Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
314758.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
04.10.18, 03:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0998/WP17-1
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
01.10.2018
Förderung Lastenpedelecs
hier: Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt
Aachen vom 09.01.2018
Zuschüsse für Lastenpedelecs
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.10.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Mobilitätsausschuss die Bezuschussung der
Anschaffung von Lastenpedelecs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Werner Wingenfeld
Stadtbaurat
Vorlage FB 61/0998/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.10.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Auf die Vorlage wird Bezug genommen. Ausgehend von dem Beschluss schlägt die Verwaltung nach
Prüfung abweichend vom Beschluss des Mobilitätsausschusses die tatsächliche Abwicklung der im
Raum stehenden und abgesicherten Förderung im Rahmen von Zuschüssen anstelle von Förderung
um zu setzten.
Dies basiert im Wesentlichen darauf, dass zum einen die Erarbeitung einer Förderrichtlinie sich als
sehr aufwendig erweist und im Weiteren die Abwicklung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand
verursacht.
Gefördert werden dann im Rahmen eines Zuschusses der Kauf oder eine Leasingform von neuen
Lastenpedelecs für
- Gewerbetreibende,
- überwiegend freiberuflich Tätige,
- gemeinnützig anerkannte Verein, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
mit Sitz und Wirkungskreis in Aachen.
Es werden maximal zwei Lastenpedelecs je Antragssteller bezuschusst.
Bezuschusst werden die oben beschriebenen Anschaffungen lediglich im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel (insgesamt 50.000 €).
Der Zuschuss beträgt 25 % der Anschaffungs- bzw. Leasingkosten über 36 Monate, maximal jedoch
2.000 € je Lastenpedelec.
Zuschussfähig sind nur solche Anschaffungen, die nach dem 15.10.2018 erfolgen.
Entsprechende Anträge können formlos unter Vorlage des Kaufbeleges bzw. Leasingsvertrages bei
der Verwaltung gestellt werden. Eine entsprechende Presseveröffentlichung sowie Information auf der
Homepage der Stadt Aachen wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Vorlage FB 61/0998/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.10.2018
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