Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
81838.pdf
Größe
646 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
02.10.18, 16:07
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 646 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Baubetriebs- und Grünflächenamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 60/115/2018 öffentlich 17.09.2018 Amt 60 Stefan Heinrichs Anfrage und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 16.05.2018 hier: Herbizideeinsatz auf gemeindeeigenen Grundstücken Beratungsfolge: Datum Gremium 10.10.2018 18.12.2018 Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit Schreiben vom 16.05.2018 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zunächst folgende Anfrage an den Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales gestellt: „Welche Herbizide und Insektizide werden auf städtischen Flächen eingesetzt? Wird Glyphosat eingesetzt und wenn dem so ist, in welcher Menge geschieht dies?“ In Abhängigkeit der Beantwortung dieser Fragen soll der Rat der Stadt Erkelenz beschließen, dass auf gemeindeeigenen Grundstücken zukünftig keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden dürfen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf stadteigenen Freilandflächen sowie auf öffentlichen Grünflächen, Sportflächen und Friedhöfen werden Wildkräuter nur mechanisch bzw. manuell bekämpft. Pestizide werden nicht eingesetzt. Flächen im Bereich von Nichtkulturland werden vorrangig mehrmals im Jahr thermisch mit einem Flächenstrahler oder Heißwasser sowie maschinell (Wildkrautbürste) gegen Wildkrautbewuchs bearbeitet. Bei Bedarf kommt das Herbizid Finalsan plus mit den Wirkstoffen Pelargonsäure und Malein-säurehydrazid zum Einsatz. Das Mittel gilt als nicht schädigend für Nützlinge und als nicht bienengefährlich. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung gem. § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz wurde jeweils beantragt und erteilt. Obwohl es bisher keinen Ratsbeschluss oder eine ähnliche Selbstfestlegung gibt, wird dennoch auf den Einsatz von Pestiziden soweit möglich verzichtet und die thermische Wildkrautbekämpfung, insbesondere mittels Heißwassertechnik, weiter ausgebaut. Deshalb wird Glyphosat derzeit nur noch in sehr geringem Maße in Straßenbeeten eingesetzt. Insgesamt wurden in den letzten Jahren weniger als zwei Liter im Jahr eingesetzt, Tendenz abnehmend. Ab 2019 wird auf allen öffentlichen Flächen auf den Einsatz von Glyphosat vollständig verzichtet. Als problematisch erweist sich ein Verbot von Glyphosat auf den landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt Erkelenz (ca. 12 ha Dauergrünland und 19 ha Ackerland), die allesamt verpachtet sind. Grundlage der Pachtverträge sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Landpacht. Explizite Regelungen zum Ausschluss des Einsatzes von Herbiziden / Pestiziden sind nicht vereinbart. Insofern müssten hier sämtliche Pachtverträge zunächst gekündigt und anschließend mit den entsprechenden Verbotsregelungen neu verhandelt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.05.2018 abzulehnen bzw. auf nicht verpachtete gemeindeeigene Flächen zu beschränken. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Im Stadtgebiet Erkelenz dürfen auf gemeindeeigenen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden.“ Finanzielle Auswirkungen: Der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden führt grds. zu höherem materiellen und personellen Aufwand im Rahmen der manuellen bzw. thermischen Wildkraut-bekämpfung. Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 16.05.2018 Vorlage A 60/115/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2