Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
81807.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
01.10.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/717/2018
öffentlich
26.09.2018
Amt 10 Marcell Breuer
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.02.2018
hier: Beteiligung an der "Fairtrade-Towns Kampagne" und Verwendung von Produkten aus fairem Handel bei Sitzungen von Rat, Ausschüssen und im Bürgermeisterbüro
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.10.2018
15.11.2018
18.12.2018
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die SPD-Stadtratsfraktion stellte unter dem 23.02.2018 einen Antrag, die Stadt Erkelenz möge sich an der „Fairtrade-Towns Kampagne“ beteiligen und in Zukunft bei
allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, sowie im Bürgermeisterbüro fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwenden.
Der schriftliche Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.
Aus dem Antrag und der Internetpräsenz der Fairtrade-Towns Kampagne www.fairtrade-towns.de gehen folgende fünf Kriterien für die Verleihung des Titels „FairtradeTown“ hervor:
Kriterium 1: Es ist ein Ratsbeschluss zu fassen, dass der faire Handel unterstützt
wird und bei allen öffentlichen Sitzungen fair gehandelter Kaffee und ein weiteres
Produkt ausgeschenkt werden.
Kriterium 2: Es ist eine lokale Steuerungsgruppe zu bilden, die auf dem Weg zur
Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe muss mindestens
aus drei Personen aus den Bereichen „Zivilgesellschaft“, „Politik/Verwaltung“ und
„Wirtschaft“ bestehen. Die Steuerungsgruppe ist die treibende Kraft und dient der
Vernetzung innerhalb der Kommune.
Kriterium 3: In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in den
lokalen Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten. Richtwert ist hierbei die Einwohnerzahl. Bei einer Einwohnerzahl von
ca. 46.000 sind dies mindestens 10 Geschäfte und 5 Gastronomiebetriebe.
Kriterium 4: Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie
Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von
TransFair e.V. Das sind für Erkelenz: 1 Schule, 1 Kirchengemeinde, 1 Verein.
Kriterium 5: Die Steuerungsgruppe macht Öffentlichkeitsarbeit über die Aktivitäten
zum Thema Fairtrade in der Kommune. Die lokalen Medien berichten über die Ereignisse vor Ort. Pro Jahr sollen mindestens vier Artikel erscheinen, bei denen die Kampagne thematisiert wird. Hierbei zählen nicht nur Printmedien, sondern auch die Veröffentlichung von Online-Artikeln, Berichterstattungen auf der kommunalen Website
und verfasste Pressemitteilungen.
Um „Fairtrade Town“ zu werden, ist ein Antrag zu stellen, in dem die Erfüllung der 5
Kriterien nachgewiesen wird.
Die Zertifizierung als „Fairtrade Town“ ist alle 2 Jahre zu erneuern; sonst würde die
Stadt den Titel verlieren.
Aus Sicht der Verwaltung stellt eine Beteiligung der Stadt Erkelenz an der FairtradeTowns Kampagne eine zwar wirtschaftlich geringe, aber in der Außendarstellung
sinnvolle Idee dar. Allerdings sprechen verschiedene Gründe gegen eine derzeitige
Umsetzung. Nach Erfahrungen anderer Städte bei der Beteiligung an der FairtradeTowns Kampagne sind dort aus der Verwaltung insbesondere die Bereiche Stadtmarketing, Bildung und Jugendarbeit beteiligt. Bei der Stadt Erkelenz ist das Stadtmarketing durch die Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte sowie die Umstrukturierung des Stadtmarketing in den Jahren
2018 und 2019 nicht zusätzlich belastbar. Darüber hinaus wurde die Stelle der Stadtjugendpflegerin für die Jugendarbeit mit Frau Lüke erst Anfang Juli 2018 neu besetzt.
Des Weiteren sind Mitarbeiter der Verwaltung bereits jetzt zu verschiedenen Themen
in Arbeits- oder Projektgruppen eingebunden, wie dem EEA-Prozess, dem Klimabeirat, zum eGovernment/Digitalisierung, zum Fördermanagement sowie zur Prozessoptimierung. Eine weitere mehrere Verwaltungsbereiche umfassende Arbeitsgruppe
würde unmittelbar weiteres Personal binden – auch für die Koordination der Steuerungsgruppe. In gleicher Weise und gleichem Umfang gefordert wären Vertreter der
politischen Gremien (s. Kriterium 2). Auch wenn für die Zertifizierung als „Fairtrade
Town“ keine eigene Stelle zu schaffen wäre, so würde doch das für andere Projekte
bereits gebundene Personal zusätzlich belastet, weil weitere Arbeitsgruppentätigkeit
erforderlich würde. Dies ist nach Einschätzung der Verwaltung im derzeitigen Umfeld
nicht vernünftig umsetzbar.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):
„...“
Finanzielle Auswirkungen:
Noch unbekannt.
Vorlage A 10/717/2018 der Stadt Erkelenz
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Anlage:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Vorlage A 10/717/2018 der Stadt Erkelenz
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