Daten
Kommune
Brühl
Größe
572 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 06.09.2018
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:39 Uhr.
Vorsitz führte: Kollenberg, Wolfgang
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Pohl, Frank
Regh, Pia
vertritt: Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Surmann, Petra
vertritt: Gerharz, Franz-Josef
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Fuchs, Ronald
vertritt: Weitz, Michael
Isicok, Rengin
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Hagedorn-Brinkmeyer, Christel (DKSB)
von der Verwaltung:
Kaiser, Karsten (61/1 Planung und Umwelt)
Klug, Jonas (Abt. 61/1 Planung und Umwelt)
Lamberty, Markus (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (FBL 66 Tiefbau - Infrastruktur)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
1 von 16
Schriftführer:
Bömken, Leonhard
Gäste:
keine
Nicht anwesend / entschuldigt:
Gerharz, Franz-Josef (CDU)
Pütz, Josef (CDU)
Weitz, Michael (SPD)
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 28.06.2018
2.
Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(264/2018)
3.
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(263/2018)
4.
Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße"
- Auslegungsbeschluss -
(265/2018)
5.
Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
(267/2018)
6.
Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
(266/2018)
7.
Bebauungsplan 05.10 "Östlich Lindenstraße, westlich An der
Schallenburg"
- Aufstellungsbeschluss -
(262/2018)
8.
Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss -
(258/2018)
9.
Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar"
- Aufstellungsbeschluss -
(259/2018)
10.
Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße 14 und 16, ehemalige
Post'
- Aufstellungsbeschluss -
(269/2018)
11.
Mitteilungen
12.
Anfragen
12.1
Unterführung Brühl-Mitte
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
2 von 16
Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Dr. Wolfgang Kollenberg eröffnet die Sitzung des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 28.06.2018
Sachkundige Bürgerin Wenner bittet darum, den Passus „im Erdgeschoss oder“ auf Seite drei der Niederschrift vom 28.06.2018 zu entfernen. Bei Stellplatzanlagen im Erdgeschoss handle es sich nicht um Angsträume.
2.
Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
264/2018
Abteilungsleiter Kaiser trägt vor und erläutert, dass für den Fall, dass weitere Eigentümer Nachverdichtungsmaßnahmen wünschen, dies unabhängig von diesem Bebauungsplansplanverfahren erfolgen könne.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg fragt, wobei es sich um das im Lageplan mit der
Nummer eins versehene Objekt handle.
Abteilungsleiter Kaiser schildert, dass es sich hierbei um eine nicht mehr vorhandene
Garage handle. Diese sei Teil der aktuellen Vermessungsgrundlage.
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
A – Eingeschränkte Bürgerbeteiligung (13.04. - 17.05.2018) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd.
Nr.
Bürger
B1
Bürger 1
B 2.01 Bürger 2
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungs-
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
3 von 16
Lfd.
Nr.
Bürger
B 2.02
B 2.03
B 2.04
B 2.05
B 2.06
B 2.07
B 2.08
B 2.09
B 2.10
B 2.11
B 2.12
B 2.13
B 2.14
B 2.15
B 2.16
B 2.17
B2.18
B 2.19
B 2.20
B 2.21
B 3.01 Bürger 3
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
planverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
ja
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
ja
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
nein
Wird nicht berücksichtigt
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd.
Nr.
T 1.02
T 2.03
T 2.07
T 2.08
T 2.09
T 2.10
TÖB
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
Erftverband
ja
Ist bereits berücksichtigt
Rhein-Erft-Kreis
ja
Wird berücksichtigt.
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt
ja
Wird berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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Lfd.
Nr.
TÖB
T 3.01 Bezirksregierung Arnsberg
Bergbau und
Energie in
NRW
T 3.02
Abstimmungsergebnis:
Berück- Abwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
ja
Ist bereits berücksichtigt
ja
Ist bereits berücksichtigt.
einstimmig
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt
die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang einer neu zu bildenden Grenze, die sich ergibt, durch Aufwinkeln,
a) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in östliche Richtung) des
Punktes, welcher 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789
liegt und
b) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in westliche Richtung) als
Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29.
Die Gebietsgrenze des Bebauungsplanes im Norden verläuft also von dem
vorgenannten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29
bis zum 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke
2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegenden Punktes,
im Osten
vom vorgenannten 2,00 m Punkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks
2844 bis zum Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2845, dann vom Grenzpunkt der
Flurstücke 2845, 2846, 2789 in westliche Richtung in Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 2845 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen
Grenze des Flurstücks 2789, von diesem Schnittpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2789 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2789,
2445 und 2841,
im Süden
entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2841 und 246/29,
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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im Westen
entlang der westliche Grenze des Flurstück 246/29 vom südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 246/29 bis zum Schnittpunkt mit der neu zu bildenden Grenze im Norden.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,12 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita
südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
263/2018
Herr Bömken trägt vor und schildert, dass die im Zuge der öffentlichen Beteiligung geäußerten Bedenken bezüglich der zukünftig zu erwartenden Verkehrssituation durch ein
Verkehrsgutachten ausgeräumt werden konnten. Auf der südlichen Seite der Schildgesstraße soll auf Höhe der Kindertagesstätte ein absolutes Halteverbot ausgewiesen werden.
Ratsfrau Surmann fragt, ob berücksichtigt wurde, dass es zahlreiche LKW gebe, die von
Westen aus über die Schildgesstraße vom Kreisverkehr zum Werksstandort Mauser
GmbH fahren. Hierbei handle es sich um rechtswidriges Verhalten der LKW-Fahrer.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass das Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis
kommt, dass die Schildgesstraße aufgrund ihres Ausbauzustandes für alle vorhandenen
Verkehrsarten geeignet sei und auch mit dem zu erwartenden Mehrverkehr leistungsfähig
und verkehrssicher bleibe.
Ratsherr Bobe schildert, dass der Werkstandort in die Pflicht genommen werden müsse,
die Ein- und Ausfahrt für die LKW verkehrssicher zu gestalten.
Dezernent Schiffer erklärt, dass es Gespräche mit der Firma Mauser gegeben habe und
dass diese versichert habe die notwendigen Maßnahmen zu tätigen, sodass die LKW vom
Kreisverkehr aus auf das Werksgelände gelangen.
Ratsherr vom Hagen fragt, ob auch eine gefahrenfreie Anfahrt des Geländes der Kindertagesstätte von PKW-Fahrern die aus Richtung des Kreisverkehrs kommen und somit
links abbiegen müssen, gewährleistet sei.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass diese PKW gegebenenfalls an haltenden
LKW vorbei fahren müssen, die Einfahrtsituation allerdings im Verkehrsgutachten auch
diesbezüglich betrachtet wurde und als funktionsfähig und verkehrssicher bewertet wurde.
Ratsherr vom Hagen merkt an, dass man darauf achten solle, dass das erwähnte Halteverbot auch eingehalten werde, um Gefahrensituationen nachdrücklich zu vermeiden.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob der Querschnitt der Schildgesstraße es erlaube, verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen, um ein Anfahren über den
Kreisel der LKW zu erzwingen.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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Dezernent Schiffer schildert, dass dies nicht durch den Bebauungsplan zu regeln sei. Die
Situation werde mit Eröffnung der Kindertagesstätte sehr sorgfältig beobachtet, um gegebenenfalls zeitnah zusätzliche Maßnahmen ergreifen zu können.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob das Verkehrsgutachten im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt werde.
Dezernent Schiffer äußert, dass dies nicht vorgesehen sei, da die Verkehrsflächen nicht
verändert werden.
Sachkundige Bürgerin Wenner wünscht sich allgemein, dass die Ergebnisse von Verkehrsuntersuchungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollten.
Dezernent Schiffer sichert zu, die Daten bereitzustellen.
Ausschussvorsitzender Kollenberg fragt, was die weiß-gelb gestreifte Fläche darstelle.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass es sich hierbei um eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung handle, die konkret als Fuß- und Radweg festgesetzt ist.
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße":
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Berücksichtigung
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B 1.02
B 1.03
B 1.04
B 1.05
B 1.06
B 1.07
B 1.08
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
B 1.09
B 1.10
B 1.11
Nein
Nein
Nein
B 1.12
B 1.13
B 1.14
Ja
Nein
Ja
Nein
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
7 von 16
B 1.15
B 1.16
B 1.17
B 1.18
B 1.19
B 1.20
B 1.21
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
T1.01
Landesbetrieb Straßenbau NRW
T1.02
T2.01
T2.02
T3.01
T3.02
T3.03
T3.04
T4.01
T4.02
T5.01
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Erftverband
Geologischer Dienst
NRW
Telekom Deutschland GmbH
T5.02
T6.01
T6.02
T6.03
T6.04
T6.05
T6.06
T7.01
T7.03
T7.04
T7.05
T7.06
T7.07
T7.08
T7.09
T7.10
Berücksichtigung
ja / nein
Ja
-
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Rhein-Erft-Kreis, Amt
für Umweltschutz
und
Kreisplanung
Wird berücksichtigt.
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
-
Nein
Deutscher Kinderschutzbund Brühl
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
8 von 16
Lfd. Nr.
TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
T8.01
Industrie- und Handelskammer zu Köln
T8.02
T8.03
Abstimmungsergebnis:
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Nein
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
einstimmig
Beschluss:
Der PStA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524,
525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531,
532, 527, 553,
durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554
durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit
der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks
579,
vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des
Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
579.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
4.
einstimmig
Ergänzungssatzung 05.09 “südlich Sechtemer Straße"
- Auslegungsbeschluss -
265/2018
Herr Bömken trägt vor.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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Ratsfrau Regh merkt an, dass ein Stellplatz im öffentlichen Bereich sehr knapp bemessen sei (Anmerkung des Schriftführers: Gemäß Planentwurf sollen mindestens zwei öffentliche Stellplätze im öffentlichen Raum neu geschaffen werden.) und fragt, was mit
dem Glascontainer geschehe, welcher sich unmittelbar am Rand des Plangebiets befinde.
Herr Bömken schildert, dass vorgesehen sei, diesen Glascontainer an eine andere Stelle
in unmittelbarer Nähe zu versetzen.
Ratsfrau Regh fragt, was man unternehme um ein Parken entlang des Grünstreifens auf
der nördlichen Seite der Sechtemer Straße zu unterbinden.
Fachbereichsleiter Schulz schildert, dass entlang der nördlichen Seite der Sechtemer
Straße ein Schrammbord hergestellt werden solle, um das Parken an dieser Stelle zu verhindern und um zusätzlich die angrenzende Zaunanlage sowie den Grünstreifen zu schützen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), die öffentliche Auslegung der
Ergänzungssatzung 05.09 „südlich Sechtemer Straße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6.
Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise sowie in der Flur 6 die
Flurstücke 327 und 627 beide teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze
des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von
hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze des
Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 626, 135 und 136 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, bezogen auf die
südliche Grenze des Flurstücks 136 und von hier entlang des rechten Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84,
vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen
Grenze des Flurstücke 68,
entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68,
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67.
Das Plangebiet umfasst ca. 0,2 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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5.
Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
267/2018
Dezernent Schiffer erläutert, dass die Hochschule des Bundes überfüllt sei, weswegen
man Möglichkeiten schaffen wolle, um die Hochschule zu erweitern. Der gewählte Standort befinde sich im selben Bebauungsplan in dem sich die bestehende Bebauung der
Hochschule bereits befinde. Derzeit gebe es keine Verträge zwischen Hochschule und
einem potenziellen Investor. Ein Klimagutachten werde überarbeitet, da die Thematik Kaltluftentstehung eine sehr große Rolle in diesem Bereich spiele. Es bestehe ein öffentliches
Interesse, Räumlichkeiten für die Hochschule bereitzustellen.
Ratsherr vom Hagen zweifelt an, dass die Planung in so kurzer Zeit bereits so weit fortgeschritten sei und vermutet daher, dass man sich schon wesentlich länger mit diesem
Thema beschäftige. Der Bedarf der Hochschule sei bekannt. Die Voruntersuchungen zu
Kaltluftentstehungszonen zum Bau der Bundesakademien sei sehr umfangreich gewesen.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass die städtebaulichen Aspekte bezüglich der Nahversorgung oder der Umweltauswirkungen für ein Vorhaben diesen Ausmaßes in der Vorlage
unbeachtet bleiben.
Dezernent Schiffer hebt hervor, dass die von Ratsherr vom Hagen benannten Aussagen
zur städtebaulichen Auswirkung des Projekts richtigerweise noch erarbeitet werden müssen. Hierfür bedarf es jedoch eines Aufstellungsbeschlusses, sodass sich die Verwaltung
tiefer gehend mit dieser Thematik auseinandersetzen könne. Darüber hinaus bekräftigt
Dezernent Schiffer, dass sich das Thema des Aufstellungsbeschlusses ausdrücklich erst
über die Sommerpause entwickelt habe.
Ratsfrau Surmann erklärt, dass seitens der CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe
und bittet um Vertagung des Tagesordnungspunktes.
fragt, ob die Gefahr bestehe, dass die Hochschule des Bundes den Standort Brühl verlasse.
Dezernent Schiffer schildert, dass die Hochschule unter sehr hohem zeitlichen Druck
stehe. Bis zum Jahresende 2020 soll Platz für ca. 500 Beamtenanwärter in Brühl geschaffen werden. Ein Standortwechsel der Hochschule sei also prinzipiell möglich. Durch den
Zeitdruck bedingt, müsste der Bebauungsplan bereits im Sommer 2019 seine Rechtskraft
erlangen.
Sachkundige Bürgerin Wenner merkt an, dass der Standort zwar sehr sensibel, der Bedarf der Hochschule des Bundes aber nicht zu vernachlässigen sei. Die Errichtung von
Studentenheimen werde sehr begrüßt. Der Aufstellungsbeschluss sei erst ein Anfang und
noch kein detailliert feststehendes Ergebnis. Die Eingriffe in die Natur sollten bei diesem
Vorhaben möglichst gering ausfallen. Dies könne man mit zahlreichen Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Planung unterstützen. Man solle die Bebauung mit besonderem Augenmerk auf die Kaltluftschneise planen. Einem Aufstellungsbeschluss stehe Sachkundige Bürgerin Wenner und ihre Fraktion positiv gegenüber.
Sachkundiger Bürger Pohl fragt, ob bekannt sei, ob die Bundesfinanzakademien ihren
Standort verlassen werden, sodass man diesen nutzen könne.
Dezernent Schiffer erklärt, dass man nicht davon ausgehe, dass der Immobilienbetrieb
der Hochschule des Bundes eine Anmietung von Räumlichkeiten in größerem Ausmaß
vornehmen werde, wenn absehbar sei, dass in absehbarer Zeit neue Raumangebote in
Brühl geschaffen werden.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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Sachkundiger Bürger Pohl schildert, dass er mit dem Leiter der Bundesakademien gesprochen habe und dass man damit rechnen könne, dass der Standort in zwei bis drei
Jahren verlassen werde.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack äußert sich deutlich gegen den Aufstellungsbeschluss, da dieser bereits eindeutig in die falsche Richtung gehe. Der Standort sei ein
ökologisch höchst sensibler Bereich bezüglich Kaltluftentstehung. Der Sommer diesen
Jahres habe gezeigt, was für Temperaturentwicklungen möglich seien. Andere Gemeinden und Kommunen bemühen sich sehr um die Etablierung von Grünkorridoren und die
Entstehung von Kaltluftschneisen. Der Entwurf sei, bezogen auf das dadurch entstehende
Landschaftsbild, im Einklang mit der Fernwirkung desaströs. Es sei sehr positiv den Bildungssektor in Brühl weiter stärken zu wollen. Die geplante Nahversorgung im Gebiet
werde auch positiv bewertet, es fehle jedoch jegliche Aussage über die Auswirkungen auf
das Stadtgebiet im Zusammenhang mit der Brühler Liste.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass man im ganzen Stadtgebiet versucht habe
Standorte zu finden. Andere Lösungen wurden trotz intensiver Suche nicht gefunden. Bedingt durch die Fristen der Hochschule sei eine sehr enge Zeitschiene vorgegeben. Ein
Klimagutachter wird die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens prüfen. Ein deutlicher
Vorteil des gewählten Standortes sei, dass ein planerischer Zusammenhang zur Hochschule bestehe. Dieser schließe Wechselverkehre an anderen Standorten aus. Es bestehe die Gefahr, dass die Hochschule sich nach Lösungen außerhalb von Brühl umschaue.
Ratsherr Riedel schildert, dass die Schaffung von Wohnraum für Studenten sehr wichtig
sei, das der gewählte Standort sich dafür besonders gut eigne und das es kaum alternative Standorte gebe. Eine tiefer gehende Prüfung der klimatischen Belange sei jedoch unabdingbar.
Ratsfrau Brämer stimmt Ratsherr Riedel zu. Man solle versuchen, soweit es nach Abwägung der Umweltbelange möglich sei, die Hochschule in Brühl zu halten.
Ratsfrau Surmann stimmt den Aussagen von Frau Brämer zu und fragt, wie lange die
Anfertigung eines Klimagutachtens dauere und was passiere, wenn das Klimagutachten
die Schlussfolgerung ziehe, dass der Standort für die Etablierung einer Bebauung ungeeignet sei.
Fachbereichsleiter Lamberty antwortet, dass bei einer solchen Schlussfolgerung der
Standort nicht weiter in Frage komme. Bei dem Standort handle es sich um den einzigen,
bei dem eine Chance bestehe, die durch die Hochschule genannten Fristen zur Errichtung
einzuhalten.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob der Sportplatz der Hochschule überbaut werden könne um diesen sodann auf den vorgeschlagenen Standort umzusiedeln.
Dezernent Schiffer erklärt, dass dies nicht realisierbar sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verweist den Tagesordnungspunkt in
die Sitzung des Rates am 24.09.2018.
Abstimmungsergebnis:
8:7
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
12 von 16
6.
Bebauungsplan 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
266/2018
Dezernent Schiffer trägt vor und erläutert, dass das derzeit in der Planung nicht bebauten Grundstück zentral im Plangebiet gegebenenfalls noch mit in das Planverfahren aufgenommen werde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.12 „Im Geildorfer Feld“ 1. Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 116,
119, 242, 112, 123, 18, und teilweise die Flurstücke 16/2, 17/4, 17/1, 159, 315 und 278.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Osten
Im Süden
Im Westen
Im Norden
vom Schnittpunkt (A) der Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 307 nach Norden mit der südlichen Grenze des Flurstücks 256 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 315, 278 und 307, weiter entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 307 und 314, weiter bis zum südwestlichen
Grenzpunkt der Flurstücke 315, 316 und 278, von da weiter bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 315, 17/4 und 278 und entlang der östlichen Grenze der
Flurstücke 17/4, 17/1 und 18,
entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 18 und 159 bis zum Fußpunkt
des rechten Winkels auf die südöstliche Ecke des Schuppens des Flurstücks
158,
vom benannten Fußpunkt zur südöstlichen Ecke des Schuppens auf dem
Flurstück 158, weiter bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 159, 158 und 18,
weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 158, 18 und 17/1, weiter in westlicher
Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 17/1 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels auf den Schnittpunkt (B) der südlichen Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 112 und 123 mit der südlichen
Grenze des Flurstücks 16/2, von hier nach Norden bis zum vorgenannten
Schnittpunkt (B), weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 124, 123 und 16/2,
weiter entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 123 und 112, weiter in
östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 112 und
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 242, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 242, sowie der östlichen Grenze der Flurstücke
119 und 116, weiter in Verlängerung der westlichen Grenze der Flurstücke
119 und 116 bis zum Schnittpunkt (C) mit der südlichen Grenze des Flurstücks 11,
vom vorgenannten Schnittpunkt (C) entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 11 und 256 bis zum Schnittpunkt (A) im Osten.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
13 von 16
7.
Bebauungsplan 05.10 "Östlich Lindenstraße, westlich An
der Schallenburg"
- Aufstellungsbeschluss -
262/2018
Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und schildert, dass es sich bei dem Plangebiet
um eine der letzten Flächen die im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen
sei, handle.
Ratsfrau Regh erwähnt, dass es für sie und ihre Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack teilt den Wunsch auf Vertagung und fragt,
welche Dichte der Wohneinheiten von der Regionalplanung vorgegeben werde und ob
diese bindend sei.
Fachbereichsleiter Lamberty antwortet, dass die regionalplanerische Vorgabe nicht bindend sei. Um das Ziel der verminderten Flächeninanspruchnahme nicht außer Acht zu
lassen, solle man sich am Wert 40 Einwohner pro Hekar orientieren.
Sachkundige Bürgerin Wenner begrüßt die Planung zur Etablierung von Mehrfamilienhäusern, wünscht sich aber dennoch vorerst eine Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Ratsherr vom Hagen fragt, wie viele Pflegeplätze und wie viele Nutzungsebenen das Altenwohnheim bereitstellen solle.
Dezernent Schiffer schildert, dass es vier Nutzungsebenen geben solle. Es seien circa
80 Pflegeplätze vorgesehen. Darüber hinaus könne man am Standort auch betreutes
Wohnen anbieten.
Ratsherr vom Hagen merkt an, dass es sich bei der für das Altenwohnheim vorgesehene
Bebauung um eine sehr massive Bauweise handle und wünscht sich tiefer gehende Informationen bezüglich des Altenwohnheims.
Dezernent Schiffer hebt hervor, dass es sich hier um einen Aufstellungsbeschluss handle. Detailliertere Planungen könne man erst nach dem Beschluss ausführen.
Ratsherr vom Hagen erklärt, dass er ohne tiefer gehende Informationen zu diesem Projekt einem Aufstellungsbeschluss nicht zustimmen könne.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Tagesordnungspunkt in die
Sitzung am 29.11.2018.
Abstimmungsergebnis:
8.
14 : 1
Bebauungsplan 01.19 "Bonnstraße 26 / 28"
- Aufstellungsbeschluss -
258/2018
Herr Klug trägt vor.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack lobt das Konzept und fragt, ob es sich bei
den straßenseitigen Gebäuden um denkmalgeschützte Gebäude handle, da diese vermutlich abgerissen werden müssen.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass es sich nicht um denkmalgeschützte Gebäude handle.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
14 von 16
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.19 'Bonnstraße 26 / 28' gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst die Flurstücke 513 und
518.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 513,
im Osten
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 513,
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 513 und 518,
im Westen
entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 518 und 513.
Das Plangebiet umfasst ca. 1.900 m².
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Bebauungsplan 01.20 "Pingsdorfer Straße / In der Maar"
- Aufstellungsbeschluss -
259/2018
Herr Klug trägt vor.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg erwähnt, dass es wichtig sei, die Verkehrssituation im Rahmen dieses Vorhabens zu untersuchen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01.20 ‘Pingsdorfer Straße / In der Maar‘ gem. § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28, und umfasst das Flurstück 332.
Das Plangebiet umfasst ca. 266 m².
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
15 von 16
10.
Bebauungsplan 01.21 'Comesstraße 14 und 16, ehemalige
Post'
- Aufstellungsbeschluss -
269/2018
Dezernent Schiffer erläutert, dass es zwar eine Verbindung zwischen dem Bebauungsplan und der Hochschule des Bundes gebe, allerdings keinerlei Verträge zwischen einem
Investor und der Hochschule existieren.
Abteilungsleiter Kaiser trägt vor.
Ratsfrau Brämer fragt, ob dieser Standort langfristig für die Hochschule zur Verfügung
stehen solle oder aufgegeben werde, sobald ein neuer Standort etabliert wurde.
Dezernent Schiffer vermutet, dass es sich nur um eine zeitlich begrenzte Lösung handle.
Ratsfrau Brämer regt an, früh genug eine Nachfolgenutzung anzuvisieren.
Dezernent Schiffer erklärt, dass ein potenzieller Investor dies machen werde. Es befinden sich im Umfeld zudem Institutionen, die für diesen Standort in Frage kommen werden.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg fragt, ob das östliche Gebäude im Plangebiet
abgerissen oder umgebaut werde.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass eine Umnutzung vorgesehen sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.21 „Comesstraße 14 und 16, ehemalige Post“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und betrifft lediglich das Flurstück 276 in Flur
26 (2680qm).
Abstimmungsergebnis:
11.
einstimmig
Mitteilungen
keine
12.
Anfragen
12.1
Unterführung Brühl-Mitte
Ratsherr Riedel fragt, wann mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Umbaus der
Unterführung Brühl Mitte zu rechnen sei.
Fachbereichsleiter Schulz erläutert, dass der Baubeginn für den 24. September terminiert sei. Die Fertigstellung sei etwa Mitte November zu erwarten.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.09.2018
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