Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
137 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
2:
Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO
NRW
- Vorlage 1007 /X.L. -
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass die derzeit gezahlte Pro-KopfPauschale in Höhe von 25,56 € noch aus DM-Zeiten stamme und die damalige DMZuwendung lediglich in Euro umgerechnet worden sei. Demnach sei trotz der Inflation
seit Jahren keine Anpassung erfolgt. Mit der in der Vorlage dargestellten Alternative
ergebe sich aber teilweise eine Unterschreitung des bisherigen Zuwendungssatzes für
die jeweilige Fraktion, so dass die CDU unter Berücksichtigung der Inflationsrate
vorschlage,
den
seitens
der
Verwaltung
in
der
Vorlage
genannten
Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € monatlich mit einem etwas erhöhten ProKopf-Betrag von 20,00 € (statt der genannten 15,00 €) zu kombinieren. Entsprechend
sei dann auch die Zuwendung für einzelne Ratsmitglieder an diesen Wert anzupassen.
Ausschussmitglied Poth teilt mit, dass ein Vergleich mit anderen Kommunen zeige,
dass man sich mit der in der Vorlage genannten Regelung leicht über dem
Durchschnitt bewege. Zudem hätten die Fraktionen in der Gemeinde Nettersheim
wegen der Zurverfügungstellung von Sitzungsräumlichkeiten keinen Mietaufwand zu
tragen, was in anderen Kommunen der Fall sei. Auch wenn es lange keine Anpassung
mehr gegeben habe, sei man trotzdem in der Lage die laufenden Kosten zu tragen.
Eine Erhöhung sei daher nicht unbedingt erforderlich.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag der
Zuwendungen bei Anwendung der vorgeschlagenen Beträge sogar niedriger als bisher
sei. Im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate könne man sich daher der
Argumentation der CDU-Fraktion durchaus anschließen.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Beschlussvorschlag bewusst offengehalten worden
sei, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, einen Konsens zu finden. Nach Meinung
der UNA-Fraktion sei auch der geringere Pro-Kopf-Betrag ausreichend. Zur weiteren
Förderung der Fraktionsarbeit sei allerdings auch die vorgeschlagene Anpassung
vertretbar.
Er
fragt
daher
nach,
ob
der
Vorschlag
in
Form
eines
Fraktionsgrundbetrages von 50,00 €, kombiniert mit einem Pro-Kopf-Betrag in Höhe
von 20,00 € konsensfähig sei.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen an
die geltende Rechtslage anzupassen und zukünftig ab 01.01.2019 einen monatlichen
Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € zu gewähren, kombiniert mit einem
monatlichen Betrag in Höhe von 20,00 € pro Fraktionsmitglied.
Weiterhin beschließt der Rat, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder
Gruppe angehören, ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von monatlich
20,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja bei 1 Enthaltung
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018
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