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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 26.09.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.09.2018 Öffentliche Sitzung 8. Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28" - Aufstellungsbeschluss - 258/2018 Herr Klug trägt vor. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack lobt das Konzept und fragt, ob es sich bei den straßenseitigen Gebäuden um denkmalgeschützte Gebäude handle, da diese vermutlich abgerissen werden müssen. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass es sich nicht um denkmalgeschützte Gebäude handle. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.19 'Bonnstraße 26 / 28' gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst die Flurstücke 513 und 518. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 513, im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 513, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 513 und 518, im Westen entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 518 und 513. Das Plangebiet umfasst ca. 1.900 m². Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 1 von 1