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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
314758.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
04.10.18, 03:02
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0998/WP17-1 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 01.10.2018 Förderung Lastenpedelecs hier: Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 09.01.2018 Zuschüsse für Lastenpedelecs Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 11.10.2018 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Mobilitätsausschuss die Bezuschussung der Anschaffung von Lastenpedelecs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Werner Wingenfeld Stadtbaurat Vorlage FB 61/0998/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.10.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Auf die Vorlage wird Bezug genommen. Ausgehend von dem Beschluss schlägt die Verwaltung nach Prüfung abweichend vom Beschluss des Mobilitätsausschusses die tatsächliche Abwicklung der im Raum stehenden und abgesicherten Förderung im Rahmen von Zuschüssen anstelle von Förderung um zu setzten. Dies basiert im Wesentlichen darauf, dass zum einen die Erarbeitung einer Förderrichtlinie sich als sehr aufwendig erweist und im Weiteren die Abwicklung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand verursacht. Gefördert werden dann im Rahmen eines Zuschusses der Kauf oder eine Leasingform von neuen Lastenpedelecs für - Gewerbetreibende, - überwiegend freiberuflich Tätige, - gemeinnützig anerkannte Verein, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Sitz und Wirkungskreis in Aachen. Es werden maximal zwei Lastenpedelecs je Antragssteller bezuschusst. Bezuschusst werden die oben beschriebenen Anschaffungen lediglich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (insgesamt 50.000 €). Der Zuschuss beträgt 25 % der Anschaffungs- bzw. Leasingkosten über 36 Monate, maximal jedoch 2.000 € je Lastenpedelec. Zuschussfähig sind nur solche Anschaffungen, die nach dem 15.10.2018 erfolgen. Entsprechende Anträge können formlos unter Vorlage des Kaufbeleges bzw. Leasingsvertrages bei der Verwaltung gestellt werden. Eine entsprechende Presseveröffentlichung sowie Information auf der Homepage der Stadt Aachen wird in den nächsten Tagen erfolgen. Vorlage FB 61/0998/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.10.2018 Seite: 2/2