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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße, Ehemalige Post' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße, Ehemalige Post'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 26.09.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.09.2018 Öffentliche Sitzung 10. Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße 14 und 16, ehemalige Post' - Aufstellungsbeschluss - 269/2018 Dezernent Schiffer erläutert, dass es zwar eine Verbindung zwischen dem Bebauungsplan und der Hochschule des Bundes gebe, allerdings keinerlei Verträge zwischen einem Investor und der Hochschule existieren. Abteilungsleiter Kaiser trägt vor. Ratsfrau Brämer fragt, ob dieser Standort langfristig für die Hochschule zur Verfügung stehen solle oder aufgegeben werde, sobald ein neuer Standort etabliert wurde. Dezernent Schiffer vermutet, dass es sich nur um eine zeitlich begrenzte Lösung handle. Ratsfrau Brämer regt an, früh genug eine Nachfolgenutzung anzuvisieren. Dezernent Schiffer erklärt, dass ein potenzieller Investor dies machen werde. Es befinden sich im Umfeld zudem Institutionen, die für diesen Standort in Frage kommen werden. Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg fragt, ob das östliche Gebäude im Plangebiet abgerissen oder umgebaut werde. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass eine Umnutzung vorgesehen sei. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.21 „Comesstraße 14 und 16, ehemalige Post“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und betrifft lediglich das Flurstück 276 in Flur 26 (2680qm). Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018 1 von 1