Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
27.09.18, 11:51
Aktualisiert
27.09.18, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 25.09.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
1:
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und Bestätigungsvermerk
gem. § 101 GO NRW
- Vorlage 999 /X.L. -
Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass es auch in diesem Jahr wieder gelungen
sei, den Jahresabschluss des Vorjahres fristgerecht zu erstellen und zur
Beschlussfassung vorzulegen. Hierfür danke er ausdrücklich seinen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die daran mitgewirkt hätten und vor allem der hierfür federführend
verantwortlichen Abteilung des Finanzbereiches.
Das Ergebnis dieses Abschlusses zeige im Gesamtergebnis keine wesentliche
Abweichung von der ursprünglichen Haushaltsplanung und dem bereits mit der
Haushaltsplanung 2018 angekündigten voraussichtlichen Ergebnis.
Er kündigt in diesem Zusammenhang an, dass in der nachfolgenden Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses über die Terminierung der Sitzung der
Haushaltskommission und damit die Planung des kommenden Haushalts informiert
werden solle.
Sodann wird das Wort an den für die Jahresabschlussprüfung 2017
hauptverantwortlichen Wirtschaftsprüfer Dreßler von der Mittelrheinischen Treuhand
GmbH Koblenz erteilt, der anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation auf die
Methodik, den Verlauf und die Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung eingeht, die zu
einem uneingeschränkten Testat geführt haben. Er macht deutlich, dass die Gemeinde
Nettersheim nach wie vor eine geordnete Haushaltsführung vorweisen könne und das
Jahr 2017 keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufweise.
Ein Rückgang im Bereich der Gewerbesteuererträge habe die Entwicklung der
Umsatzerlöse in diesem Bereich gegenüber dem Jahr 2016 negativ beeinflusst, was
aber im Gesamten durch die Einmalzahlung an Entschädigungsleistung für das
Schutzgebiet im Forstbereich im Rahmen des geplanten Weiterbaus der
Bundesautobahn A 1 und aufgrund der guten konjunkturellen, gesamtwirtschaftlichen
Lage des Landes durch einen höheren Ertrag aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer aufgefangen werden konnte. Ohne diese erwähnte
Ausgleichszahlung hätte sich das Jahresergebnis entsprechend negativer dargestellt.
Bei den Personalaufwendungen habe die aufwandswirksame Zuführung zur
Pensionsrückstellung aufgrund der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten mit über
400.000 Euro zu Buche geschlagen.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Mayer nach den Schwerpunkten der dies- und
letztjährigen Jahresabschlussprüfung durch die Prüfungsgesellschaft erklärt Herr
Dreßler, dass nach den Vorgaben des Instituts für Wirtschaftsprüfer jährlich vor allem
die Umsatzerlöse wie beispielsweise die Erträge aus den Steuern und die
ordnungsgemäße Verbuchung der Zuwendungen im Bereich der Sonderposten ihrer
eingehenderen Überprüfung unterlägen. Auch würden die Zugänge im Bereich des
Anlagevermögens ebenso wie die Personalaufwendungen überprüft.
Herr Dreßler erklärt auf Nachfrage die Unterscheidung eines Jahresabschlusses
gegenüber dem aktuell auch noch für die Gemeinde Nettersheim vorgeschriebenen
Gesamtabschluss, der quasi als „Konzernabschluss“ die Zusammenführung der
Einzelabschlüsse aus dem Kernhaushalt und den drei Eigenbetrieben darstelle.
Auf die Frage von Ausschussmitglied Mayer, inwiefern die im Vergleich zur
Gesamtbeschäftigtenzahl auf Seite 44 des Berichts dargestellte
Teilzeitbeschäftigtenzahl vergleichbar mit anderen Kommunen sei, merkt der
Wirtschaftsprüfer an, dass dieser Wert zwar nicht auffällig sei aber zumindest etwas
höher sei als in anderen Kommunen vergleichbarer Größenordnung.
Hierauf geht auch der Bürgermeister ein, der in diesem Zusammenhang nochmals
verdeutlicht, dass die Gemeinde aufgrund andernorts gegebenenfalls nicht
abgedeckten Bereichen wie den Kindergärten, den Naturerlebniseinrichtungen wie
dem Naturzentrum und Jugendgästehaus und dem Bereich der Raumpflege andere
Bedingungen aufweise. Auch in der Kernverwaltung habe sich eine vergleichsweise
hohe Anzahl an Teilzeitbeschäftigten im Bereich der weiblichen Mitarbeiter, die nach
Erziehungszeiten überwiegend nur noch in Teilzeit zurückkehrten, entwickelt.
Hierdurch könnten künftig auch die bisher an die wöchentlichen Arbeitszeiten der
Vollzeitbeschäftigten ausgerichteten Öffnungszeiten des Rathauses nicht in diesem
Umfang aufrechterhalten bleiben, so dass nur noch eine Dienstags- und
Donnerstagsnachmittagsöffnung gewährleistet werden könne.
Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der auch vor der Verwaltung
keinen Halt mache, zeige sich die Gemeinde mehr denn je in der Gestaltung der
Arbeitszeiten des Personals flexibel bis hin zur Vertrauensarbeitszeit und
Heimarbeitsplätzen. Die Gestaltung des Personalmanagements müsse sich aktuell wie
auch in Zukunft ganz anders als zu Zeiten ausreichender Fachkräfteversorgung
gestalten. Es müsse vieles mehr als in der Vergangenheit getan werden, um
qualifiziertes Personal dauerhaft binden zu können.
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Müllenborn nach dem Umgang der Gemeinde mit
Befristungen führt der Bürgermeister aus, dass aufgrund des Vorgenannten die
Gemeinde dies nur noch in eingeschränkter Form z. B. im Bereich zeitlich befristeter
Fördermaßnahmen und diesbezüglich auch im Bereich des Fördervereins Naturschutz,
Heimat- und Kulturpflege e. V. praktiziere. Zudem unterlägen Befristungen der
gesetzlichen Beschränkung, dass bei vorliegendem Sachgrund nur noch maximal drei
Verlängerungen möglich seien.
Es erfolgt nach kurzer Diskussion die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss
macht
sich
den
Prüfbericht
der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem
beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018
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2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 81.656,46 €
wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren
zugeführt.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96
Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018
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