Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
81838.pdf
Größe
646 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
02.10.18, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Baubetriebs- und Grünflächenamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 60/115/2018
öffentlich
17.09.2018
Amt 60 Stefan Heinrichs
Anfrage und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der
Stadt Erkelenz vom 16.05.2018
hier: Herbizideeinsatz auf gemeindeeigenen Grundstücken
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.10.2018
18.12.2018
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 16.05.2018 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zunächst folgende Anfrage an den Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und
Soziales gestellt: „Welche Herbizide und Insektizide werden auf städtischen Flächen
eingesetzt? Wird Glyphosat eingesetzt und wenn dem so ist, in welcher Menge geschieht dies?“ In Abhängigkeit der Beantwortung dieser Fragen soll der Rat der Stadt
Erkelenz beschließen, dass auf gemeindeeigenen Grundstücken zukünftig keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden dürfen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf stadteigenen Freilandflächen sowie auf öffentlichen Grünflächen, Sportflächen
und Friedhöfen werden Wildkräuter nur mechanisch bzw. manuell bekämpft. Pestizide werden nicht eingesetzt. Flächen im Bereich von Nichtkulturland werden vorrangig mehrmals im Jahr thermisch mit einem Flächenstrahler oder Heißwasser sowie
maschinell (Wildkrautbürste) gegen Wildkrautbewuchs bearbeitet. Bei Bedarf kommt
das Herbizid Finalsan plus mit den Wirkstoffen Pelargonsäure und Malein-säurehydrazid zum Einsatz. Das Mittel gilt als nicht schädigend für Nützlinge und als nicht
bienengefährlich. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung gem. § 12 Absatz 2
Pflanzenschutzgesetz wurde jeweils beantragt und erteilt.
Obwohl es bisher keinen Ratsbeschluss oder eine ähnliche Selbstfestlegung gibt,
wird dennoch auf den Einsatz von Pestiziden soweit möglich verzichtet und die thermische Wildkrautbekämpfung, insbesondere mittels Heißwassertechnik, weiter ausgebaut. Deshalb wird Glyphosat derzeit nur noch in sehr geringem Maße in Straßenbeeten eingesetzt. Insgesamt wurden in den letzten Jahren weniger als zwei Liter im
Jahr eingesetzt, Tendenz abnehmend. Ab 2019 wird auf allen öffentlichen Flächen
auf den Einsatz von Glyphosat vollständig verzichtet.
Als problematisch erweist sich ein Verbot von Glyphosat auf den landwirtschaftlichen
Flächen im Eigentum der Stadt Erkelenz (ca. 12 ha Dauergrünland und 19 ha Ackerland), die allesamt verpachtet sind. Grundlage der Pachtverträge sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Landpacht. Explizite Regelungen zum
Ausschluss des Einsatzes von Herbiziden / Pestiziden sind nicht vereinbart. Insofern
müssten hier sämtliche Pachtverträge zunächst gekündigt und anschließend mit den
entsprechenden Verbotsregelungen neu verhandelt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
vom 16.05.2018 abzulehnen bzw. auf nicht verpachtete gemeindeeigene Flächen zu
beschränken.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Im Stadtgebiet Erkelenz dürfen auf gemeindeeigenen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden führt grds. zu höherem materiellen und
personellen Aufwand im Rahmen der manuellen bzw. thermischen Wildkraut-bekämpfung.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz
vom 16.05.2018
Vorlage A 60/115/2018 der Stadt Erkelenz
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