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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
477 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
28.09.18, 11:03
Aktualisiert
28.09.18, 11:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung 20:00 Uhr Am Dienstag, 25.09.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Falkenberg, Herbert Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Rosenbaum, Burkhard Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeverwaltungsrätin Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellte FsJ-Absolventin Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Breinig, Rainer – zeitweise Schell, Hans-Peter Schell, Marco Schreiber, René Siever, Christina Stollenwerk, Eva – zeitweise Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer 7 – zeitweise Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1): ERWEITERUNGEN A) Öffentlicher Teil Punkt 16: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. und Z.1 - Punkt 17: Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19 - Vorlage 1019 /X.L. - Punkt 18: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multi-funktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) - Vorlage 1022 /X.L. - B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 3.4: Grundstücksangelegenheit hier: Ankauf des Gebäudes Steinfelder Straße 6 in Nettersheim - Vorlage 1020 /X.L. - Punkt 7: Auftragsvergabe hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim - Vorlage 965 /X.L. Z.2 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 1002 /X.L. - 7 Punkt 2: Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW - Vorlage 1007 /X.L. - 7 Punkt 3: Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur hier: Benehmenserklärung - Vorlage 997 /X.L. - 8 Punkt 4: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 1018 /X.L. - 10 Punkt 5: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - 10 Punkt 6: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - Vorlage 953 /X.L. Z.1 - 12 Punkt 7: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - 12 Punkt 8: Heimatförderungsprogramm NRW hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und Private - Vorlage 1013 /X.L. - 13 Punkt 9: Landesinitiative "Bauland an der Schiene" - Vorlage 1015 /X.L. - 13 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite Seite 3 Punkt10: Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1005 /X.L. - 14 Punkt11: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umrüstung auf LED-Technik - Vorlage 996 /X.L. - 14 Punkt12: Bekämpfung von Motorradlärm - Vorlage 1017 /X.L. - 15 Punkt13: Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf - Vorlage 1012 /X.L. - 17 Punkt14: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. Z.2 - 17 Punkt15: Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald - Vorlage 991 /X.L. - 17 Punkt16: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. und Z.1 - 18 Punkt17: Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19 - Vorlage 1019 /X.L. - 18 Punkt18: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) - Vorlage 1022 /X.L. - 19 Punkt19: Mitteilungen und Informationen 20 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Stundungsangelegenheiten - Vorlage 988 /X.L. - 20 Punkt 2: Niederschlagung von Forderungen - Vorlage 998 /X.L. - 21 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite Seite 4 Punkt 3: Grundstücksangelegenheiten 3.1 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten 21 21 3.1.1 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 476 - Vorlage 864 /X.L. Z.28 - 21 3.1.2 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 126 - Vorlage 864 /X.L. Z.29 - 22 3.1.3 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 125 - Vorlage 864 /X.L. Z.30 - 22 3.1.4 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 124 - Vorlage 864 /X.L. Z.31 - 22 3.1.5 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 120 - Vorlage 864 /X.L. Z.32 - 23 3.1.6 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 443 - Vorlage 864 /X.L. Z.33 - 23 3.1.7 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 428 - Vorlage 864 /X.L. Z.34 - 23 3.1.8 Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 29 - Vorlage 864 /X.L. Z.35 - 23 3.1.9 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 421 - Vorlage 864 /X.L. Z.36 - 24 3.2 Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 361 - Vorlage 1010 /X.L. - 24 3.3 Vermarktungsgrundlagen in den Erschließungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 1008 /X.L. - 25 3.4 Ankauf des Gebäudes Steinfelder Straße 6 in Nettersheim - Vorlage 1020 /X.L. - 25 Punkt 4: Auftragsvergabe hier: Erschließung Baugebiet L6 A - Altes Pastorat - Vorlage 1006 /X.L. - 26 Punkt 5: Holzverkäufe - Vorlage 994 /X.L. - 26 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 5 Punkt 6: Vertragsangelegenheiten: hier: Jagdbetrieb des Gemeindewaldes - Vorlage 995 /X.L. - 27 Punkt 7: Auftragsvergabe hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim - Vorlage 965 /X.L. Z.2 - 27 Punkt 8: Mitteilungen und Informationen 29 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 6 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 1002 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass in vorangegangener Sitzung der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde getagt habe und sich dem Prüfergebnis und vorgelegten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vollinhaltlich angeschlossen habe und demnach entsprechend dem Beschlussentwurf der Vorlage entschieden habe. Es werde empfohlen, den ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 81.656,46 € der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zuzuführen. Beschlussempfehlung: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 81.656,46 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja 2. Der Rat beschließt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 2: Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW - Vorlage 1007 /X.L. - CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass die derzeit gezahlte Pro-KopfPauschale in Höhe von 25,56 € noch aus DM-Zeiten stamme und die damalige DMZuwendung lediglich in Euro umgerechnet worden sei. Demnach sei trotz der Inflation seit Jahren keine Anpassung erfolgt. Mit der in der Vorlage dargestellten Alternative ergebe sich aber teilweise eine Unterschreitung des bisherigen Zuwendungssatzes für die jeweilige Fraktion, so dass die CDU unter Berücksichtigung der Inflationsrate vorschlage, den seitens der Verwaltung in der Vorlage genannten Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € monatlich mit einem etwas erhöhten Pro-Kopf-Betrag von 20,00 € (statt der genannten 15,00 €) zu kombinieren. Entsprechend sei dann auch die Zuwendung für einzelne Ratsmitglieder an diesen Wert anzupassen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 7 Ausschussmitglied Poth teilt mit, dass ein Vergleich mit anderen Kommunen zeige, dass man sich mit der in der Vorlage genannten Regelung leicht über dem Durchschnitt bewege. Zudem hätten die Fraktionen in der Gemeinde Nettersheim wegen der Zurverfügungstellung von Sitzungsräumlichkeiten keinen Mietaufwand zu tragen, was in anderen Kommunen der Fall sei. Auch wenn es lange keine Anpassung mehr gegeben habe, sei man trotzdem in der Lage die laufenden Kosten zu tragen. Eine Erhöhung sei daher nicht unbedingt erforderlich. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag der Zuwendungen bei Anwendung der vorgeschlagenen Beträge sogar niedriger als bisher sei. Im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate könne man sich daher der Argumentation der CDU-Fraktion durchaus anschließen. Der Bürgermeister erklärt, dass der Beschlussvorschlag bewusst offengehalten worden sei, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, einen Konsens zu finden. Nach Meinung der UNA-Fraktion sei auch der geringere Pro-Kopf-Betrag ausreichend. Zur weiteren Förderung der Fraktionsarbeit sei allerdings auch die vorgeschlagene Anpassung vertretbar. Er fragt daher nach, ob der Vorschlag in Form eines Fraktionsgrundbetrages von 50,00 €, kombiniert mit einem Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 20,00 € konsensfähig sei. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen an die geltende Rechtslage anzupassen und zukünftig ab 01.01.2019 einen monatlichen Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € zu gewähren, kombiniert mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 20,00 € pro Fraktionsmitglied. Weiterhin beschließt der Rat, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von monatlich 20,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja bei 1 Enthaltung Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur hier: Benehmenserklärung - Vorlage 997 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf den in der Vorlage unter Punkt 2 genannten Bau eines Regenrückhaltebeckens an der Kläranlage Marmagen. Man habe sich mit dem Betriebsausschuss die Situation in der vorangegangenen Sitzungsphase vor Ort angesehen. Vordringliches Problem sei auch, dass der Bach viel zu wenig Wasser führe. Der Bürgermeister erläutert, dass der Bau eines Regenrückhaltebeckens in Rede stehe, da der derzeitige Behälter mit einer Größe von 2000 m³ für das aus Marmagen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 8 kommende Niederschlagswasser nicht ausreichend sei. Hier sei eine weitere Rückhaltung in gleicher Größe erforderlich. Die von Herrn Mayer angesprochene mangelnde Wasserführung des Gillesbachs stelle ein großes Problem hinsichtlich der Einleitung der Abwässer der Kläranlage Marmagen dar. Daher sei gemeinsam mit Bezirksregierung, Wasserverband Eifel-Rur und der Gemeinde Kall abgestimmt worden, zunächst Untersuchungen durchzuführen, welche Umstände und Gegebenheiten ursächlich für den Wasserschwund seien. Es gebe die Vermutung, dass vor ca. 100 Jahren im Gillesbachtal eine Lambachpumpe installiert worden sei und die seinerzeitige Leitung zwischenzeitlich porös sei. Eine solche Leitung unterhalb des Bachlaufes könnte möglicherweise die Ursache sein. Die Bezirksregierung habe nunmehr eine Frist bis zum Jahre 2020 gewährt, um eine entsprechende Lösung des Problems zu finden. Aktuell suche man auch gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde vor Ort nach Ursachen und möglichen Lösungsansätzen. Ausschussmitglied Müllenborn erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Hochwasserproblematik am Genfbach im Zusammenhang mit der Autobahnentwässerung. Seit nunmehr zwei Jahren gebe es hier keine Ergebnisse. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass er kürzlich bei einer Veranstaltung in Engelgau Gelegenheit gehabt habe, den Landesverkehrsminister hierauf anzusprechen. Hierbei habe er eindringlich darauf hingewiesen, dass bereits in einer Kleinen Anfrage im Landtag auf die Problematik aufmerksam gemacht worden sei und man nunmehr sehr verärgert sei, dass nach zwei Jahren noch keine verbindliche Aussage vorliege. Der Minister habe hierzu öffentlich erklärt, dass man sich um die Angelegenheit kümmern werde und ein Termin anberaumt werde zum Thema Hochwasserschutz und Autobahnentwässerung. Die Gemeinde habe schon frühzeitig erklärt, dass sie bereit sei, Retentionsflächen zur Verfügung zu stellen und damit einen Beitrag im Rahmen des Hochwasserschutzes für Nettersheim, aber auch Urft, Kall und Gemünd zu leisten, führt der Bürgermeister weiter aus. Bei gleicher Gelegenheit habe man mit dem Minister auch über das Thema Motoradlärm und Lärmentwicklung durch die Autobahn gesprochen, so der Bürgermeister. Hinsichtlich des Lärmschutzes an der Autobahn sei es nach derzeitiger Rechtslage schwierig, adäquate Lösungen zu finden. Erst bei einem Weiterbau und dem damit einhergehenden höheren Verkehrsaufkommen könne man über weitere Maßnahmen von Bund und Land reden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, dem Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur durch formale Bestätigung der Benehmensherstellung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 9 Punkt 4: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 1018 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass die in der letzten Sitzung beschlossene Übertragung der Leistungssachbearbeitung für Hilfen nach SGB XII an die Stadt Schleiden und Hilfen nach dem Wohngeldgesetz an die Gemeinde Kall weiter in Vorbereitung sei. Die vertragliche Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sei bereits erfolgt. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger erläutert der Bürgermeister, dass aufgrund der Abgabe der eben genannten Leistungssachbearbeitung Freiräume in den bisher für diese Sachbearbeitung zuständigen Bereichen in der Gemeindeverwaltung entstünden, so dass eine Veränderung der Organisationsstrukturen hausintern erforderlich sei. Es handele sich hier um die Übernahme von Tätigkeiten im Ordnungsbereich (Tierschutz, Akuthilfen nach dem PsychKG, etc.). Bezüglich der Nachfrage von Herrn Pospig teilt der Bürgermeister mit, dass bei der Prognose der Flüchtlingszahlen zum 31.12.2018 von der Maximalzahl ausgegangen worden sei. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis und unterstützt insbesondere die hieraus abgeleiteten, geplanten Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - Ausschussmitglied Mayer legt nochmals die Position der SPD dar. Der Beschluss des Rates über das Einvernehmen sei rechtswidrig, da seinerzeit kein Bauantrag vorgelegen habe. Man könne nicht über etwas beschließen, was man nicht kenne. Es bleibe nunmehr nur die logische Folgerung, den Beschluss aufzuheben und eine neue Beschlussfassung im Fachausschuss nach Vorlage der Bauantragsunterlagen vorzusehen. Fraktionsvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass die UNA bereits im Bauausschuss mitgeteilt habe, dass sie zum Vorhaben an sich grundsätzlich zu einer Zustimmung bereit sei, allerdings alternative Standorte bevorzugen würde. Er erkundigt sich, ob der Bürgermeister in den letzten Tagen bereits Gelegenheit zu einem diesbezüglichen Gespräch mit dem Antragsteller gehabt habe. Ein Standort am Sportplatz sei ggf. machbar und würde für den Antragsteller den Vorteil haben, dass der Stall direkt an den seinerseits von der Gemeinde gepachteten Wiesen liege. Hier könne man gegebenenfalls auch dahingehend noch Anreize schaffen, indem ihm die Pachtdauer für Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 10 Pachtflächen von der Gemeinde für einen längeren Zeitraum gesichert würden. Außerdem werde der nachbarschaftliche Frieden an einem solchen Alternativstandort gewahrt. Der bisher vorgesehene Standort sei zudem sehr eng, was ebenfalls für einen anderen Standort spreche. Der Bürgermeister führt aus, dass er für den kommenden Tag einen Termin mit dem Antragsteller vereinbart habe. Er werde ihn diesbezüglich nochmals befragen und versuchen, sich über Alternativen auszutauschen. Entscheidend sei aber, dass der vorliegende Bauantrag genau den im Juni besprochenen Details entspreche. Alle damals dargelegten Punkte seien Gegenstand des Bauantrages. Die Aussage, dass man nicht über Details informiert gewesen sei, sei daher nicht zutreffend. Es sei eine Frage von Bürgernähe eine schriftlich vorliegende Anfrage durch die Gemeinde zügig zu bearbeiten und schnell Entscheidungen zu treffen. Das gemeindliche Einvernehmen erfolge letztendlich durch Unterschrift des Handlungsbevollmächtigten, wenn der Bauantrag vorliege. Gerne werde er die konstruktive Anregung aufnehmen und nochmals mit dem Antragsteller sprechen. Herr Hilger schlägt vor, das Gespräch abzuwarten und auf eine heutige Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu verzichten. Für Verhandlungen sei es seiner Meinung nach förderlich, wenn heute kein endgültiges Ergebnis herbeigeführt werde. Sollte auf einer Abstimmung bestanden werden, werde die UNA-Fraktion nicht teilnehmen. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Antrag vorliege und der Bürger zurecht eine Entscheidungsfindung erwarten dürfe. Trotzdem sei es möglich, über Alternativlösungen zu reden. Der in der Vorlage angedeutete Behördentermin finde ebenfalls noch in dieser Woche statt, so dass bis zur Ratssitzung weitere Informationen vorlägen. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass dem Antragsteller trotz eines heutigen Beschlusses immer noch freistehe, sich anders zu entscheiden. Ausschussmitglied Pospig teilt mit, dass nur noch von einem evtl. möglichen Alternativstandort gesprochen werde und das Emissionsgutachten gar nicht Gegenstand der Beratungen sei, welches nach wie vor dem Gemeinderat nicht vorgelegt worden sei. Er plädiere ebenfalls dafür, weiter abzuwarten und heute keine Entscheidung zu treffen. Der Bürgermeister betont nochmals, dass die Gemeinde Planungshoheit über die bauliche Entwicklung innerhalb des Gemeindegebiets habe, aber nicht zuständig sei für die Überprüfung bauordlicher Genehmigungsvoraussetzungen. Auch die Bewertung eines Immissionsschutzgutachtens sei nicht Aufgabe der Gemeinde. Die Anregung der UNA werde er gerne aufnehmen und in diesem Sinne mit dem Antragsteller besprechen, aber über den vorliegenden Antrag habe man zu befinden. Nach einer längeren Diskussion lässt der Bürgermeister zu diesem Punkt abstimmen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 11 Beschlussempfehlung: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich ja bei 2 Gegenstimmen (Die Mitglieder der UNA-Fraktion haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 6: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - Vorlage 953 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den lokalen Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der gegebenen Förderkulissen zu beantragen. Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch die kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Punkt 2 der Beschlussvorlage nach Beratung im Fachausschuss zurückgezogen worden sei. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 12 Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1. Steinfelder Straße 33, Nettersheim Pfalzstraße 1, Zingsheim Erneuerung der Dacheindeckung Instandsetzung und Anstrich der Fassade an Scheune und Wohngebäude sowie Anstrich des Scheunentores Fassadeninstandsetzung an Wohn- und Stallgebäude 3. 4. Weidenstraße Zingsheim 4, Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 18.360,82 € 3.000,00 € 4.111,86 € 2.056,00 € 6.091,59 € 3.000,00 € Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Heimatförderungsprogramm NRW hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und Private - Vorlage 1013 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur Kenntnis. Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen. Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Landesinitiative "Bauland an der Schiene" - Vorlage 1015 /X.L. - Der Bürgermeister informiert über ein gestriges Gespräch bei der Bezirksregierung Köln bezüglich des Regionalplans, der sich an den Landesentwicklungsplan anschließe. Hier sei signalisiert worden, dass Orte, von denen innerhalb 45 Minuten der Hauptbahnhof Köln erreichbar sei, eine weitere Unterstützung in der Wohnbaulandentwicklung erfahren sollen. Gemeinsam mit der Gemeinde Kall sei man sich einig, dass, wenn zukünftig auf der Eifelstrecke eine Elektrifizierung entlang der Bahn erfolge, die realistisch in Planung sei, beide Gemeinden sich in diesem Bereich befinden würden. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 13 Mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft werde man diesbezüglich in Verhandlungen treten, um entsprechende Unterstützungen zu erhalten. Beschlussempfehlung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Initiative des Landes NRW „Bauland an der Schiene“ und beauftragt die Verwaltung, in die Baulandgespräche mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NordrheinWestfalen (MHKBG NRW) und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW) mit einzutreten. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1005 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass leider immer noch kein Bewilligungsbescheid beim Kreis Euskirchen vorliege. Man rechne aber täglich damit, so dass hoffentlich noch im Laufe des Jahres mit der Ausführung begonnen werden könne. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zustimmend zur Kenntnis mit dem Ziele, dass möglichst kurzfristig erste Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über das Förderprojekt realisiert werden können. Weiterhin beschließt der Rat zu untersuchen, inwieweit für die Ortslage Roderath bis zur Anbindung mit Glasfaser eine Übergangslösung über eine anderweitige Versorgungstechnik gefunden werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umrüstung auf LED-Technik - Vorlage 996 /X.L. - Die Umrüstung sei zwischenzeitlich komplett vollzogen, teilt der Bürgermeister mit. Nunmehr werde unter Beteiligung der Ortsvorsteher die Steuerung zu den Nachtstunden abgestimmt, die in zwei Phasen zur Umsetzung kommen solle. Ausschussmitglied Pospig weist darauf hin, dass in Pesch ggf. der Austausch einiger Masten erforderlich sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Rahmen der Umstellungsmaßnahme auf einen Austausch der Masten, die aus den Ende 60iger/Anfang 70iger Jahre herrührten, aus Kostengründen verzichtet worden sei. Hier werde man im Einzelfall eine Entscheidung treffen. Auf entsprechenden Einwand von Ausschussmitglied Heinrichs teilt der Bürgermeister mit, dass es sich weitestgehend um gegebenenfalls auszutauschende Masten an histoNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 14 rischen Straßen handele, so dass es keine Beitragsverpflichtung für die Anlieger geben werde. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern/ der Ortsvorsteherin für jede Ortslage ein Konzept der vorgesehenen Ein- und Ausschaltzeiten zu erarbeiten und umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Bekämpfung von Motorradlärm - Vorlage 1017 /X.L. - Der Bürgermeister verweist auf die intensive Beratung zum Thema in der Fachausschusssitzung in der vorangegangenen Woche, in der die Problematik auch von Anwohnern aus Holzmülheim vorgetragen worden sei. Um hier Abhilfe zu schaffen, bedürfe es einer gemeinsamen Aktion aller Beteiligten. In Abstimmung mit dem Städteund Gemeindebund, den Bundestagsabgeordneten, der EU und etwa 10 Kommunen sei man in Abstimmung, wie die Situation verbessert werden könnte. Über das Ordnungsamt sei hier keine Abhilfe zu schaffen, da die rechtliche Handhabe fehle. Die Polizei sei leider nicht ausreichend besetzt, um hier wirksam helfen zu können. Einziger möglicher Weg sei daher, neue Methoden der Überwachung anzustreben. In einem Symposium am 09.04.2019 auf Vogelsang sollen alle Aspekte beleuchtet werden und nach EU-Recht und Bundesrecht umsetzbare Lösungsansätze erörtert werden. Hier seien alle Meinungsfelder anzuhören. Der Tourismus beispielsweise profitiere auch von den Motorradfahrern in der Region. Zudem sei gegen den normalen Motorradverkehr überhaupt nichts einzuwenden. Es gelte nur den durch einige Fahrer verursachten extremen Lärm in Siedlungsbereichen abzustellen. Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf den in der Fachausschusssitzung durch einen Bürger vorgetragenen Vorschlag, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen an der Fahrbahn vorzunehmen, z.B. Drempel o.ä. Solch kleinere Maßnahmen könnten seiner Meinung nach wirkungsvoller sein als die Durchführung von Symposien. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass solche Maßnahmen nur schwer umsetzbar seien, da der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger hier in der Entscheidungsverantwortung sei. In dieser Hinsicht seien in der Vergangenheit bereits verschiedene Ansätze erörtert worden. Vor der Ortslage Holzmülheim habe man zwischenzeitlich die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h erreicht, was allerdings ein schwieriges Unterfangen gewesen sei. Durch einen Zuhörer wird nochmals auf die Problematik des ständigen Hin- und Herfahrens der Motorräder hingewiesen, die für die Anwohner besonders belastend sei. Der Bürgermeister betont, dass das Thema äußerst ernst genommen werde und man Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 15 sich deshalb auch hier in den Ausschüssen und im Rat damit befasse. Viele Bürger der ländlichen Regionen stünden vor dem gleichen Problem, wobei Anwohner von besonders beliebten Strecken wie hier in Holzmülheim besonders intensiv von den Auswirkungen des Motorradlärms betroffen seien. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass das Thema und entsprechende Lösungsansätze im Rahmen der Verkehrsschau schon mehrfach erörtert worden seien. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass die Gesetzeslage sicherlich diverse Möglichkeiten zur Abhilfe biete, diese aber nicht umzusetzen seien. Einerseits seien zu wenige Polizisten vor Ort, so dass eine regelmäßige Überwachung nicht möglich sei. Weiterhin sei durch den Helm keine zweifelsfreie Gesichtserkennung möglich und auch die Kennzeichnung der Fahrzeuge nur an einer Seite machten eine Identifizierung schwierig. Alle seien sich einig, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden müsse, aber die Umsetzung der erforderlichen Überwachungsmaßnahmen habe man nicht in der Hand. Einzige Möglichkeit sei eine regelmäßige Überwachung durch die Polizei, betont Ausschussmitglied Mayer. Einer der anwesenden Anwohner aus Holzmülheim berichtet, dass einige Bürger aus Holzmülheim am vergangenen Wochenende die Motorradfahrer gezielt auf die Problematik angesprochen hätten. Die Fahrer hätten sich sehr uneinsichtig gezeigt und hätten sogar bei der Polizei Anzeige gegen die Anwohner erstattet. Der Bürgermeister sagt zu, den geschilderten Vorgang bei der Polizei zu hinterfragen. Weiterhin schlägt er vor, den neuen Polizeidirektor der Kreispolizeibehörde Euskirchen einzuladen und gemeinsam mit Straßenverkehrsamt und Landesbetrieb Straßenbau NRW und Anwohnern in konstruktiver Runde nochmals über die unhaltbare Situation zu informieren und Lösungsansätze zu erörtern. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, geeignete Maßnahmen gegen die Belästigung durch Motorradlärm in unserem Gemeindegebiet zu veranlassen. Gleichzeitig bestätigt der Gemeinderat den Forderungskatalog der Arbeitsgemeinschaft Region Nationalpark Eifel gegen Motorradlärm vom 9.7.2018. Weiterhin beschließt der Rat, den Bürgermeister zu beauftragen, ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern von Polizei, Straßenverkehrsamt, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Verwaltung und Anwohnern aus Holzmülheim zu organisieren, um die Situation in Holzmülheim nochmals mit allen Beteiligten zu besprechen und gemeinsam mögliche Lösungsansätze zu erörtern. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 16 Punkt 13: Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf - Vorlage 1012 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen. Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald - Vorlage 991 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis. 2) Er beschließt, dass der Fichtenholzeinschlag bis auf Weiteres eingestellt wird. 3) Er beauftragt die Verwaltung, im möglichen Rahmen, die Empfehlungen des Waldschutzes zur aktuellen Borkenkäfersituation, im Gemeindewald anzuwenden und umzusetzen. 4) Weiterhin wird folgende Vorgehensweise bei der Beseitigung des durch den Borkenkäfer befallenen Schadholzes vereinbart: a. Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag frischer Bäume ist zu verzichten. b. Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen. c. Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller AufarbeiNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 17 tung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“ umgehend zu beginnen. d. Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw. witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene Bäume entsprechend zu entnehmen. e. Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu vermarkten. f. Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. und Z.1 - Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass im vorgesehenen Bereich aus baurechtlicher Sicht nur eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen genehmigungsfähig sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass - wie bereits im Fachausschuss mitgeteilt - eine einmalige Umnutzung möglich sei. Dies sei hier der Fall, so dass die Gemeinde das Einvernehmen erteilen könne. Eine landesplanerische Anfrage sei nicht erforderlich, der Kreis werde hier nach dem Einvernehmen der Gemeinde sicherlich eine Baugenehmigung erteilen. Falls doch ein Problem bestehe, werde man nochmals mit dem Sachverhalt zurückkommen und neu beraten. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19 - Vorlage 1019 /X.L. - Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich, ob die Verwaltung bereits beim Kreis angeNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 18 fragt habe, inwieweit in der Elternbeitragssatzung des Kreises eine zeitgemäße und den veränderten Einkommenssituationen entsprechende, angepasste Veränderung der Beitragsstaffelung möglich sei. Die aktuell festgesetzten Einkommensgrenzen seien sehr ungerecht. Bei einem Einkommen in Höhe knapp über 62.000 Euro, was bei Berufstätigkeit beider Elternteile nicht außergewöhnlich hoch sei, sei schon der Höchstbeitrag zu zahlen. Diese Festsetzung sei dringend zu überdenken. Der Bürgermeister weist auf die aktuelle Diskussion der Kindergartenbeiträge im Kreistag hin. Es gebe Stimmen, die sich für eine komplette Abschaffung der Kindergartenbeiträge aussprechen. Andere würden für eine Überarbeitung der Staffelung plädieren. Hier befinde man sich allerdings erst am Anfang der Diskussion, so dass er empfehle, erst einmal den weiteren Verlauf abzuwarten. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Elternbeiträge für das Programm „Schule von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2018/2019 in der bisherigen Höhe und damit wie folgt beizubehalten: Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € Über 62.000,00 € monatl. Beitrag 8-1 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 € € € € € € monatl. Beitrag 13+ 12,00 20,00 30,00 40,00 52,00 64,00 € € € € € € Eine etwaige Unterdeckung wird weiterhin im Rahmen des gemeindlichen Haushalts bezuschusst. Entsprechend ist eine Ansatzbildung im Haushalt 2019 vorzusehen, dies jedoch unter Berücksichtigung der möglichen Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2019/20. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) - Vorlage 1022 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet von der am Vortag stattgefundenen Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes. Unter anderem sei auch die verkehrliche Anbindung an das Schulzentrum Blankenheim Thema gewesen, von der man auf Nettersheimer Seite gestern erstmalig erfahren habe. Bei einer Investition in der geschilderten Größenordnung sei eine eingehendere Überprüfung und ein zahlenmäßiger Vergleich gegenüber der ursprünglichen Planung – auch hinsichtlich der Förderfähigkeit über das IEK - notwendig. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 19 Der Bürgermeister sagt zu, die vorgestellten Pläne der Niederschrift als Anlage beizufügen. (siehe Anlage) Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich für den 2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018 = Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT, Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen) durch die Bezirksregierung Köln der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ausgesprochen worden ist und nunmehr die Umsetzung durch den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim angegangenen werden kann. Im Hinblick auf die zu erwartenden Fördergelder ist ein Weiterleitungsvertrag zwischen dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und der Eifelgemeinde Nettersheim vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Der Bürgermeister informiert, dass zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2019 am Dienstag, 16.10.2018, 17.00 Uhr im Naturzentrum (großer Seminarraum) eine Sitzung der Haushaltskommission stattfinden werde. Er bittet die Mitglieder der Haushaltskommission, diesen Termin vorzumerken. Eine entsprechende Einladung werde folgen. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2018 Seite 20