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Beschlusstext (Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße" - Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
137 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Beschlusstext (Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße"
- Auslegungsbeschluss -) Beschlusstext (Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße"
- Auslegungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 26.09.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.09.2018 Öffentliche Sitzung 4. Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße" - Auslegungsbeschluss - 265/2018 Herr Bömken trägt vor. Ratsfrau Regh merkt an, dass ein Stellplatz im öffentlichen Bereich sehr knapp bemessen sei (Anmerkung des Schriftführers: Gemäß Planentwurf sollen mindestens zwei öffentliche Stellplätze im öffentlichen Raum neu geschaffen werden.) und fragt, was mit dem Glascontainer geschehe, welcher sich unmittelbar am Rand des Plangebiets befinde. Herr Bömken schildert, dass vorgesehen sei, diesen Glascontainer an eine andere Stelle in unmittelbarer Nähe zu versetzen. Ratsfrau Regh fragt, was man unternehme um ein Parken entlang des Grünstreifens auf der nördlichen Seite der Sechtemer Straße zu unterbinden. Fachbereichsleiter Schulz schildert, dass entlang der nördlichen Seite der Sechtemer Straße ein Schrammbord hergestellt werden solle, um das Parken an dieser Stelle zu verhindern und um zusätzlich die angrenzende Zaunanlage sowie den Grünstreifen zu schützen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung 05.09 „südlich Sechtemer Straße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6. Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise sowie in der Flur 6 die Flurstücke 327 und 627 beide teilweise. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze des Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 626, 135 und 136 bis zum Fußpunkt des rech- Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 1 von 2 im Osten im Süden im Westen ten Winkels vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, bezogen auf die südliche Grenze des Flurstücks 136 und von hier entlang des rechten Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 68, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68, entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67. Das Plangebiet umfasst ca. 0,2 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 2 von 2