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Mitteilung (Heimat-Förderungsprogramme der Landesregierung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
28.09.18, 12:40
Aktualisiert
28.09.18, 12:40
Mitteilung (Heimat-Förderungsprogramme der Landesregierung) Mitteilung (Heimat-Förderungsprogramme der Landesregierung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 20.09.2018 Mitteilung: 87/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 09.10.2018 Heimat-Förderungsprogramme der Landesregierung Die Landesregierung NRW hat im Sommer ein landeseigenes Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ aufgelegt. Das Förderprogramm besteht aus fünf Elementen. Heimat-Scheck Beim Heimat-Scheck können Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen, mit einem Festbetrag von 2.000 € gefördert werden, wenn mindestens 2.000 € oder mehr förderfähige Kosten anfallen, die Maßnahmen in NRW durchgeführt werden, sie bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen werden können und keine andere öffentliche Förderung gewährt wird. Antragsteller in diesem Fall sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich, also nicht die Gemeinde Kreuzau. Mit dem Heimat-Scheck sollen jährlich bis zu 1.000 Projekte lokaler Vereine oder Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, mit jeweils 2.000 € gefördert werden. Heimat-Preis Im Rahmen des Heimat-Preises würdigen Gemeinden das Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden oder Gemeindeverbände in NRW, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entschieden haben. Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch Gemeinden oder Gemeindeverbände ausgelobt werden. Dieser Beschluss muss die Preiskriterien festlegen. Der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einzusetzen. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Bei den Preisen auf Gemeindeebene handelt es sich um eine zweckgebundene Festbetragszuweisung in Höhe von 5.000 €/Jahr. Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Gemeinde vergeben werden. Zuwendungen werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: Der Rat der Gemeinde Kreuzau muss einen Grundsatzbeschluss zur Auslobung eines Heimat-Preises fassen. Darüber hinaus muss der Rat die Preiskriterien festlegen und auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses müssen die Heimat-Preise ausgelobt werden. Heimat-Fonds Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden, indem für jeden eingeworbenen Euro je ein Euro bis zu einer Höchstsumme von 40.000 € durch das Land NRW zusätzlich gezahlt wird. Förderfähig sind Projekte von mindesten 5.000 € und höchstens 80.000 €. Die Zuwendungen werden an die Gemeinde gezahlt und dort auch verwaltet. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt allerdings mindestens 10 Prozent, so dass im Bedarfsfall Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Heimat-Werkstatt In den Heimat-Werkstätten sollen Ideen zum Thema Heimat entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Vertreter*innen von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürger*innen direkt, sollen sich in einem offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. So kann beispielsweise in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteur*innen ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Heimat-Zeugnis Beim Heimat-Zeugnis steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Kommunen) unterstützt werden. Für die nächste Sitzungsrunde wird eine entsprechende Sitzungsvorlage gefertigt, um die erforderlichen Beschlüsse fassen zu können. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - -2-