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Beschlusstext (Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark) Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege und Sachstand Erschließung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Erstellt
02.10.18, 13:27
Aktualisiert
02.10.18, 13:27
Beschlusstext (Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege
und Sachstand Erschließung) Beschlusstext (Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege
und Sachstand Erschließung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 20. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 25.09.2018. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 9.4 Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark) Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege und Sachstand Erschließung M75/2018 Archäologische Recherche: Im Plangebiet des Bebauungsplanes C 25 - Südlich Merzpark - wird seit dem 27. März nach Vorgaben des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege eine Sachverhaltsermittlung durch die archäologische Fachfirma Goldschmidt, Düren, durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere im östlichen Teil der Fläche umfangreiche bandkeramische Siedlungsreste (um 5000 v. Chr.) festgestellt (vgl. Drs. M41/2018). Die Gemeinde hatte sich mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan dazu entschieden, die Erhaltung möglicher Bodendenkmäler an Ort und Stelle (§§ 1, 8 DSchG NW) zugunsten der Umsetzung des Wohnbaugebietes zurückzustellen, mit der Folge, dass den Belangen des Bodendenkmalschutzes insoweit gerecht zu werden ist, dass ermittelte Bodendenkmäler nach Vorgaben des § 29 DSchG NW wissenschaftlich zu untersuchen, auszugraben und als sogenannte Sekundärquelle zu dokumentieren sind. Aufgrund des Ausmaßes der Befunde laufen die archäologischen Untersuchungen derzeit noch. Es ist geplant, die Untersuchungen mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Oktober abzuschließen. Der GIS liegen bislang Rechnungen der Fa. Goldschmidt in Höhe von 196.015,54 € vor. Dies entspricht einem Wert von 7,84 € / m² Nettowohnfläche. Es soll hierbei darauf hingewiesen werden, dass in den Kosten allerdings auch Erdarbeiten (Straßenaushub) als Vorgriff auf die Erschließungsmaßnahme Kanal- und Baustraße enthalten sind. Um den Untersuchungsumfang so gering wie möglich zu halten, hat die GIS im Untersuchungsverlauf regelmäßige Besprechungen mit dem LVR unter Beteiligung der Verwaltung FB III und dem Gutachter veranlasst. Im Ergebnis konnte erwirkt werden, dass sich die Untersuchungen anfangs auf den Straßenraum konzentrierten. Der Teilbereich der öffentlichen Grünfläche (Schallschutzwall) und weitestgehend der westliche und südwestliche Teilbereich sollte vorerst von den Untersuchungen (gesamt 1/3 der Untersuchungsfläche) ausgenommen werden und einzelne Befundstellen nicht "bis ins letzte Detail" untersucht werden. Leider ist die Befunddichte und die kulturgeschichtliche Bedeutung der Befunde in den zu untersuchenden Auszug 20. Sitzung 1 von 2 Teilbereichen so hoch, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Eine Abschlussprognose wurde beim Gutachter angefragt, konnte aber wegen urlaubsbedingter Abwesenheit der Grabungsleiterin erst für Ende der 39. KW zugesagt werden. Zu erwartende Kosten und Zeitrahmen werden der Gemeinde dann verbindlich mitgeteilt. Erschließung im Grundausbau (Kanal- und Baustraße): Unmittelbar nach dem zustimmenden Beschluss des Gemeinderates über die Erschließungsplanungen (Drs. 74/2018) wurde die Ausschreibung für den Kanal- und Straßenbau vorbereitet und veranlasst. An der Ausschreibung wurden zwölf Tiefbauunternehmen beteiligt. Eingegangen sind Angebote von fünf Unternehmen. Mit drei der fünf Unternehmen werden in der 40. KW Nachverhandlungen im Beisein des Bauamtes der Gemeinde und des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt geführt. Im Ergebnis liegen die Angebotsergebnisse vor Nachverhandlung im Rahmen der Kostenprognose des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt. Unmittelbar nach Nachverhandlung wird der Ausführungsauftrag über die GIS an den Mindestbieter vergeben. Der Auftrag wird auf Nachweis und nach Aufmaß vergeben, weil im Rahmen der archäologischen Recherche bereits Teilleistungen der Erdarbeiten, wie vorab ausgeführt, erbracht worden sind und nicht mehr ausgeführt werden müssen. An die Vergabe ist die unmittelbare Ausführung der Bauarbeiten verknüpft. Es ist die Zielvorgabe, die Erschließung im Grundausbau bis zum Jahresende abzuschließen. Die Maßnahme liegt exakt im Zeitplan (Drs. 74/2018 Anlage 4) und ist mit dem parallel laufenden Verfahren der Grundstücksvermarktung abgestimmt. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang sukzessive berichten. Niederschrift 20. Sitzung 2 von 2