Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 26.09.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 06.09.2018
Öffentliche Sitzung
8.
Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss -
258/2018
Herr Klug trägt vor.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack lobt das Konzept und fragt, ob es sich bei
den straßenseitigen Gebäuden um denkmalgeschützte Gebäude handle, da diese vermutlich abgerissen werden müssen.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass es sich nicht um denkmalgeschützte Gebäude handle.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.19 'Bonnstraße 26 / 28' gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst die Flurstücke 513 und
518.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 513,
im Osten
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 513,
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 513 und 518,
im Westen
entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 518 und 513.
Das Plangebiet umfasst ca. 1.900 m².
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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