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Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für vorgezogene Beauftragung „Bespielbare und besitzbare Stadt Brühl – Stufe 2: Außenbezirke“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
27.09.18, 16:57
Aktualisiert
27.09.18, 16:57
Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für vorgezogene Beauftragung „Bespielbare und besitzbare Stadt Brühl – Stufe 2: Außenbezirke“) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für vorgezogene Beauftragung „Bespielbare und besitzbare Stadt Brühl – Stufe 2: Außenbezirke“)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 27.09.2018 328/2018 Betreff Überplanmäßige Ausgabe für vorgezogene Beauftragung „Bespielbare und besitzbare Stadt Brühl – Stufe 2: Außenbezirke“ Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 529100 / 54040000 BGM Zust. Dez. Team Haushalt Kämmerer Freytag Schiffer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Kostenstelle 54040000/ Sachkonto 529100 (ÖPNV) in Höhe von 30.000,- Euro. Deckung: Minderaufwand bei Kostenstelle 51010300 Bauleitplanung/ Sachkonto 529100 Aufwendungen für Dienstleistungen Erläuterungen: Im Juli 2018 wurden die Ergebnisse der Planungen für das Projekt Bespielbare und besitzbare Stadt Brühl (erweiterte Innenstadt) der Öffentlichkeit vorgestellt und durchweg positiv aufgenommen. Seitens der Verwaltung ist von Anfang an vorgesehen, diese Planungen in einem zweiten Schritt auf das restliche Stadtgebiet auszuweiten. Seitens der Politik sowie der Dorfgemeinschaften wird auf eine baldige Ausweitung gedrungen. Inzwischen liegt ein entsprechendes Angebot des Auftragnehmers Prof. Bernhard Meyer über knapp 30.000,- € vor. Dieser Betrag war ursprünglich in den Haushaltsentwürfen für 2019 eingestellt, würde dann aber 2019 entfallen; d. h. eine ohnehin vorgesehene Ausgabe wird lediglich etwas vorgezogen. Prof. Meyer bittet um eine Beauftragung noch in diesem Jahr, da die notwendigen intensiven Beteiligungsprozesse in den Jahresablauf eingefügt werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Einpassung in den Schuljahresverlauf der Schulen. Eine Beauftragung erst 2019 würde zu erschwerter Bearbeitung und ganz erheblichen Verzögerungen im Ablauf der Planungsarbeiten führen. Drucksache 328/2018 Seite - 2 – Der zur Deckung verwendete Minderaufwand bei SK 529100 / Kst. 51010300 ergibt sich durch zwei Bauleitplanungen, welche in 2018 nicht mehr durchgeführt werden und in 2019 neu angemeldet werden.