Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
28.09.18, 12:40
Aktualisiert
28.09.18, 12:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 20.09.2018
Mitteilung: 87/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
09.10.2018
Heimat-Förderungsprogramme der Landesregierung
Die Landesregierung NRW hat im Sommer ein landeseigenes Förderprogramm
„Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ aufgelegt. Das
Förderprogramm besteht aus fünf Elementen.
Heimat-Scheck
Beim Heimat-Scheck können Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen, mit einem Festbetrag
von 2.000 € gefördert werden, wenn mindestens 2.000 € oder mehr förderfähige Kosten anfallen,
die Maßnahmen in NRW durchgeführt werden, sie bis zum 31. Dezember des jeweiligen
Haushaltsjahres abgeschlossen werden können und keine andere öffentliche Förderung gewährt
wird. Antragsteller in diesem Fall sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten
oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich, also nicht die Gemeinde Kreuzau.
Mit dem Heimat-Scheck sollen jährlich bis zu 1.000 Projekte lokaler Vereine oder Initiativen, die
sich mit Heimat beschäftigen, mit jeweils 2.000 € gefördert werden.
Heimat-Preis
Im Rahmen des Heimat-Preises würdigen Gemeinden das Engagement und nachahmenswerte
Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden oder
Gemeindeverbände in NRW, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme
entschieden haben. Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder
Kreistagsbeschlusses durch Gemeinden oder Gemeindeverbände ausgelobt werden. Dieser
Beschluss muss die Preiskriterien festlegen. Der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt
ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder
einzusetzen. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig.
Bei den Preisen auf Gemeindeebene handelt es sich um eine zweckgebundene Festbetragszuweisung in Höhe von 5.000 €/Jahr. Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die
Gemeinde vergeben werden. Zuwendungen werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt.
In diesem Zusammenhang sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: Der Rat der
Gemeinde Kreuzau muss einen Grundsatzbeschluss zur Auslobung eines Heimat-Preises fassen.
Darüber hinaus muss der Rat die Preiskriterien festlegen und auf Grundlage dieses
Ratsbeschlusses müssen die Heimat-Preise ausgelobt werden.
Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt
werden, indem für jeden eingeworbenen Euro je ein Euro bis zu einer Höchstsumme von 40.000 €
durch das Land NRW zusätzlich gezahlt wird. Förderfähig sind Projekte von mindesten 5.000 €
und höchstens 80.000 €. Die Zuwendungen werden an die Gemeinde gezahlt und dort auch
verwaltet. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt allerdings mindestens 10 Prozent, so dass im
Bedarfsfall Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen.
Heimat-Werkstatt
In den Heimat-Werkstätten sollen Ideen zum Thema Heimat entwickelt und verwirklicht werden,
damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Vertreter*innen von
Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürger*innen direkt, sollen sich in einem
offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. So kann beispielsweise in einer offenen
Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteur*innen ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und
verwirklicht werden.
Heimat-Zeugnis
Beim Heimat-Zeugnis steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale
und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien
Natur im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private)
bzw. 80 % (Kommunen) unterstützt werden.
Für die nächste Sitzungsrunde wird eine entsprechende Sitzungsvorlage gefertigt, um die
erforderlichen Beschlüsse fassen zu können.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
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