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Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für den Neubau des Intercultra)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
368 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/ Intercultra 25.09.2018 325/2018 Betreff Überplanmäßige Ausgabe für den Neubau des Intercultra Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 95020 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 205.000 € bzw. 785100 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 265.000 € BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss der Stadt Brühl beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Sachkonto / Kostenstelle 95020 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 205.000 € Finanzkonto / Kostenstelle 785100 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 265.000 € Deckung: Sachkonto / Kostenstelle 95020 / 12 15 0000 / GM33501 Neubau Feuerwache Finanzkonto / Kostenstelle 785100 / 12 15 0000 / GM33501 Neubau Feuerwache Erläuterungen: Im August 2016 hat das Architekturbüro Strick die voraussichtlichen Kosten für den Neubau des Intercultra unter den damals bekannten Rahmenbedingungen beziffert. Es wurde mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.045.000 € gerechnet. Diese Kostenberechnung wurde nunmehr aktualisiert. Diese hat zum Ergebnis, dass sich die Gesamtkosten (inkl. der anteiligen Kosten für die Parkplätze auf dem benachbarten Kindertagesstättengelände) auf 1.250.000 € belaufen werden. Als Grundlage für die damalige Budgetbildung diente der Kostenrahmen vom 05.08.2016. Mit Hilfe des Kostenrahmens erfolgt die Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Vorplanung. Der Kostenrahmen dient als Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung, sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsund Finanzierungsüberlegungen und zur Feststellung der Kostenvorgabe. Der auf dem Kostenrahmen basierende Vorentwurf vom 01.08.2016 enthält ein 2- Seite - 2 – Drucksache 325/2018 geschossiges Gebäude im einfachen Standard, ohne spezielle Anforderungen an Schall-, Wärme- und Brandschutz, sowie an aufwendige Entfluchtungen des Gebäudes. Die Budgetfestlegung betrug damals, bezogen auf die Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700, € 1.045.000. Zum Zeitpunkt der Budgetierung standen folgende Rahmenbedingungen noch nicht fest: - Baugenehmigung - Brandschutzkonzept - Wärmeschutznachweis - Schallschutznachweis - Baugrundgutachten - Statik Daraus haben sich zwischenzeitlich folgende zusätzliche Anforderungen ergeben: Brandschutz Fluchttreppe Fassadengestaltung in Baustoffklasse A1 Wärmeschutz Beschattungsanlagen Statik Sicherungsmaßnahmen für das Bestandsgebäude Baugrund Gassicherungsmaßnahmen Nutzeranforderungen - Fassadengestaltung - Elektroausstattung - Anschlüsse an Minicultra (Übergangskita) - Einbau funktionaler mobiler Trennwände - Herrichtung des Geländes für Außengastronomie - Parkplatzflächen auf dem Kitagelände (Die ermittelten Kosten in einer Kostenberechnung, können gem. Entscheid des OLG Hamm am 29.03.1990, um mind. 15 % von den festgestellten Kosten abweichen, der Toleranzrahmen gem. Kommentar zur HOAI, Auflage 2012 liegt sogar bei 20 bis 25 %.) Nachfolgend sind die Gründe für die Mehrkosten im Detail aufgelistet: Gewerk Parkplatz benachbarte Kindertagesstätte zum Nachweis der für InterCultra benötigten Stellplätze; Kostenübernahme Parkplatzanteil von 50 % Erstellung Kostenrahmen Erstellung Kostenberechnung Erstellung Ausschreibung / Ausstattungsfestlegung Mehrkosten Anzahl der Parkplätze und Position in Bauantrag gefordert / nachgewiesen. / ca. 50.000,00 Trennwandsysteme; zusätzliche Anforderung an Einfacher Standard; fest Schallschutz und verbaute Trennwände Sichtschutz, Mobilität Festlegung mobile Trennwände Festlegung, bzgl. Mobilität und Schallschutz getroffen; hoher Standard und Nutzungsklasse ca. 35.000,00 Erstellung einer Fluchttreppe vom OG; Erstellung einer Fluchttreppe gem. Anforderungen des Brandschutzkonzeptes Erstellung des Brandschutzkonzepts; Forderung an Brandschutz festgelegt. Nach Ausschreibungserstellung und Angebotsprüfung liegt die Angebotssumme vor. ca. 19.000,00 keine Festlegung bisher kein Brandschutzkonzept erstellt. Seite - 3 – Drucksache 325/2018 Innentüren; zusätzliche Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz und Nutzungsklasse Einfacher Standard; Brandschutzkonzept liegt nicht vor. Nutzungsklasse der Innentüren nicht festgelegt. Erstellung des Brandschutzkonzepts; Forderung an Brandschutz festgelegt. Nutzungsklasse der Innentüren nicht festgelegt. Gem. hohen Nutzungsanforderungen wird die Festlegung Schallschutz getroffen; ca. Anforderungen an die Nutzungsklasse 4 festgelegt, insg. 20 Innentüren. 16.000,00 Tiefbau- und Gründungsarbeiten; gem. Baugrundgutachten erhöhte Anforderungen an Gründung und Stabilisierung des Nachbargebäudes bisher kein Bodengutachten erstellt; keine statischen Angaben zu Nachbargebäude vorhanden; Umfang des schlecht tragfähigen Baugrunds bisher unbekannt. Erstellung des Bodengutachtens; Anforderungen an Gründung bekannt. Statische Festlegungen, u.a. zusätzliche Winkelstützwand Nach Ausschreibungserstellung und Angebotsprüfung ergibt sich eine zusätzliche Kostensteigerung 15.000,00 Diverse Kostensteigerung in Gewerken; Kostensteigerungen im Gewerk Pflasterarbeiten und Aussenanlagen ca. Anpassung der Aussenanlagenplanung Kostenschrahmen liegt bei ca. Kostenberechnung auf Grundlage der Aussenanlagenplanung gem. Bauantrag. gem. Vorgaben des Nutzer, Freigabe des € 35.000 SSB Brühl; Nach ca. Ausschreibungserstellung und Angebotsprüfung ergibt sich eine zusätzliche Kostensteigerung 15.000,00 Gemeinsame technische Nutzung von Fettabscheider, Heizungsanlage; Bisher keine Festlegung über Fettabscheider Notwendigkeit festgelegt, Kostenschätzung zur Beheizung und Gemeinsame Nutzung der gemeinsame Heizungs- und gem. erhöhten Anforderungen an die Entwässerung des Kindergartens und o.g. technischen Anlage, Fettabscheider Nutzung. Küchennutzung. Inter-Cultra liegt vor. die im Kindergartenneubau erstellt werden. Kostenübernahme festgelegt. ca. 13.000,00 Anschlussarbeiten Übergang zu Bestandsgebäude; diverse Anpassungmaßnahmen, Stemmarbeiten, etc. zum barrierefreien Übergang zum Bestandsgebäude notwendig. ca. 10.600,00 Nach Ausschreibungserstellung und Angebotsprüfung ergibt sich eine ca. zusätzliche Kostensteigerung 4.800,00 Allgemeine Kostensteigerungen im Bereich Herrichten und Erschließen, Hausanschlüsse Wandanschlüsse an im Projektverlauf neu erstelltes Nachbargebäude; Dachanschlüsse zwischen beiden Gebäuden notwendig. Bestandspläne der Nachbargebäude liegen nicht vor. Daher kann auch keine Betonschneidearbeiten und statische Pauschalsumme für etwaige Anschlüsse Aussage zu Einschätzung notwendig, gem. und Übergänge ausgewiesen. Herstellungskosten von Bauverlauf. notwendigen Übergängen, etc. gemacht werden. keine Festlegung Schätzung der Erschließungskosten Bisher Planung und Skizzenhafte Planung des Realisierungsvorstellungen des Nachbargebäudes liegt vor. Gebäudes unbekannt. Es liegt keine Anschlussdetailplanung seitens des am Nachbargebäude beteiligten Architekten Hr. Mahlke vor. ca. Die Notwendigkeit von Dachanschlüssen ergibt sich. 1.500,00 Zusätzliche Kosten / geschätztes Architekten Mehrhonorar: Abweichung von Kostenberechnung zu Kostenfeststellung ca. 13.700,00 Mitzuverarbeitende Bausubstanz ca. 2.600,00 Photorealistische 3D Visualisierung des Neubaus ca. 1.650,00 Erstellung eines Entwässerungsgesuchs ca. 1.650,00 Seite - 4 – Drucksache 325/2018 Stundenaufwand zur Erstellung der Anschlussdetails von MiniCultra zu Inter-Cultra, inkl. Planungs-, Ausschreibungsund Bauleitungsaufwand ca. 1.650,00 ca. 21.250,00 Die Baumaßnahme wurde von Beginn an im Hinblick auf die Kosten kritisch durch das Gebäudemanagement und der Projektgruppe begleitet. Dabei wurden auch kosteneinsparende Maßnahmen beschlossen: - Keine Geothermie - Kein Aufzughalt in Richtung Intercultra - Lüftungsanlage EG - Treppenhauserweiterung zum Dach - Herrichtung der Küche zur gewerbl. Nutzung - Keine Innenverschattung - Standardabhangdecken statt gewünschter Lochgipskartondecke - Teilweiser Verzicht auf Fassadenplatten Die höhere üpl. für das Finanzkonto ist in der buchhalterischen Jahresabgrenzung begründet. Zum Jahresbeginn 2018 wurden Rechnungen gebucht, die aufwandstechnisch dem Jahr 2017, finanztechnisch dem Jahr 2018 zugeordnet wurden. Damit waren im Jahr 2018 weniger Mittel als auf dem entsprechenden Sachkonto. Die üpl. sind nicht kumulativ zu sehen. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf ca. 205.000 €. Finanzielle Auswirkungen Die zur Deckung angemeldeten Mittel werden in 2018 nicht benötigt. Die Maßnahme wird neu veranschlagt.