Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
81804.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
02.10.18, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/217/2018
öffentlich
28.09.2018
Amt 50/51 Friedel Dreßen
Bericht über die Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.10.2018
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Tatbestand:
1. Zuweisung und Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen:
In 2018 hat die Stadt Erkelenz bisher folgende Flüchtlinge aufgenommen:
Nr.
Personenkreis
01.
02.
03.
04.
Asylbewerber
Anerkannte Flüchtlinge
Spätaussiedler
Familiennachzug von
anerkannten Flüchtlingen
insgesamt:
Anzahl
2015
379
0
4
0
Anzahl
2016
391
0
0
0
Anzahl
2017
10
1
3
4
Anzahl
2018
88
39
4
32
383
391
18
163
Dies bedeutet wieder eine deutliche Steigerung der Zuweisungen bzw. Aufnahmen
ggü. 2017. Während bei den ersten drei Gruppen, also bei Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und Spätaussiedlern ein geregeltes Zuweisungsverfahren durch die
Bezirksregierung Arnsberg etabliert wurde, gibt es dies beim Familiennachzug von
anerkannten Flüchtlingen nicht. So stehen die Familien, falls sie nicht bereits durch
den hier lebenden anerkannten Flüchtling angekündigt wurden, unverhofft vor der
Bürotür und begehren um Unterkunft. Bisher ist es stets gelungen, falls erforderlich,
noch am gleichen Tag eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Teilweise kamen
die Menschen auch vorübergehend bei Verwandten unter.
Derzeit stellt sich die Unterbringungssituation wie folgt dar:
Unterbringung
Städtische Übergangsheime
Stadteigene Wohnungen / Häuser
Von der Stadt Erkelenz gemietete Häuser /
Wohnungen
Hotel- / Pensionunterbringung
Container 01: Katzemer Str. 2 a
Container 02: Richard Lucas Str. 1 a
Container 03: Brüsseler Allee 5
Städtische Unterkünfte insgesamt (Summe):
Diverse Unterbringung von
Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMA)
von Familien selbst angemietet:
Unterbringung insgesamt (Summe):
Personen
94
37
99
0
47
45
0
322
18
322
662
Bei der Unterbringung von Familien (sowohl Asylbewerber als auch anerkannte
Flüchtlinge) und anerkannten Einzelpersonen konnten bisher 322 Personen in 99
private Wohnungen vermittelt werden.
An dieser Stelle ist noch einmal dankbar herauszustellen, dass die Vermittlung von
Familien in private Wohnungen überwiegend ehrenamtlich engagierten Bürgern zu
verdanken ist, von denen sich die meisten auch im Arbeitskreis Flüchtlinge einbringen, als Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes oder des Vereins „Willkommen in
Erkelenz“.
Bei den Zuweisungsquoten hat die Stadt Erkelenz, nachdem sie im Zeitraum von
August bis Anfang Oktober 2018 43 Personen aufgenommen hat, ihre Quote kurzfristig wieder einmal erfüllt. Bei den anerkannten Flüchtlingen muss sie noch 70 Personen aufnehmen. Wie viele Personen im Wege der Familienzusammenführung unterzubringen sind, kann nicht prognostiziert werden, da hier keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Die Bundesregierung hat den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu geordnet. Ab August 2018 sollen engste Familienangehörige nachziehen können. Der Nachzug wird auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Das Gesetz
trat am 1. August 2018 in Kraft. Seitdem wurden 4 Personen aufgenommen. Zur Betreuung des Familiennachzuges hat die Stadt Erkelenz im Sept. 2018 einen Vertrag
mit dem Kinderschutzbund abgeschlossen, da hier ein erhöhter Betreuungsbedarf für
die Kinder gesehen wird.
Für Aufnahme von Flüchtlingen stehen derzeit in Erkelenz ausreichend Unterbringungsplätze in städtischen Übergangsheimen zur Verfügung.
2. Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum 01.10.2018 bezogen 91 Bedarfsgemeinschaften (Familien und Einzelpersonen)
mit 218 Personen Leistungen nach AsylbLG. Davon bezogen 21 Personen ergänzende Leistungen unter Anrechnung von Erwerbseinkommen oder Ausbildungsvergütung.
Eine sich stetige wechselnde Zahl von 20 bis 40 Personen ist erwerbstätig, 7 Personen befinden sich derzeit in Ausbildung.
Vorlage 0/51/217/2018 der Stadt Erkelenz
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Beschlussentwurf:
„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Vorlage 0/51/217/2018 der Stadt Erkelenz
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