Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 16:
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. -
Punkt16.1: Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. Z.1 Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass im vorgesehenen Bereich aus
baurechtlicher
Sicht
nur
eine
landwirtschaftliche
Nutzung
der
Flächen
genehmigungsfähig sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass - wie bereits im Fachausschuss mitgeteilt - eine
einmalige Umnutzung möglich sei. Dies sei hier der Fall, so dass die Gemeinde das
Einvernehmen erteilen könne. Eine landesplanerische Anfrage sei nicht erforderlich,
der Kreis werde hier nach dem Einvernehmen der Gemeinde sicherlich eine
Baugenehmigung erteilen. Falls doch ein Problem bestehe, werde man nochmals mit
dem Sachverhalt zurückkommen und neu beraten.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser
Angelegenheit an sich.
2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der
Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja