des Geländes der Kindertagesstätte von PKW-Fahrern die aus Richtung des Kreisverkehrs kommen und somit links abbiegen müssen, gewährleistet sei. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass diese PKW gegebenenfalls an haltenden LKW vorbei fahren müssen, die Einfahrtsituation allerdings im Verkehrsgutachten auch diesbezüglich betrachtet wurde und als funktionsfähig und verkehrssicher bewertet wurde. Ratsherr vom Hagen merkt an, dass man darauf achten solle, dass das erwähnte Halteverbot auch eingehalten werde, um Gefahrensituationen nachdrücklich zu vermeiden. Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob der Querschnitt der Schildgesstraße es erlaube, verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen, um ein Anfahren über den Kreisel der LKW zu erzwingen. Dezernent Schiffer schildert, dass dies nicht durch den Bebauungsplan zu regeln sei. Die Situation werde mit Eröffnung der Kindertagesstätte sehr sorgfältig beobachtet, um gegebenenfalls zeitnah zusätzliche Maßnahmen ergreifen zu können. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 1 von 4 Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob das Verkehrsgutachten im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt werde. Dezernent Schiffer äußert, dass dies nicht vorgesehen sei, da die Verkehrsflächen nicht verändert werden. Sachkundige Bürgerin Wenner wünscht sich allgemein, dass die Ergebnisse von Verkehrsuntersuchungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollten. Dezernent Schiffer sichert zu, die Daten bereitzustellen. Ausschussvorsitzender Kollenberg fragt, was die weiß-gelb gestreifte Fläche darstelle. Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass es sich hierbei um eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung handle, die konkret als Fuß- und Radweg festgesetzt ist. Beschluss: Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße": Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung ja / nein B1.01 Bürger 1 B 1.02 B 1.03 B 1.04 B 1.05 B 1.06 B 1.07 B 1.08 Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja Nein B 1.09 B 1.10 B 1.11 Nein Nein Nein B 1.12 B 1.13 B 1.14 Ja Nein Ja Nein Nein Nein Ja B 1.15 B 1.16 B 1.17 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. 2 von 4 B 1.18 B 1.19 B 1.20 B 1.21 Ja Ja Nein Ja Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Landesbetrieb Straßenbau NRW T1.02 T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T4.02 T5.01 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Erftverband Geologischer Dienst NRW Telekom Deutschland GmbH T5.02 T6.01 T6.02 T6.03 T6.04 T6.05 T6.06 T7.01 T7.03 T7.04 T7.05 T7.06 T7.07 T7.08 T7.09 T7.10 T8.01 T8.02 Berücksichtigung ja / nein Ja - Ja Nein Ja Nein Nein Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Industrie- und Handelskammer zu Köln Wird berücksichtigt. - Ja Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ja - Ist bereits berücksichtigt. - Nein Deutscher Kinderschutzbund Brühl Abwägung der Stellungnahme Ja Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ja Ist bereits berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 3 von 4 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung ja / nein T8.03 Nein Abstimmungsergebnis: Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. einstimmig Beschluss: Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531, 532, 527, 553, durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554 durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks 579, vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 579. Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 4 von 4