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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
81804.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
02.10.18, 13:52
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 0/51/217/2018 öffentlich 28.09.2018 Amt 50/51 Friedel Dreßen Bericht über die Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 10.10.2018 Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Tatbestand: 1. Zuweisung und Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen: In 2018 hat die Stadt Erkelenz bisher folgende Flüchtlinge aufgenommen: Nr. Personenkreis 01. 02. 03. 04. Asylbewerber Anerkannte Flüchtlinge Spätaussiedler Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen insgesamt: Anzahl 2015 379 0 4 0 Anzahl 2016 391 0 0 0 Anzahl 2017 10 1 3 4 Anzahl 2018 88 39 4 32 383 391 18 163 Dies bedeutet wieder eine deutliche Steigerung der Zuweisungen bzw. Aufnahmen ggü. 2017. Während bei den ersten drei Gruppen, also bei Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und Spätaussiedlern ein geregeltes Zuweisungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg etabliert wurde, gibt es dies beim Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen nicht. So stehen die Familien, falls sie nicht bereits durch den hier lebenden anerkannten Flüchtling angekündigt wurden, unverhofft vor der Bürotür und begehren um Unterkunft. Bisher ist es stets gelungen, falls erforderlich, noch am gleichen Tag eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Teilweise kamen die Menschen auch vorübergehend bei Verwandten unter. Derzeit stellt sich die Unterbringungssituation wie folgt dar: Unterbringung Städtische Übergangsheime Stadteigene Wohnungen / Häuser Von der Stadt Erkelenz gemietete Häuser / Wohnungen Hotel- / Pensionunterbringung Container 01: Katzemer Str. 2 a Container 02: Richard Lucas Str. 1 a Container 03: Brüsseler Allee 5 Städtische Unterkünfte insgesamt (Summe): Diverse Unterbringung von Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMA) von Familien selbst angemietet: Unterbringung insgesamt (Summe): Personen 94 37 99 0 47 45 0 322 18 322 662 Bei der Unterbringung von Familien (sowohl Asylbewerber als auch anerkannte Flüchtlinge) und anerkannten Einzelpersonen konnten bisher 322 Personen in 99 private Wohnungen vermittelt werden. An dieser Stelle ist noch einmal dankbar herauszustellen, dass die Vermittlung von Familien in private Wohnungen überwiegend ehrenamtlich engagierten Bürgern zu verdanken ist, von denen sich die meisten auch im Arbeitskreis Flüchtlinge einbringen, als Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes oder des Vereins „Willkommen in Erkelenz“. Bei den Zuweisungsquoten hat die Stadt Erkelenz, nachdem sie im Zeitraum von August bis Anfang Oktober 2018 43 Personen aufgenommen hat, ihre Quote kurzfristig wieder einmal erfüllt. Bei den anerkannten Flüchtlingen muss sie noch 70 Personen aufnehmen. Wie viele Personen im Wege der Familienzusammenführung unterzubringen sind, kann nicht prognostiziert werden, da hier keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Die Bundesregierung hat den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu geordnet. Ab August 2018 sollen engste Familienangehörige nachziehen können. Der Nachzug wird auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Das Gesetz trat am 1. August 2018 in Kraft. Seitdem wurden 4 Personen aufgenommen. Zur Betreuung des Familiennachzuges hat die Stadt Erkelenz im Sept. 2018 einen Vertrag mit dem Kinderschutzbund abgeschlossen, da hier ein erhöhter Betreuungsbedarf für die Kinder gesehen wird. Für Aufnahme von Flüchtlingen stehen derzeit in Erkelenz ausreichend Unterbringungsplätze in städtischen Übergangsheimen zur Verfügung. 2. Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Zum 01.10.2018 bezogen 91 Bedarfsgemeinschaften (Familien und Einzelpersonen) mit 218 Personen Leistungen nach AsylbLG. Davon bezogen 21 Personen ergänzende Leistungen unter Anrechnung von Erwerbseinkommen oder Ausbildungsvergütung. Eine sich stetige wechselnde Zahl von 20 bis 40 Personen ist erwerbstätig, 7 Personen befinden sich derzeit in Ausbildung. Vorlage 0/51/217/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf: „Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: ./. Vorlage 0/51/217/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3