Daten
Kommune
Brühl
Größe
368 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/ Intercultra
25.09.2018
325/2018
Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für den Neubau des Intercultra
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 95020 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 205.000 €
bzw. 785100 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 265.000 €
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss der Stadt Brühl beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei
Sachkonto / Kostenstelle 95020 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 205.000 €
Finanzkonto / Kostenstelle 785100 / 31 50 0660 / GM35901 in Höhe von 265.000 €
Deckung:
Sachkonto / Kostenstelle 95020 / 12 15 0000 / GM33501 Neubau Feuerwache
Finanzkonto / Kostenstelle 785100 / 12 15 0000 / GM33501 Neubau Feuerwache
Erläuterungen:
Im August 2016 hat das Architekturbüro Strick die voraussichtlichen Kosten für den
Neubau des Intercultra unter den damals bekannten Rahmenbedingungen beziffert.
Es wurde mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.045.000 € gerechnet.
Diese Kostenberechnung wurde nunmehr aktualisiert. Diese hat zum Ergebnis, dass sich
die Gesamtkosten (inkl. der anteiligen Kosten für die Parkplätze auf dem benachbarten
Kindertagesstättengelände) auf 1.250.000 € belaufen werden.
Als Grundlage für die damalige Budgetbildung diente der Kostenrahmen vom 05.08.2016.
Mit Hilfe des Kostenrahmens erfolgt die Ermittlung der Kosten auf Grundlage der
Vorplanung. Der Kostenrahmen dient als Grundlage für die Entscheidung über die
Bedarfsplanung,
sowie
für
grundsätzliche
Wirtschaftlichkeitsund
Finanzierungsüberlegungen und zur Feststellung der Kostenvorgabe.
Der auf dem Kostenrahmen basierende Vorentwurf vom 01.08.2016 enthält ein 2-
Seite - 2 –
Drucksache 325/2018
geschossiges Gebäude im einfachen Standard, ohne spezielle Anforderungen an Schall-,
Wärme- und Brandschutz, sowie an aufwendige Entfluchtungen des Gebäudes.
Die Budgetfestlegung betrug damals, bezogen auf die Kostengruppen 200, 300, 400, 500
und 700, € 1.045.000.
Zum Zeitpunkt der Budgetierung standen folgende Rahmenbedingungen noch nicht fest:
- Baugenehmigung
- Brandschutzkonzept
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Baugrundgutachten
- Statik
Daraus haben sich zwischenzeitlich folgende zusätzliche Anforderungen ergeben:
Brandschutz
Fluchttreppe
Fassadengestaltung in Baustoffklasse A1
Wärmeschutz
Beschattungsanlagen
Statik
Sicherungsmaßnahmen für das Bestandsgebäude
Baugrund
Gassicherungsmaßnahmen
Nutzeranforderungen
- Fassadengestaltung
- Elektroausstattung
- Anschlüsse an Minicultra (Übergangskita)
- Einbau funktionaler mobiler Trennwände
- Herrichtung des Geländes für Außengastronomie
- Parkplatzflächen auf dem Kitagelände
(Die ermittelten Kosten in einer Kostenberechnung, können gem. Entscheid des OLG
Hamm am 29.03.1990, um mind. 15 % von den festgestellten Kosten abweichen, der
Toleranzrahmen gem. Kommentar zur HOAI, Auflage 2012 liegt sogar bei 20 bis 25 %.)
Nachfolgend sind die Gründe für die Mehrkosten im Detail aufgelistet:
Gewerk
Parkplatz benachbarte
Kindertagesstätte zum
Nachweis der für InterCultra benötigten
Stellplätze;
Kostenübernahme
Parkplatzanteil von 50 %
Erstellung Kostenrahmen
Erstellung Kostenberechnung
Erstellung Ausschreibung /
Ausstattungsfestlegung
Mehrkosten
Anzahl der Parkplätze und Position in
Bauantrag gefordert / nachgewiesen.
/
ca.
50.000,00
Trennwandsysteme;
zusätzliche Anforderung an Einfacher Standard; fest
Schallschutz und
verbaute Trennwände
Sichtschutz, Mobilität
Festlegung mobile Trennwände
Festlegung, bzgl. Mobilität und
Schallschutz getroffen; hoher Standard
und Nutzungsklasse
ca.
35.000,00
Erstellung einer
Fluchttreppe vom OG;
Erstellung einer
Fluchttreppe gem.
Anforderungen des
Brandschutzkonzeptes
Erstellung des Brandschutzkonzepts;
Forderung an Brandschutz festgelegt.
Nach Ausschreibungserstellung und
Angebotsprüfung liegt die
Angebotssumme vor.
ca.
19.000,00
keine Festlegung
bisher kein
Brandschutzkonzept erstellt.
Seite - 3 –
Drucksache 325/2018
Innentüren;
zusätzliche Anforderungen
an Schallschutz,
Brandschutz und
Nutzungsklasse
Einfacher Standard;
Brandschutzkonzept liegt
nicht vor.
Nutzungsklasse der
Innentüren nicht festgelegt.
Erstellung des Brandschutzkonzepts;
Forderung an Brandschutz festgelegt.
Nutzungsklasse der Innentüren nicht
festgelegt.
Gem. hohen Nutzungsanforderungen
wird die Festlegung Schallschutz
getroffen;
ca.
Anforderungen an die Nutzungsklasse 4
festgelegt, insg. 20 Innentüren.
16.000,00
Tiefbau- und
Gründungsarbeiten;
gem. Baugrundgutachten
erhöhte Anforderungen an
Gründung und
Stabilisierung des
Nachbargebäudes
bisher kein Bodengutachten
erstellt; keine statischen
Angaben zu Nachbargebäude
vorhanden; Umfang des
schlecht tragfähigen
Baugrunds bisher unbekannt.
Erstellung des Bodengutachtens;
Anforderungen an Gründung bekannt.
Statische Festlegungen, u.a. zusätzliche
Winkelstützwand
Nach Ausschreibungserstellung und
Angebotsprüfung ergibt sich eine
zusätzliche Kostensteigerung
15.000,00
Diverse Kostensteigerung
in Gewerken;
Kostensteigerungen im
Gewerk Pflasterarbeiten
und Aussenanlagen
ca.
Anpassung der Aussenanlagenplanung
Kostenschrahmen liegt bei ca. Kostenberechnung auf Grundlage der
Aussenanlagenplanung gem. Bauantrag. gem. Vorgaben des Nutzer, Freigabe des
€ 35.000
SSB Brühl; Nach
ca.
Ausschreibungserstellung und
Angebotsprüfung ergibt sich eine
zusätzliche Kostensteigerung
15.000,00
Gemeinsame technische
Nutzung von
Fettabscheider,
Heizungsanlage;
Bisher keine Festlegung über Fettabscheider Notwendigkeit festgelegt, Kostenschätzung zur Beheizung und
Gemeinsame Nutzung der
gemeinsame Heizungs- und gem. erhöhten Anforderungen an die
Entwässerung des Kindergartens und
o.g. technischen Anlage,
Fettabscheider Nutzung.
Küchennutzung.
Inter-Cultra liegt vor.
die im Kindergartenneubau
erstellt werden.
Kostenübernahme
festgelegt.
ca.
13.000,00
Anschlussarbeiten
Übergang zu
Bestandsgebäude;
diverse
Anpassungmaßnahmen,
Stemmarbeiten, etc. zum
barrierefreien Übergang
zum Bestandsgebäude
notwendig.
ca.
10.600,00
Nach Ausschreibungserstellung und
Angebotsprüfung ergibt sich eine ca.
zusätzliche Kostensteigerung
4.800,00
Allgemeine
Kostensteigerungen
im Bereich Herrichten und
Erschließen,
Hausanschlüsse
Wandanschlüsse an im
Projektverlauf neu
erstelltes
Nachbargebäude;
Dachanschlüsse zwischen
beiden Gebäuden
notwendig.
Bestandspläne der
Nachbargebäude liegen nicht
vor. Daher kann auch keine
Betonschneidearbeiten und statische
Pauschalsumme für etwaige Anschlüsse
Aussage zu
Einschätzung notwendig, gem.
und Übergänge ausgewiesen.
Herstellungskosten von
Bauverlauf.
notwendigen Übergängen,
etc. gemacht werden.
keine Festlegung
Schätzung der Erschließungskosten
Bisher Planung und
Skizzenhafte Planung des
Realisierungsvorstellungen des Nachbargebäudes liegt vor.
Gebäudes unbekannt.
Es liegt keine Anschlussdetailplanung
seitens des am Nachbargebäude
beteiligten Architekten Hr. Mahlke vor. ca.
Die Notwendigkeit von Dachanschlüssen
ergibt sich.
1.500,00
Zusätzliche Kosten / geschätztes Architekten Mehrhonorar:
Abweichung von
Kostenberechnung zu
Kostenfeststellung
ca.
13.700,00
Mitzuverarbeitende
Bausubstanz
ca.
2.600,00
Photorealistische 3D Visualisierung des
Neubaus
ca.
1.650,00
Erstellung eines
Entwässerungsgesuchs
ca.
1.650,00
Seite - 4 –
Drucksache 325/2018
Stundenaufwand zur
Erstellung der
Anschlussdetails von MiniCultra zu Inter-Cultra, inkl.
Planungs-, Ausschreibungsund Bauleitungsaufwand
ca.
1.650,00
ca.
21.250,00
Die Baumaßnahme wurde von Beginn an im Hinblick auf die Kosten kritisch durch das
Gebäudemanagement und der Projektgruppe begleitet. Dabei wurden auch
kosteneinsparende Maßnahmen beschlossen:
- Keine Geothermie
- Kein Aufzughalt in Richtung Intercultra
- Lüftungsanlage EG
- Treppenhauserweiterung zum Dach
- Herrichtung der Küche zur gewerbl. Nutzung
- Keine Innenverschattung
- Standardabhangdecken statt gewünschter Lochgipskartondecke
- Teilweiser Verzicht auf Fassadenplatten
Die höhere üpl. für das Finanzkonto ist in der buchhalterischen Jahresabgrenzung
begründet. Zum Jahresbeginn 2018 wurden Rechnungen gebucht, die aufwandstechnisch
dem Jahr 2017, finanztechnisch dem Jahr 2018 zugeordnet wurden. Damit waren im Jahr
2018 weniger Mittel als auf dem entsprechenden Sachkonto. Die üpl. sind nicht kumulativ
zu sehen.
Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf ca. 205.000 €.
Finanzielle Auswirkungen
Die zur Deckung angemeldeten Mittel werden in 2018 nicht benötigt. Die Maßnahme wird
neu veranschlagt.