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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 16: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. - Punkt16.1: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. Z.1 Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass im vorgesehenen Bereich aus baurechtlicher Sicht nur eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen genehmigungsfähig sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass - wie bereits im Fachausschuss mitgeteilt - eine einmalige Umnutzung möglich sei. Dies sei hier der Fall, so dass die Gemeinde das Einvernehmen erteilen könne. Eine landesplanerische Anfrage sei nicht erforderlich, der Kreis werde hier nach dem Einvernehmen der Gemeinde sicherlich eine Baugenehmigung erteilen. Falls doch ein Problem bestehe, werde man nochmals mit dem Sachverhalt zurückkommen und neu beraten. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja