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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - Ausschussmitglied Mayer legt nochmals die Position der SPD dar. Der Beschluss des Rates über das Einvernehmen sei rechtswidrig, da seinerzeit kein Bauantrag vorgelegen habe. Man könne nicht über etwas beschließen, was man nicht kenne. Es bleibe nunmehr nur die logische Folgerung, den Beschluss aufzuheben und eine neue Beschlussfassung im Fachausschuss nach Vorlage der Bauantragsunterlagen vorzusehen. Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass die UNA bereits im Bauausschuss mitgeteilt habe, dass sie zum Vorhaben an sich grundsätzlich zu einer Zustimmung bereit sei, allerdings alternative Standorte bevorzugen würde. Er erkundigt sich, ob der Bürgermeister in den letzten Tagen bereits Gelegenheit zu einem diesbezüglichen Gespräch mit dem Antragsteller gehabt habe. Ein Standort am Sportplatz sei ggf. machbar und würde für den Antragsteller den Vorteil haben, dass der Stall direkt an den seinerseits von der Gemeinde gepachteten Wiesen liege. Hier könne man gegebenenfalls auch dahingehend noch Anreize schaffen, indem ihm die Pachtdauer für Pachtflächen von der Gemeinde für einen längeren Zeitraum gesichert würden. Außerdem werde der nachbarschaftliche Frieden an einem solchen Alternativstandort gewahrt. Der bisher vorgesehene Standort sei zudem sehr eng, was ebenfalls für einen anderen Standort spreche. Der Bürgermeister führt aus, dass er für den kommenden Tag einen Termin mit dem Antragsteller vereinbart habe. Er werde ihn diesbezüglich nochmals befragen und versuchen, sich über Alternativen auszutauschen. Entscheidend sei aber, dass der vorliegende Bauantrag genau den im Juni besprochenen Details entspreche. Alle damals dargelegten Punkte seien Gegenstand des Bauantrages. Die Aussage, dass man nicht über Details informiert gewesen sei, sei daher nicht zutreffend. Es sei eine Frage von Bürgernähe eine schriftlich vorliegende Anfrage durch die Gemeinde zügig zu bearbeiten und schnell Entscheidungen zu treffen. Das gemeindliche Einvernehmen erfolge letztendlich durch Unterschrift des Handlungsbevollmächtigten, wenn der Bauantrag vorliege. Gerne werde er die konstruktive Anregung aufnehmen und nochmals mit dem Antragsteller sprechen. Herr Hilger schlägt vor, das Gespräch abzuwarten und auf eine heutige Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu verzichten. Für Verhandlungen sei es seiner Meinung nach förderlich, wenn heute kein endgültiges Ergebnis herbeigeführt werde. Sollte auf einer Abstimmung bestanden werden, werde die UNA-Fraktion nicht teilnehmen. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Antrag vorliege und der Bürger zurecht eine Entscheidungsfindung erwarten dürfe. Trotzdem sei es möglich, über Alternativlösungen zu reden. Der in der Vorlage angedeutete Behördentermin finde ebenfalls noch in dieser Woche statt, so dass bis zur Ratssitzung weitere Informationen vorlägen. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass dem Antragsteller trotz eines heutigen Beschlusses immer noch freistehe, sich anders zu entscheiden. Ausschussmitglied Pospig teilt mit, dass nur noch von einem evtl. möglichen Alternativstandort gesprochen werde und das Emissionsgutachten gar nicht Gegenstand der Beratungen sei, welches nach wie vor dem Gemeinderat nicht vorgelegt worden sei. Er plädiere ebenfalls dafür, weiter abzuwarten und heute keine Entscheidung zu treffen. Der Bürgermeister betont nochmals, dass die Gemeinde Planungshoheit über die bauliche Entwicklung innerhalb des Gemeindegebiets habe, aber nicht zuständig sei für die Überprüfung bauordlicher Genehmigungsvoraussetzungen. Auch die Bewertung eines Immissionsschutzgutachtens sei nicht Aufgabe der Gemeinde. Die Anregung der UNA werde er gerne aufnehmen und in diesem Sinne mit dem Antragsteller besprechen, aber über den vorliegenden Antrag habe man zu befinden. Nach einer längeren Diskussion lässt der Bürgermeister zu diesem Punkt abstimmen. Beschlussempfehlung: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen (Die Mitglieder der UNA-Fraktion haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 2