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Beschlusstext (Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
137 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
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Beschluss aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW - Vorlage 1007 /X.L. - CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass die derzeit gezahlte Pro-KopfPauschale in Höhe von 25,56 € noch aus DM-Zeiten stamme und die damalige DMZuwendung lediglich in Euro umgerechnet worden sei. Demnach sei trotz der Inflation seit Jahren keine Anpassung erfolgt. Mit der in der Vorlage dargestellten Alternative ergebe sich aber teilweise eine Unterschreitung des bisherigen Zuwendungssatzes für die jeweilige Fraktion, so dass die CDU unter Berücksichtigung der Inflationsrate vorschlage, den seitens der Verwaltung in der Vorlage genannten Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € monatlich mit einem etwas erhöhten ProKopf-Betrag von 20,00 € (statt der genannten 15,00 €) zu kombinieren. Entsprechend sei dann auch die Zuwendung für einzelne Ratsmitglieder an diesen Wert anzupassen. Ausschussmitglied Poth teilt mit, dass ein Vergleich mit anderen Kommunen zeige, dass man sich mit der in der Vorlage genannten Regelung leicht über dem Durchschnitt bewege. Zudem hätten die Fraktionen in der Gemeinde Nettersheim wegen der Zurverfügungstellung von Sitzungsräumlichkeiten keinen Mietaufwand zu tragen, was in anderen Kommunen der Fall sei. Auch wenn es lange keine Anpassung mehr gegeben habe, sei man trotzdem in der Lage die laufenden Kosten zu tragen. Eine Erhöhung sei daher nicht unbedingt erforderlich. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag der Zuwendungen bei Anwendung der vorgeschlagenen Beträge sogar niedriger als bisher sei. Im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate könne man sich daher der Argumentation der CDU-Fraktion durchaus anschließen. Der Bürgermeister erklärt, dass der Beschlussvorschlag bewusst offengehalten worden sei, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, einen Konsens zu finden. Nach Meinung der UNA-Fraktion sei auch der geringere Pro-Kopf-Betrag ausreichend. Zur weiteren Förderung der Fraktionsarbeit sei allerdings auch die vorgeschlagene Anpassung vertretbar. Er fragt daher nach, ob der Vorschlag in Form eines Fraktionsgrundbetrages von 50,00 €, kombiniert mit einem Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 20,00 € konsensfähig sei. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen an die geltende Rechtslage anzupassen und zukünftig ab 01.01.2019 einen monatlichen Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € zu gewähren, kombiniert mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 20,00 € pro Fraktionsmitglied. Weiterhin beschließt der Rat, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von monatlich 20,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja bei 1 Enthaltung Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 2