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Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03
Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale
Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 18: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) - Vorlage 1022 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet von der am Vortag stattgefundenen Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes. Unter anderem sei auch die verkehrliche Anbindung an das Schulzentrum Blankenheim Thema gewesen, von der man auf Nettersheimer Seite gestern erstmalig erfahren habe. Bei einer Investition in der geschilderten Größenordnung sei eine eingehendere Überprüfung und ein zahlenmäßiger Vergleich gegenüber der ursprünglichen Planung – auch hinsichtlich der Förderfähigkeit über das IEK - notwendig. Der Bürgermeister sagt zu, die vorgestellten Pläne der Niederschrift als Anlage beizufügen. (siehe Anlage) Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich für den 2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018 = Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT, Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen) durch die Bezirksregierung Köln der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ausgesprochen worden ist und nunmehr die Umsetzung durch den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim angegangenen werden kann. Im Hinblick auf die zu erwartenden Fördergelder ist ein Weiterleitungsvertrag zwischen dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und der Eifelgemeinde Nettersheim vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja