Daten
Kommune
Brühl
Größe
365 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
25.09.2018
324/2018
Betreff
Erich Kästner-Realschule
Abriss Altgebäude mit anschließendem Neubau wegen Schadstoffbelastung
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
Burkhardt
i.V. Krämer
Team Haushalt
Radermacher Jülich
Dez. I
FB 25
Schiffer
Hilger
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den Abriss des schadstoffbelasteten Altbaus der Erich KästnerRealschule sowie einen für einen vierzügigen Schulbetrieb der Sekundarstufe I geeigneten
Neubau auf dem dortigen Schulgelände und beauftragt den Bürgermeister, die hierfür
erforderlichen Mittel in Höhe von 16.892.200 Euro in den Haushalt 2019 einzuplanen.
Erläuterungen:
Im Zuge einer umfassenden Raumluft-Untersuchung an den städtischen Schulen und
Kitas wurden im Sommer 2017 deutlich erhöhte PCB-Werte im Altbau der Erich KästnerRealschule gemessen. Als Konsequenz hierauf erfolgte die sofortige Schließung des
Altbaus. Der hierdurch verursachte Mangel an Unterrichts- und Fachräumen wurde durch
die auf dem Schulgelände vorgenommene Aufstellung von Containern sowie
Umbaumaßnahmen im Ganztagsgebäude teilweise kompensiert.
Darüber hinaus wurde die „Santec Fuchs Sanierungstechnologie GmbH“ mit der
Entwicklung eines Sanierungskonzeptes für das schadstoffbelastete Altgebäude
beauftragt. Nach mehreren Untersuchungs- und Beratungsterminen konnten in der
Sitzung des Hauptausschusses am 10.09.2018 (Vorlage 291/2018) u. a. folgende
Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden:
Die Fugenmassen (ca. 6.000 m) im gesamten Gebäude sind erheblich mit PCB
belastet PCB-Primärquellen.
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Die PCB-Sekundärquellen (Bodenbeläge, Anstriche, Akustikplatten etc.) sind im
gesamten Gebäude zahlreich vorhanden und ebenfalls belastet.
Des weiteren wurden Asbest-Zement-Produkte in geringem Umfang festgestellt.
Das Mauerwerk ist bis ca. 6 cm tief mit PCB belastet und muss vollständig entfernt
werden.
Das Betonskelett ist ca. 2 cm tief mit PCB belastet. Eine Betonsanierung (= Abtrag
von 2 cm belasteten Beton/Aufbau mit neuem Beton) wäre technisch und statisch
durchführbar.
Eindeutige fachgutachterliche Empfehlung ist ein Gesamtrückbau (Abbruch) des
belasteten Gebäudes.
Neben einem großen Erfolgs- und Kostenrisiko bei der Sanierungsvariante sprechen vor
allem zeitliche Gesichtspunkte gegen eine Sanierung des Altbaus: Allein für die
Probesanierung eines einzelnen Raumes, die der Sanierung des gesamten Gebäudes
vorgeschaltet werden muss, um sicherzustellen, dass eine Sanierung überhaupt zum
Erfolg führen wird, muss mit einer Dauer von einem Jahr gerechnet werden.
Der Gutachter gibt zudem zu bedenken, dass der Bieterkreis für eine Sanierung des
Altbaus aufgrund der sehr aufwendigen und nur von wenigen Spezialfirmen ausführbaren
Wiederherstellung der belasteten Betonstützen gering ist. Zudem ist das
Ausführungsinteresse bei möglichen Bietern auch aufgrund der guten konjunkturellen
Lage sowie verbunden mit den Restrisiken einer Sanierung und der geschuldeten
Gewährleistung bzgl. des Sanierungserfolges sehr gering.
Weitere Gründe sprechen für einen Neubau: Es wird davon ausgegangen, dass ein
Neubau nach Abriss deutlich früher bezugsfähig sein wird als wenn das Altgebäude
saniert würde. Für einen Abriss rechnet der Gutachter mit 3 bis 6 Monaten. Der
anschließende Neubau könnte nach einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren bezugsfertig
sein.
Hinzu kommt, dass bei einem Neubau nach Abriss eine Optimierung des Raumangebotes
sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wirtschaftlich umgesetzt werden
kann. Ein zeitgemäßer Schulneubau würde im Falle einer Sanierung des Altbaus durch die
Restriktionen, die ein sanierter Rohbau des Atriumgebäudes aus den 60er Jahren vorgibt,
schwer umsetzbar sein.
Zusammenfassend unterschieden sich die beiden Varianten Abriss und Neubau bzw.
Sanierung und Neubau zeitlich durch die lange, schwer kalkulierbare Zeit der
Gebäudesanierung und das Restrisiko des Sanierungserfolgs.
Auf Grundlage dieses Untersuchungsergebnisses entwickelte die AöR eine vorläufige
Kostenkalkulation, welche als Grundlage für die sich anschließenden Detailplanungen zum
Neubau dienen soll.
Ein Neubau mit gleicher Kubatur kommt für einen zeitgemäßen Schulbau nicht in Frage:
Der Altbau wurde in den 60er Jahren für eine zweizügige Realschule nach damaligem
Standard gebaut, die Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbau sehen heute
deutlich anders aus.
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Eine amtliche Schulbaurichtlinie gibt es zurzeit nicht, daher wird für die Bedarfsermittlung
auf die allgemein anerkannte Schulbaurichtlinie der Stadt Köln (2009/2016)
zurückgegriffen, die auf den Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland der
Montagsstiftungen von 2013 beruht. Diese Richtlinien geben pädagogische
Raumkonzepte für Kölner Schulen, insb. für Schulneubauten vor, die in der Sekundarstufe
I als Ganztagsschulen geführt werden sowie inklusiv und integrativ arbeiten.
Laut Ratsbeschluss vom 18.06.2007 (VL 385/77) kann die Erich Kästner-Realschule 3,5zügig geführt werden. In der Realität ist sie derzeit fast durchgängig 3-zügig mit stabilen,
leicht ansteigenden Schülerzahlen. Die Prognosen von it.nrw sehen in den kommenden
Jahren einen Anstieg der Bevölkerung in dieser Altersgruppe. Deshalb wird mit Blick auf
eine eventuelle zukünftige Entwicklung der Brühler Schullandschaft empfohlen, heute
bereits 4-zügig zu bauen.
Dieses zugrunde gelegte Musterraumprogramm der Stadt Köln/Montagsstiftung sieht für
eine 6-jährige Sekundarstufe I mit vier Zügen 5.429 qm vor, die um rund 60% für
Verkehrsflächen, Nebenflächen etc. erweitert werden müssen. Es ergeben sich 8.686 qm
für 4 Züge, interpoliert 7.813 qm für 3,5 Züge.
Die Errichtung eines für vier Züge der Sekundarstufe I geeigneten Schulgebäudes ergibt
eine Kostenkalkulation in Höhe von 18.192.200 Euro. In dieser Summe sind ca. 1,3 Mio. €
für eine bilanzielle Berichtigung für den Restbuchwert des Altbaus eingerechnet. Diese
Bilanzberichtigung stellt keinen Aufwand dar; führt aber zu einer Reduzierung des
Eigenkapitals. Die einzuplanenden Mittel betragen somit 16.892.200 Euro.
Neben dem Neubau auf dem Schulgelände wurden auch das Flächenangebot und zu
erwartende Kosten für Varianten ermittelt:
Flächenermittlung Bruttogrundfläche (BGF) in m²
Sanierung
Altbau
Altbau mit Atrium
(gebaut für 2-zügege
Realschule in den
60er Jahren)
4.700
Ganztagsgebäude
2.800
Neubau
SUMME
7.500
Neubau1 an gleicher Stelle
3,5 zügig
4-zügig
(lt.
Ratsbeschluss)
Neubau an
anderer Stelle
4-zügig
2.800
2.800
5.013
5.886
8.686
7.813
8.686
8.686
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Kostenschätzung nach Baukostenindex (BKI)3
Sanierung
Altbau
Schadstoffsanierung
1.000.000 €
1.000.000 €
1.000.000 €
1.300.000 €
1.300.000 €
1.300.000 €
15.892.200 €
23.452.200 €
15.835.100 € 18.192.200 €
25.752.200 €
7.500.000 €
Neubau 3,5-zügig
13.535.100 €
Neubau 4-zügig
SUMME
Neubau1 an
anderer Stelle
4-zügig
4.400.000 €
Gebäudeabriss lt.
Sanierungsgutachten
bilanzielle
Wertberichtigung2
Wiederaufbau
Neubau1 an gleicher Stelle
3,5 zügig
4-zügig
(lt.
Ratsbeschluss)
11.900.000 €
1
Bei einem Neubau kann eine Optimierung hinsichtlich Raumanordnung und Raumangebot umgesetzt werden. Ein Schulneubau heute berücksichtigt
weitere Raumangebote.
2
Der EKR-Altbau ist in der Bilanz noch mit ca. 1,3 Mio. € berücksichtigt. Ein Abriss würde eine Bilanzberichtigung (Eigenkapitalreduzierung)
notwendig machen. Dies stellt keinen Aufwand dar.
3
Ausgehend von einem aktuellen Realschulbauprojekt (durchschnittliche Qualität) werden die Baukosten nach BKI aktuell mit 2.700 € je m²/BGF
kalkuliert.
Ein Neubau an anderer Stelle stellt sich in der Auflistung als teuerste Variante dar.
Als nachteilig erweist sich außerdem, dass keine neue Sporthalle zur Verfügung stehen
würde und der Sportunterricht durch einen Pendelverkehr zum alten Standort abgedeckt
werden müsste. Darüber hinaus ist aber zu berücksichtigen, dass der Stadt Brühl durch
das dann ungenutzte Ganztagsgebäude der EKR zusätzlicher Raum (ca. 2.800 m² BGF)
zur Verfügung stehen würde. Als alternative Nutzung wäre ein Umbau in eine
Kindertagesstätte (6-gruppig) denkbar. Zudem würden anderweitig nutzbare Flächen in
Innenstadtnähe verfügbar.
Auf
Einladung
des
Bürgermeisters
fand
am
11.09.2018
eine
Elterninformationsveranstaltung an der Erich Kästner-Realschule statt, innerhalb derer der
Bürgermeister die anwesende Eltern- und Lehrerschaft über die Untersuchungsergebnisse
und den anstehenden Abbruch des Altgebäudes informierte. Hierbei sagte der
Bürgermeister die Bereitstellung weiterer Container als Unterrichtsersatzräume zu und
kündigte an, durch eine geeignete Planung der anstehenden Arbeiten die infrage
kommenden Störfaktoren für den Schulbetrieb (Lärm, Verschmutzung usw.) so gering wie
möglich zu halten.
Unter den oben beschriebenen Bedingungen spricht sich die Schulgemeinde der EKR für
einen Neubau am Standort Römerstraße aus. Zuletzt haben sich die Mitglieder der
Schulpflegschaft der Erich Kästner-Realschule in ihrer Sitzung am 24.09.2018 einstimmig
für den Erhalt des jetzigen Standortes ausgesprochen.