Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
307578.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
18.07.18, 12:00
Aktualisiert
11.10.18, 03:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1006/WP17
öffentlich
18.07.2018
Dez. III / FB 61/300
Nahverkehrsplan: Änderung infolge Luftreinhalteplanung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.10.2018
13.11.2018
14.11.2018
Mobilitätsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt Aachen, die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015,
wie in der Vorlage beschrieben, zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den
Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen, die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der
Vorlage beschrieben, zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Empfehlungsbeschlüsse
des Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Kenntnis und
beschließt die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der
Vorlage beschrieben.
Vorlage FB 61/1006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/1006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. VORBEMERKUNGEN
Am 26.08.2015 hat der Rat der Stadt Aachen die 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt
Aachen beschlossen. Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet die Grundlage für die straßengebundene
ÖPNV-Planung (Busverkehr). Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für die Direktvergabe des
ÖPNV-Betriebs an die ASEAG in der Zeit von 12/2017 - 12/2027.
Aufgrund der aktuellen Sachlage in der Luftreinhalteplanung ist eine Anpassung des
Nahverkehrsplans notwendig. Ziel der Anpassung ist es, den NO2-Grenzwert im Stadtgebiet Aachen
schnellstmöglich einzuhalten, wie vom Verwaltungsgericht Aachen gefordert. Dafür müssen die
Qualitätsstandards der Fahrzeuge hinsichtlich der erlaubten Fahrzeugemissionen verschärft werden.
In den zurückliegenden Jahren wurden bereits Maßnahmen ergriffen bzw. eingeleitet, um die Busflotte
der ASEAG zu verbessern; u.a. die Beschaffung von Elektrobussen und die Nachrüstung mit
Filtertechnik (hier insbesondere auch der aktuelle Antrag im Rahmen der Bundesförderung
„Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ zum Einbau von SCRT-Filtern). Durch die Änderung des
Nahverkehrsplans können die erhöhten Qualitätsanforderungen auf die beauftragten Subunternehmen
ausgedehnt werden.
Die von ASEAG beauftragten Subunternehmen betreiben aktuell 80 Busse (Stand 23.08.2018,
Angabe der ASEAG) mit einem Abgasstandard unter Euro VI. Vor dem Hintergrund notwendiger
Reserven und Dispositionsverschiebungen müssten alle diese Fahrzeuge nachgerüstet werden, auch
wenn sie nicht regelmäßig die Umweltzone befahren.
Die Förderung nach dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes beträgt je nach
Unternehmensgröße 40% bis 60% der Gesamtkosten, maximal 15.000 € pro Fahrzeug. Die Kosten für
SCRT-Filter bei Bussen können zwischen 20.000 € und 30.000 € liegen. Es sollte sicherheitshalber
mit verbleibenden Eigenkosten der Subunternehmen von durchschnittlich 15.000 € pro Fahrzeug
kalkuliert werden.
Änderungen im Nahverkehrsplan sind im Kapitel 3.4.1 "Qualitätsstandards Fahrzeuge" sowie im
Kapitel 7.10.1 "Modernisierung Busflotte" vorgesehen.
2. ÄNDERUNGEN IM KAPITEL 3.4.1 „QUALITÄTSSTANDARDS FAHRZEUGE“
Betroffen ist der Textbaustein "Schadstoff- und Lärmemission" (Seite 55-56, aktueller NVP).
Bisheriger Textbaustein:
„Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte sowie des
Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch
Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine angemessene Altersbeschränkung
Vorlage FB 61/1006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 3/6
der Fahrzeuge zu erreichen. Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die
Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das
durchschnittliche Fahrzeugalter.
Beschaffungen von Neufahrzeugen müssen den höchsten auf dem Markt verfügbaren Abgasstandard
erreichen. Zurzeit ist das EEV bzw. Euro 6.
Bei einer Einführung einer Umweltzone dürfen die Verkehrsunternehmen ab Einführungsdatum nur
noch Busse mit grüner Plakette (derzeit lt. Gesetzeslage mindestens Euro 3-Standard in Kombination
mit Dieselpartikelfilter) im Stadtgebiet Aachen einsetzen. Eventuelle Übergangsregelungen sind zu
beachten.
Auf allen Buslinien, die über die Straßen Adalbertsteinweg, Wilhelmstraße und Jülicher Straße führen,
sind - soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar - Fahrzeuge mit höchstmöglichem
Abgasstandard einzusetzen. Hier gilt ab 2018 der Mindeststandard Euro 5 + EEV oder besser.
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).“
Änderungsvorschlag (NEUER TEXT):
Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte sowie des
Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Nachrüstung
innovativer (Abgas-)Technik (insb. SCRT-Filter), Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und
durch eine angemessene Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen.
Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Mindestanforderungen
sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche
Fahrzeugalter. Neu angeschaffte Fahrzeuge müssen die neueste Abgasnorm (derzeit Euro VI)
erfüllen.
Die aktuelle Modernisierungsstrategie ist wichtiger und verbindlicher Baustein der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans (LRP) in 2018 / 2019 für die Stadt Aachen.
Ab dem 1.9.2019 müssen alle Busse der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen
befahren, dem Abgasstandard Euro VI (oder besser) entsprechen oder elektrisch angetrieben sein.
Ein dem Abgasstandard Euro VI vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit SCRT-Filter
erreicht werden. Sofern in einer Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus nachgewiesenen
betriebsbedingten Gründen Ausnahmen von o.g. Standard unausweichlich sind, ist der Standard
mindestens an den in diesem Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert tatsächlich
überschreitenden Belastungsschwerpunkten einzuhalten.
Ab dem 31.12.2021 müssen alle Busse der Subunternehmen der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone
im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens an den im Luftreinhalteplan definierten und den
Vorlage FB 61/1006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 4/6
maßgeblichen Grenzwert tatsächlich überschreitenden Belastungsschwerpunkten dem oben
beschriebenen Abgasstandard entsprechen.
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).
3. ÄNDERUNGEN IM KAPITEL 7.10.1 „MODERNISIERUNG“ BUSFLOTTE
Bisheriger Textbaustein: (Seite 198 im aktuellen NVP)
„Die zukünftige Busflotte muss insbesondere den Anforderungen des Aachener Luftreinhalteplans
gerecht werden. Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV mit modernster Fahrzeugtechnik. Neu angeschaffte
Fahrzeuge sollen ausschließlich der neuesten Abgasnorm, aktuell Euro 6, entsprechen.
In der aktuellen Diskussion werden zwei Szenarien betrachtet, die die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Stadt berücksichtigen und sich am aktuellen ÖPNV-Betreiber orientieren:
Erweitertes Beschaffungsprogramm 2015-2020
Im Rahmen des Luftreinhalteplanes für die Stadt Aachen, 1. Fortschreibung 2015 (Maßnahme MF 4)
wird eine beschleunigte Flottenerneuerung vorgeschlagen. Dort wird ein verstärkter Austausch von
Euro 3-Bussen gegen Fahrzeuge mit neuesten Abgasstandards in den nächsten drei Jahren
vorgeschlagen. 2015 bis 2017 würden jährlich 20 Busse der Schadstoffklasse Euro 6 angeschafft. Die
vorgezogene Investition wird durch eine reduzierte Beschaffung in den Folgejahren (2018 bis 2020)
ausgeglichen. Die Zusatzkosten für den vorzeitigen Austausch von Euro 3-Bussen wurden über den
geplanten Zeitraum von 6 Jahren auf ca. 1,3 Mio. EUR kalkuliert.
Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018
Mit einer weiteren Variante „Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018“ könnte bereits Ende
2018 die Gesamtflotte den Standard Euro 5 und besser erfüllen. Danach wären in den Jahren 2015
bis 2017 insgesamt je 25 neue Busse anzuschaffen (14 Busse gemäß regulärem
Beschaffungsprogramm + 6 weitere Busse gemäß zusätzlichem Erweiterungsprogramm + 5 weitere
Busse „on top“). In 2018 würden dann noch weitere 14 Busse ausgetauscht. Für diese umfassende
Busflottenmodernisierung fallen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR an.
Unabhängig wird seitens der Stadtverwaltung ein Anreizprogramm für Subunternehmer angedacht,
um vorgezogene Neuanschaffungen von Bussen mit mindestens Euro 4-Standard zu unterstützen.
Weiteres Vorgehen
Die Entscheidung für die weitere Modernisierungsstrategie ist mit dem aktuellen Verfahren der
Fortschreibung des Luftreinhalteplans verknüpft und abhängig von der weiteren politischen Beratung.“
Vorlage FB 61/1006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 5/6
Änderungsvorschlag (NEUER TEXT):
Die zukünftige Busflotte muss den Anforderungen des Aachener Luftreinhalteplans gerecht werden.
Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV für die gesamte Aachener Busflotte (ASEAG und beauftragte
Subunternehmen) mit modernster Fahrzeugtechnik und einem hohen Elektrifizierungsanteil. Neu
angeschaffte Fahrzeuge müssen die neueste Abgasnorm (derzeit Euro VI) erfüllen.
4. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden - wie bisher üblich - in separaten Vorlagen zu einem
späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. AUSBLICK
Die Änderungen des Nahverkehrsplans werden mit dem Ratsbeschluss dieser Vorlage wirksam.
Vorlage FB 61/1006/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 6/6