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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 1002 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass in vorangegangener Sitzung der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde getagt habe und sich dem Prüfergebnis und vorgelegten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vollinhaltlich angeschlossen habe und demnach entsprechend dem Beschlussentwurf der Vorlage entschieden habe. Es werde empfohlen, den ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 81.656,46 € der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zuzuführen. Beschlussempfehlung: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 81.656,46 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja 2. Der Rat beschließt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)