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Beschlusstext (Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
27.09.18, 11:51
Aktualisiert
27.09.18, 11:51
Beschlusstext (Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW) Beschlusstext (Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW) Beschlusstext (Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW - Vorlage 999 /X.L. - Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass es auch in diesem Jahr wieder gelungen sei, den Jahresabschluss des Vorjahres fristgerecht zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierfür danke er ausdrücklich seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran mitgewirkt hätten und vor allem der hierfür federführend verantwortlichen Abteilung des Finanzbereiches. Das Ergebnis dieses Abschlusses zeige im Gesamtergebnis keine wesentliche Abweichung von der ursprünglichen Haushaltsplanung und dem bereits mit der Haushaltsplanung 2018 angekündigten voraussichtlichen Ergebnis. Er kündigt in diesem Zusammenhang an, dass in der nachfolgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über die Terminierung der Sitzung der Haushaltskommission und damit die Planung des kommenden Haushalts informiert werden solle. Sodann wird das Wort an den für die Jahresabschlussprüfung 2017 hauptverantwortlichen Wirtschaftsprüfer Dreßler von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz erteilt, der anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation auf die Methodik, den Verlauf und die Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung eingeht, die zu einem uneingeschränkten Testat geführt haben. Er macht deutlich, dass die Gemeinde Nettersheim nach wie vor eine geordnete Haushaltsführung vorweisen könne und das Jahr 2017 keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufweise. Ein Rückgang im Bereich der Gewerbesteuererträge habe die Entwicklung der Umsatzerlöse in diesem Bereich gegenüber dem Jahr 2016 negativ beeinflusst, was aber im Gesamten durch die Einmalzahlung an Entschädigungsleistung für das Schutzgebiet im Forstbereich im Rahmen des geplanten Weiterbaus der Bundesautobahn A 1 und aufgrund der guten konjunkturellen, gesamtwirtschaftlichen Lage des Landes durch einen höheren Ertrag aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aufgefangen werden konnte. Ohne diese erwähnte Ausgleichszahlung hätte sich das Jahresergebnis entsprechend negativer dargestellt. Bei den Personalaufwendungen habe die aufwandswirksame Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgrund der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten mit über 400.000 Euro zu Buche geschlagen. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Mayer nach den Schwerpunkten der dies- und letztjährigen Jahresabschlussprüfung durch die Prüfungsgesellschaft erklärt Herr Dreßler, dass nach den Vorgaben des Instituts für Wirtschaftsprüfer jährlich vor allem die Umsatzerlöse wie beispielsweise die Erträge aus den Steuern und die ordnungsgemäße Verbuchung der Zuwendungen im Bereich der Sonderposten ihrer eingehenderen Überprüfung unterlägen. Auch würden die Zugänge im Bereich des Anlagevermögens ebenso wie die Personalaufwendungen überprüft. Herr Dreßler erklärt auf Nachfrage die Unterscheidung eines Jahresabschlusses gegenüber dem aktuell auch noch für die Gemeinde Nettersheim vorgeschriebenen Gesamtabschluss, der quasi als „Konzernabschluss“ die Zusammenführung der Einzelabschlüsse aus dem Kernhaushalt und den drei Eigenbetrieben darstelle. Auf die Frage von Ausschussmitglied Mayer, inwiefern die im Vergleich zur Gesamtbeschäftigtenzahl auf Seite 44 des Berichts dargestellte Teilzeitbeschäftigtenzahl vergleichbar mit anderen Kommunen sei, merkt der Wirtschaftsprüfer an, dass dieser Wert zwar nicht auffällig sei aber zumindest etwas höher sei als in anderen Kommunen vergleichbarer Größenordnung. Hierauf geht auch der Bürgermeister ein, der in diesem Zusammenhang nochmals verdeutlicht, dass die Gemeinde aufgrund andernorts gegebenenfalls nicht abgedeckten Bereichen wie den Kindergärten, den Naturerlebniseinrichtungen wie dem Naturzentrum und Jugendgästehaus und dem Bereich der Raumpflege andere Bedingungen aufweise. Auch in der Kernverwaltung habe sich eine vergleichsweise hohe Anzahl an Teilzeitbeschäftigten im Bereich der weiblichen Mitarbeiter, die nach Erziehungszeiten überwiegend nur noch in Teilzeit zurückkehrten, entwickelt. Hierdurch könnten künftig auch die bisher an die wöchentlichen Arbeitszeiten der Vollzeitbeschäftigten ausgerichteten Öffnungszeiten des Rathauses nicht in diesem Umfang aufrechterhalten bleiben, so dass nur noch eine Dienstags- und Donnerstagsnachmittagsöffnung gewährleistet werden könne. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der auch vor der Verwaltung keinen Halt mache, zeige sich die Gemeinde mehr denn je in der Gestaltung der Arbeitszeiten des Personals flexibel bis hin zur Vertrauensarbeitszeit und Heimarbeitsplätzen. Die Gestaltung des Personalmanagements müsse sich aktuell wie auch in Zukunft ganz anders als zu Zeiten ausreichender Fachkräfteversorgung gestalten. Es müsse vieles mehr als in der Vergangenheit getan werden, um qualifiziertes Personal dauerhaft binden zu können. Zur Anfrage von Ausschussmitglied Müllenborn nach dem Umgang der Gemeinde mit Befristungen führt der Bürgermeister aus, dass aufgrund des Vorgenannten die Gemeinde dies nur noch in eingeschränkter Form z. B. im Bereich zeitlich befristeter Fördermaßnahmen und diesbezüglich auch im Bereich des Fördervereins Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e. V. praktiziere. Zudem unterlägen Befristungen der gesetzlichen Beschränkung, dass bei vorliegendem Sachgrund nur noch maximal drei Verlängerungen möglich seien. Es erfolgt nach kurzer Diskussion die Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen. Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 Seite 2 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 81.656,46 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 Seite 3