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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
136 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -)

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Brühl, den 26.09.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.09.2018 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - 266/2018 Dezernent Schiffer trägt vor und erläutert, dass das derzeit in der Planung nicht bebauten Grundstück zentral im Plangebiet gegebenenfalls noch mit in das Planverfahren aufgenommen werde. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 116, 119, 242, 112, 123, 18, und teilweise die Flurstücke 16/2, 17/4, 17/1, 159, 315 und 278. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Osten Im Süden Im Westen vom Schnittpunkt (A) der Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 307 nach Norden mit der südlichen Grenze des Flurstücks 256 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 315, 278 und 307, weiter entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 307 und 314, weiter bis zum südwestlichen Grenzpunkt der Flurstücke 315, 316 und 278, von da weiter bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 315, 17/4 und 278 und entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 17/4, 17/1 und 18, entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 18 und 159 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels auf die südöstliche Ecke des Schuppens des Flurstücks 158, vom benannten Fußpunkt zur südöstlichen Ecke des Schuppens auf dem Flurstück 158, weiter bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 159, 158 und 18, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 158, 18 und 17/1, weiter in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 17/1 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels auf den Schnittpunkt (B) der südlichen Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 112 und 123 mit der südlichen Grenze des Flurstücks 16/2, von hier nach Norden bis zum vorgenannten Schnittpunkt (B), weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 124, 123 und 16/2, weiter entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 123 und 112, weiter in Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 1 von 2 Im Norden östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 112 und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 242, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 242, sowie der östlichen Grenze der Flurstücke 119 und 116, weiter in Verlängerung der westlichen Grenze der Flurstücke 119 und 116 bis zum Schnittpunkt (C) mit der südlichen Grenze des Flurstücks 11, vom vorgenannten Schnittpunkt (C) entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 11 und 256 bis zum Schnittpunkt (A) im Osten. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 2 von 2